Mehraufwand für Anschaffung und Montage von Klemmschutz in den
städtischen Kindertagesstätten sowie den Kindertagesstätten der
Freien Träger in Gebäuden der Stadt Laatzen
Sachverhalt:
Laut
Unfallverhütungsvorschrift § 13 (3) sind Scherstellen an Nebenschließkanten zu
vermeiden. Der GUVH fordert Klemmschutz sowohl an Türen in der Krippe als auch an Türen im Kindergarten. Es handelt sich dabei um die Türen, die für
die Kinder ständig zugänglich sind bzw. von diesen benutzt werden Die
Scherstellen an den Nebenschließkanten von Türen müssen gesichert werden. Im
Krippenbereich betrifft das darüber hinaus auch die Quetschstellen von Türen. In
der Regel ist beidseitiger Klemmschutz erforderlich.
Es
existieren grundsätzlich zwei verschiedene Typen von Klemmschutzvorrichtungen.
Zum einen gibt es die qualitativ hochwertigen Rollos, die mit Hilfe von
Schrauben an Tür und Türrahmen befestigt werden, zum anderen deutlich
preisgünstigere Vorrichtungen aus Kunststoff, die im Gegensatz zu den Rollos an
die Türen geklebt werden. 2011/2012 wurden in den Kindertagesstätten in einer
nahezu flächendeckenden Aktion die wichtigsten Türen (Gruppenraum‑, Flur‑
und Außentüren) mit dem preisgünstigen geklebten Klemmschutz ausgestattet. Es
hat sich im Laufe der Nutzungszeit herausgestellt, dass die Haltbarkeit dieser
Produkte überwiegend nur etwa zwölf Monate beträgt. Außerdem werden die Türen beschädigt,
da sich mit dem Klemmschutz auch die Farbe von den Türen löst. Unter Berücksichtigung
der bezüglich der preisgünstigen Produkte anfallenden Kosten für Ersatzbeschaffungen
und der Reparaturkosten der Türen sind die Klemmschutzrollos letztendlich wirtschaftlicher.
Aktuell ist
der Klemmschutz in nahezu allen Einrichtungen an zahlreichen Türen nachzurüsten.
Die Nachrüstung aller Kitas mit dem erforderlichen Klemmschutz würde, unter Berücksichtigung anfallender Montagearbeiten, knapp 50.000,00 € kosten.
Da viele Rauchschutz‑ und Automatiktüren betroffen sind, für die
ggf. durch die Anbringung des Klemmschutzes neue Zulassungen beantragt werden
müssen, sind insbesondere die Tätigkeiten im Vorfeld der durchzuführenden
Arbeiten zeitlich aufwändig. Daher sollen unter Berücksichtigung der zur
Verfügung stehenden personellen Ressourcen im Haushaltsjahr 2017 zunächst die als am notwendigsten betrachteten Türen mit
Klemmschutz ausgestattet werden. Hierfür werden Mittel in Höhe von 10.000,00 € benötigt. Die Nachrüstung der übrigen Türen soll in den Folgejahren,
jeweils mit einem Mitteleinsatz in Höhe von 10.000,00 €, erfolgen.
Im Auftrag
Thomas Schrader
Beschlussvorschlag:
Der Aufnahme der erforderlichen Mittel in Höhe von 50.000,00 € für ein über fünf Jahre laufendes Programm zur Anschaffung von
Klemmschutzvorrichtungen in die Veränderungsliste zum Haushalt 2017, wird zugestimmt.
Die zusätzlichen Aufwendungen werden im Haushaltsplan 2017 ff. im
Teilhaushalt 53/Produkt 532100 ‑ Budget städtischer Kindertagesstätten sowie im
Teilhaushalt 53/Produkt 532200 ‑ Budget Förderung freier
Trägerschaften ‑ mit jährlich 10.000 € veranschlagt.