Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
- Schulbezogene Jugendsozialarbeit (Produkt 521700) -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Vorlage
2016/322/26
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

 

In der Vereinbarung des Landes Niedersachsen mit den Kommunalen Spitzenverbänden vom 12.12.2016 hat das Land anerkannt, dass es im Bereich der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung eine Aufgabenzuständigkeit hat und zukünftig sozialpädagogische Fachkräfte als Landesbedienstete beschäftigen wird.

 

Für die bisher nicht mit Fachkräften bedachten Schulen will das Land ab 2019 weitere 200 Vollzeiteinheiten für sozialpädagogische Fachkräfte zur Verfügung stellen.

 

Nach § 2 NSchG besteht der Bildungsauftrag der Schule darin, durch Unterricht und Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler weiterzuentwickeln und ihnen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, damit sie u. a. fähig sind, sich im Berufsleben zu behaupten und das soziale Leben verantwortlich mitzugestalten. Das Kinder und Jugendliche nicht aus dem Schulsystem herausfallen und ihre Bil­dungs­chance nutzen, liegt zuerst in der Verantwortung der Schulen. Dieses Ziel zu erreichen ist Aufgabe der Lehrkräfte. Neben den Lehrkräften gehören zu den pädagogischen Beschäftigten an Schulen u.a. auch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule unterstützen.


Gemäß §53 Abs. 1 S. 1 NSchG stehen die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an allen öffentlichen Schulen in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land. Schulsozialarbeit in schulischer Verantwortung ist nicht der Kinder- und Jugendhilfe zuzuordnen. Das SGB VIII kennt Schulsozialarbeit nicht als eigenständige Hilfeart.


Wenn Beschäftigte der Kinder- und Jugendhilfe Maßnahmen an Schulen durchführen, findet diese Zusammenarbeit gemäß §
 25 Abs. 3 NSchG sowie § 81 SGB VIII statt. Demnach sind Schulen und Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse aufgefordert zusammenzuarbeiten. Die Dienst- und Fachaufsicht für Maßnahmen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, die an Schulen durchgeführt werden, obliegt dabei der Leitung des Jugendamtes.

 

Für ein gezieltes Unterstützungsangebot ist zwischen Schulbegleitung, Schulsozialarbeit oder Unterstützung bei Inklusion und Integration zu unterscheiden. Die Bedarfe müssen von den einzelnen Schulen jeweils differenziert benannt werden.

 

Die Erich Kästner-Oberschule hatte im Oktober 2014 einen sozialpädagogischen Unter ­stützungsbedarf deutlich gemacht und die Stadt sowie das Land um Hilfe gebeten. Auch der Schulleiter der KGS hat 2015 gegenüber der Verwaltung einen zusätzlichen sozial­pädagogischen Bedarf von zehn Wochenstunden angezeigt. Die Stadt Laatzen reagierte darauf, indem 2016 an beiden Schulen die Wochenarbeitszeit der Sozialpädagoginnen befristet um mindestens jeweils 10 Stunden erhöht wurde. Durch die neuen Landes­stellen ist der Umfang der sozialpädagogischen Wochenstunden an beiden Schulen seit dem 01.01.2017 dauerhaft erhöht worden.

 

Auch der Personalrat der GS Im Langen Feld hat in einem Schreiben vom Okto­ber 2016 u. a. um die Aufstockung der Stunden für die Arbeit im sozialpädagogischen Bereich ge­beten. Dies besonders, weil die dort mit 19,5 WStd. tätige Sozialpädagogin die Lehrerin der Sprachlernklasse bei der täglichen Arbeit unterstützt.

 

Einen Überblick über die aktuelle sozialarbeiterische Versorgung der allgemeinbildenden Schulen in Laatzen und den jeweiligen Anstellungsträgern bietet die nachfolgende Tabelle:

 

Schule

Tätigkeit

Wochenstd.

Beschäftigung / Finanzierung

GS Im Langen Feld

Schulbezogene

Jugendsozialarbeit

19,5

Stadt Laatzen

GS Pestalozzistr.

Schulbezogene

Jugendsozialarbeit

30

Stadt Laatzen

Grundschulen

Rathausstraße

Grasdorf

Rethen

Gleidingen

Ingeln-Oesselse

Schulbezogene

Jugendsozialarbeit

28

Stadt Laatzen

Schulbezogene

Jugendsozialarbeit

19,5

Stadt Laatzen

KGS

Albert-Einstein

Schulsozialarbeit

29,85

Anstellung und Finanzierung beim Land

Somit Dienst- und Fachaufsicht bei der Schulleitung (seit 01.01.2017)

Berufsorientierung

19,5

Stadt Laatzen (seit 01.01.2017)

Bis 31.12.2016 Finanzierung über das HS-Profilierungsprogramm des Landes

Sprachförderung

26

Stadt Laatzen

Sprachförderung

12

Stadt Laatzen

Erich Kästner Oberschule

Schulsozialarbeit

29,85

Anstellung und Finanzierung beim Land

Somit Dienst- und Fachaufsicht bei der Schulleitung (seit 01.01.2017)

Berufsorientierung

19,5

Stadt Laatzen (seit 01.01.2017)

Bis 31.12.2016 Finanzierung über das HS-Profilierungsprogramm des Landes

Förderschule Kiefernweg

Schulbezogene

Jugendsozialarbeit

9

Stadt Laatzen

Weiterführende Schulen

Sozialtraining,

Konfrontatives Ressourcentraining

39

Stadt Laatzen

 

Die beiden Sprachförderkräfte sind mit zusammen 38 Wochenstunden in den mittler­weile drei Sprachlernklassen der KGS Albert Einstein tätig. Dort sind sie über den Stundenplan in den regulären Unterricht eingebunden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten durch die Sprachförderkräfte Stütz- und Förderunterricht in den Bereichen Lese- und Hörverstehen, mündliche Kommunikation und schriftliche Kommunikation. Die Aufwendungen der Stadt Laatzen betragen hierfür jährlich rund 50.000 €.

 

Alle städtischen Stellen sind seit 2013 entfristet. Auch die beiden Landesstellen sind unbefristet besetzt.

 

Mit dem Programm zur Profilierung der Hauptschulen finanzierte das Land Nieder­sachsen schulbezogene Jugendsozialarbeit im Bereich Übergang Schule-Beruf. In Laatzen wurden je eine halbe Personalstelle an der Erich Kästner Oberschule und an der KGS Albert Einstein mit jeweils bis zu 26.000€/Jahr gefördert. Das Programm ist zum Jahresende 2016 ausgelaufen. In der Nachfolge hatte das Land im August 2016 rund 500 Stellen für schulische Sozialarbeit ausgeschrieben. In Laatzen sind für die EKO und die KGS Stellen mit jeweils 29,85  Wochenstunden geschaffen worden (zu den Aufgaben siehe Dr.-Nr.: 2017/037/1).

Um die Laatzener Schülerinnen und Schüler nach Auslaufen des HS-Profilierungs-programms weiterhin im Übergang Schule-Beruf zu unterstützen, werden die beiden unbefristet beschäftigten Sozialarbeiterinnen die Angebote der Berufsorientierung mit jeweils 19,5 WStd. in Anstellung und Finanzierung durch die Stadt Laatzen weiterführen. Die jährlichen Personalkosten betragen rund 60.000 Euro.

 

Auf die vom Land Niedersachsen ausgeschriebene Stelle an der KGS ist die dort bislang in Anstellung der Stadt Laatzen tätige Sozialpädagogin zum 01.01.2017 gewechselt. Das Aufgabenprofil entspricht weitestgehend ihren bisherigen Tätigkeiten. Der Wechsel entlastet den städtischen Personalhaushalt jährlich um 44.000 Euro.

 

Auf Grund von Elternzeit und langfristiger Erkrankung der Sozialpädagoginnen konnte die Besetzung der beiden im vergangenen Jahr zusätzlich geschaffenen Teilzeitstellen für die sozialarbeiterische Versorgung der Grundschulen erst mit zeitlicher Verzögerung erfolgen. Im Vordergrund der Tätigkeit stand zunächst einmal die Analyse von Bedarfen und Möglichkeiten. Die Situation hinsichtlich des sozialarbeiterischen Bedarfes wurde mit den Leitungen der fünf bislang nicht versorgten Grundschulen erörtert. Grundsätzlich zeigten sich alle Schulleitungen erfreut über die zusätzliche Unterstützung durch zwei Sozialpädagoginnen. In den konkreten Gesprächen mit den einzelnen Schulleitungen wurden Bedarfe in folgenden Bereichen deutlich:

 

-       Einzelfallhilfe für Schülerinnen und Schüler und deren Familien

-       Hilfe beim Ausfüllen von BuT-Anträgen

-       Kontakte zu Vereinen herstellen, auch zum Spracherwerb

-       Unterstützung für Flüchtlingskinder und deren Familien

-       Spielzeugausleihe

-       Schwimmbegleitung

-       Feste Zeiten für Beratung von Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrern

-       Akquise von Mentoren/Streitschlichtern

-       Gewaltprävention

-       Sozialtraining

-       „Gesundes Frühstück“

-       Elternarbeit/Elterncafé

 

Mit Beginn dieses Jahres soll an den einzelnen Grundschulen bedarfsgerecht mit verschiedenen Angeboten, wie Sozial- und Anti-Agressionstraining, Elterncafé und einem offenen Beratungsangebot begonnen werden. Einige Schulen nehmen bereits das Angebot der Zusammenarbeit mit der Jugendpflege in Anspruch.

 

Für das zusätzliche Personal werden Büroarbeitsplätze bzw. Beratungsräume in den Schulen benötigt. Momentan kann keine der fünf bisher „unversorgten“ Grund-schulen einen Raum für die Sozialarbeit zur Verfügung stellen. Hier müssen bedarfs-gerechte Lösungen gefunden werden. Bislang teilen sich die beiden Sozialpädagoginnen einen Büroarbeitsplatz im Kinder- und Jugendbüro.

 

Auch ist die wachsende Führungsspanne der Teamleitung zu berücksichtigen. Möglich wäre es, dem steigenden Aufwand ggf. durch eine Stundenaufstockung eines bzw. einer der bislang in Teilzeit beschäftigten Jugendsozialarbeiterinnen bzw. –sozialarbeiter insoweit zu begegnen, als dass Koordinationsaufgaben übertragen werden können.

 

Die Personalkosten für die drei zusätzlichen Vollzeitstellen im Bereich der schulbezogenen Jugendsozialarbeit betragen im Jahr voraussichtlich ca. 177.000 Euro.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader