- Schulbezogene Jugendsozialarbeit (Produkt 521700) -
- Stellungnahme der Verwaltung -
In der Vereinbarung
des Landes Niedersachsen mit den Kommunalen Spitzenverbänden vom 12.12.2016 hat
das Land anerkannt, dass es im Bereich der sozialen Arbeit in schulischer
Verantwortung eine Aufgabenzuständigkeit hat und zukünftig sozialpädagogische
Fachkräfte als Landesbedienstete beschäftigen wird.
Für die bisher nicht
mit Fachkräften bedachten Schulen will das Land ab 2019 weitere 200 Vollzeiteinheiten für sozialpädagogische
Fachkräfte zur Verfügung stellen.
Nach § 2 NSchG
besteht der Bildungsauftrag der Schule darin, durch Unterricht und Erziehung
die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler weiterzuentwickeln und ihnen
die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, damit sie u. a. fähig sind, sich im Berufsleben zu
behaupten und das soziale Leben verantwortlich mitzugestalten. Das Kinder und
Jugendliche nicht aus dem Schulsystem herausfallen und ihre Bildungschance nutzen, liegt zuerst in der Verantwortung der Schulen. Dieses
Ziel zu erreichen ist Aufgabe der Lehrkräfte. Neben den Lehrkräften gehören zu
den pädagogischen Beschäftigten an Schulen u.a. auch Sozialpädagoginnen und
Sozialpädagogen, die die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule unterstützen.
Gemäß §53 Abs. 1 S. 1 NSchG stehen die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
an allen öffentlichen Schulen in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land.
Schulsozialarbeit in schulischer Verantwortung ist nicht der Kinder- und
Jugendhilfe zuzuordnen. Das SGB VIII kennt Schulsozialarbeit nicht als
eigenständige Hilfeart.
Wenn Beschäftigte der Kinder- und Jugendhilfe Maßnahmen an Schulen durchführen,
findet diese Zusammenarbeit gemäß § 25 Abs. 3 NSchG
sowie § 81 SGB VIII statt.
Demnach sind Schulen und Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im
Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse aufgefordert zusammenzuarbeiten. Die
Dienst- und Fachaufsicht für Maßnahmen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe,
die an Schulen durchgeführt werden, obliegt dabei der Leitung des Jugendamtes.
Für ein gezieltes Unterstützungsangebot ist zwischen Schulbegleitung,
Schulsozialarbeit oder Unterstützung bei Inklusion und Integration zu
unterscheiden. Die Bedarfe müssen von den einzelnen Schulen jeweils
differenziert benannt werden.
Die Erich Kästner-Oberschule hatte im Oktober 2014 einen
sozialpädagogischen Unter stützungsbedarf
deutlich gemacht und die Stadt sowie das Land um Hilfe gebeten. Auch der
Schulleiter der KGS hat 2015 gegenüber der Verwaltung einen zusätzlichen sozialpädagogischen Bedarf von zehn Wochenstunden
angezeigt. Die Stadt Laatzen reagierte darauf, indem 2016 an beiden Schulen die
Wochenarbeitszeit der Sozialpädagoginnen befristet um mindestens jeweils 10
Stunden erhöht wurde. Durch die neuen Landesstellen ist der Umfang der sozialpädagogischen Wochenstunden an beiden
Schulen seit dem 01.01.2017 dauerhaft erhöht worden.
Auch der Personalrat der GS Im Langen Feld
hat in einem Schreiben vom Oktober 2016 u. a. um die Aufstockung der Stunden für die Arbeit im sozialpädagogischen
Bereich gebeten. Dies
besonders, weil die dort mit 19,5 WStd. tätige Sozialpädagogin die Lehrerin der Sprachlernklasse bei der
täglichen Arbeit unterstützt.
Einen Überblick über die aktuelle sozialarbeiterische Versorgung der
allgemeinbildenden Schulen in Laatzen und den jeweiligen Anstellungsträgern
bietet die nachfolgende Tabelle:
Schule |
Tätigkeit |
Wochenstd. |
Beschäftigung
/ Finanzierung |
GS Im Langen Feld |
Schulbezogene Jugendsozialarbeit |
19,5 |
Stadt Laatzen |
GS Pestalozzistr. |
Schulbezogene Jugendsozialarbeit |
30 |
Stadt Laatzen |
Grundschulen Rathausstraße Grasdorf Rethen Gleidingen Ingeln-Oesselse |
Schulbezogene Jugendsozialarbeit |
28 |
Stadt Laatzen |
Schulbezogene Jugendsozialarbeit |
19,5 |
Stadt Laatzen |
|
KGS Albert-Einstein |
Schulsozialarbeit |
29,85 |
Anstellung und Finanzierung beim Land Somit Dienst- und Fachaufsicht bei der
Schulleitung (seit 01.01.2017) |
Berufsorientierung |
19,5 |
Stadt Laatzen (seit 01.01.2017) Bis 31.12.2016 Finanzierung über das
HS-Profilierungsprogramm des Landes |
|
Sprachförderung |
26 |
Stadt Laatzen |
|
Sprachförderung |
12 |
Stadt Laatzen |
|
Erich Kästner Oberschule |
Schulsozialarbeit |
29,85 |
Anstellung und Finanzierung beim Land Somit Dienst- und Fachaufsicht bei der
Schulleitung (seit 01.01.2017) |
Berufsorientierung |
19,5 |
Stadt Laatzen (seit 01.01.2017) Bis 31.12.2016 Finanzierung über das
HS-Profilierungsprogramm des Landes |
|
Förderschule Kiefernweg |
Schulbezogene Jugendsozialarbeit |
9 |
Stadt Laatzen |
Weiterführende Schulen |
Sozialtraining, Konfrontatives Ressourcentraining |
39 |
Stadt Laatzen |
Die beiden Sprachförderkräfte sind mit zusammen 38 Wochenstunden in den
mittlerweile drei
Sprachlernklassen der KGS Albert Einstein tätig. Dort sind sie über den
Stundenplan in den regulären Unterricht eingebunden. Die Schülerinnen und
Schüler erhalten durch die Sprachförderkräfte Stütz- und Förderunterricht in
den Bereichen Lese- und Hörverstehen, mündliche Kommunikation und schriftliche
Kommunikation. Die Aufwendungen der Stadt Laatzen betragen hierfür jährlich
rund 50.000 €.
Alle städtischen Stellen sind seit 2013 entfristet. Auch die beiden
Landesstellen sind unbefristet besetzt.
Mit dem Programm zur Profilierung der Hauptschulen finanzierte das Land
Niedersachsen schulbezogene
Jugendsozialarbeit im Bereich Übergang Schule-Beruf. In Laatzen wurden je eine
halbe Personalstelle an der Erich Kästner Oberschule und an der KGS Albert
Einstein mit jeweils bis zu 26.000€/Jahr gefördert. Das Programm ist zum
Jahresende 2016 ausgelaufen. In der Nachfolge hatte das Land im August 2016
rund 500 Stellen für schulische Sozialarbeit ausgeschrieben. In Laatzen sind
für die EKO und die KGS Stellen mit jeweils 29,85 Wochenstunden geschaffen worden (zu den
Aufgaben siehe Dr.-Nr.: 2017/037/1).
Um die Laatzener Schülerinnen und Schüler nach Auslaufen des
HS-Profilierungs-programms weiterhin im Übergang Schule-Beruf zu unterstützen,
werden die beiden unbefristet beschäftigten Sozialarbeiterinnen die Angebote
der Berufsorientierung mit jeweils 19,5 WStd. in Anstellung und Finanzierung durch die Stadt Laatzen
weiterführen. Die jährlichen Personalkosten betragen rund 60.000 Euro.
Auf die vom Land Niedersachsen ausgeschriebene Stelle an der KGS ist
die dort bislang in Anstellung der Stadt Laatzen tätige Sozialpädagogin zum
01.01.2017 gewechselt. Das Aufgabenprofil entspricht weitestgehend ihren
bisherigen Tätigkeiten. Der Wechsel entlastet den städtischen Personalhaushalt
jährlich um 44.000 Euro.
Auf Grund von Elternzeit und langfristiger Erkrankung der
Sozialpädagoginnen konnte die Besetzung der beiden im vergangenen Jahr
zusätzlich geschaffenen Teilzeitstellen für die sozialarbeiterische Versorgung
der Grundschulen erst mit zeitlicher Verzögerung erfolgen. Im Vordergrund der
Tätigkeit stand zunächst einmal die Analyse von Bedarfen und Möglichkeiten. Die
Situation hinsichtlich des sozialarbeiterischen Bedarfes wurde mit den Leitungen
der fünf bislang nicht versorgten Grundschulen erörtert. Grundsätzlich zeigten
sich alle Schulleitungen erfreut über die zusätzliche Unterstützung durch zwei
Sozialpädagoginnen. In den konkreten Gesprächen mit den einzelnen
Schulleitungen wurden Bedarfe in folgenden Bereichen deutlich:
-
Einzelfallhilfe
für Schülerinnen und Schüler und deren Familien
-
Hilfe
beim Ausfüllen von BuT-Anträgen
-
Kontakte
zu Vereinen herstellen, auch zum Spracherwerb
-
Unterstützung
für Flüchtlingskinder und deren Familien
-
Spielzeugausleihe
-
Schwimmbegleitung
-
Feste
Zeiten für Beratung von Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrern
-
Akquise
von Mentoren/Streitschlichtern
-
Gewaltprävention
-
Sozialtraining
-
„Gesundes
Frühstück“
-
Elternarbeit/Elterncafé
Mit Beginn dieses Jahres soll an den einzelnen Grundschulen
bedarfsgerecht mit verschiedenen Angeboten, wie Sozial- und
Anti-Agressionstraining, Elterncafé und einem offenen Beratungsangebot begonnen
werden. Einige Schulen nehmen bereits das Angebot der Zusammenarbeit mit der
Jugendpflege in Anspruch.
Für das zusätzliche Personal werden Büroarbeitsplätze bzw.
Beratungsräume in den Schulen benötigt. Momentan kann keine der fünf bisher
„unversorgten“ Grund-schulen einen Raum für
die Sozialarbeit zur Verfügung stellen. Hier müssen bedarfs-gerechte Lösungen gefunden werden. Bislang
teilen sich die beiden Sozialpädagoginnen einen Büroarbeitsplatz im Kinder- und
Jugendbüro.
Auch ist die wachsende Führungsspanne der Teamleitung zu
berücksichtigen. Möglich wäre es, dem steigenden Aufwand ggf. durch eine Stundenaufstockung eines bzw.
einer der bislang in Teilzeit beschäftigten Jugendsozialarbeiterinnen bzw. –sozialarbeiter insoweit zu begegnen, als dass
Koordinationsaufgaben übertragen werden können.
Die Personalkosten für die drei zusätzlichen Vollzeitstellen im Bereich
der schulbezogenen Jugendsozialarbeit betragen im Jahr voraussichtlich ca.
177.000 Euro.
Im Auftrag
Thomas Schrader