Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
Mehraufwand für Anschaffung und Montage von Klemmschutz in den
städtischen Kindertagesstätten sowie den Kindertagesstätten der
Freien Träger in Gebäuden der Stadt Laatzen
Vorlage
2016/322/24
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Laut Unfallverhütungsvorschrift § 13 (3) sind Scherstellen an Nebenschließkanten zu vermeiden. Der GUVH fordert Klemmschutz sowohl an Türen in der Krippe als auch an Türen im Kindergarten. Es handelt sich dabei um die Türen, die für die Kinder ständig zugänglich sind bzw. von diesen benutzt werden Die Scherstellen an den Nebenschließkanten von Türen müssen gesichert werden. Im Krippenbereich betrifft das darüber hinaus auch die Quetschstellen von Türen. In der Regel ist beidseitiger Klemmschutz erforderlich.

 

Es existieren grundsätzlich zwei verschiedene Typen von Klemmschutzvorrichtungen. Zum einen gibt es die qualitativ hochwertigen Rollos, die mit Hilfe von Schrauben an Tür und Türrahmen befestigt werden, zum anderen deutlich preisgünstigere Vorrichtungen aus Kunststoff, die im Gegensatz zu den Rollos an die Türen geklebt werden. 2011/2012 wurden in den Kindertagesstätten in einer nahezu flächendeckenden Aktion die wichtigsten Türen (Gruppenraum, Flur und Außentüren) mit dem preisgünstigen geklebten Klemmschutz ausgestattet. Es hat sich im Laufe der Nutzungszeit herausgestellt, dass die Haltbarkeit dieser Produkte überwiegend nur etwa zwölf Monate beträgt. Außerdem werden die Türen beschädigt, da sich mit dem Klemmschutz auch die Farbe von den Türen löst. Unter Berücksichtigung der bezüglich der preisgünstigen Produkte anfallenden Kosten für Ersatzbeschaffungen und der Reparaturkosten der Türen sind die Klemmschutzrollos letztendlich wirtschaftlicher.

 

Aktuell ist der Klemmschutz in nahezu allen Einrichtungen an zahlreichen Türen nachzurüsten.

 

Die Nachrüstung aller Kitas mit dem erforderlichen Klemmschutz würde, unter Berücksichtigung anfallender Montagearbeiten, knapp 50.000,00 € kosten.

 

Da viele Rauchschutz und Automatiktüren betroffen sind, für die ggf. durch die Anbringung des Klemmschutzes neue Zulassungen beantragt werden müssen, sind insbesondere die Tätigkeiten im Vorfeld der durchzuführenden Arbeiten zeitlich aufwändig. Daher sollen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen im Haushaltsjahr 2017 zunächst die als am notwendigsten betrachteten Türen mit Klemmschutz ausgestattet werden. Hierfür werden Mittel in Höhe von 10.000,00 € benötigt. Die Nachrüstung der übrigen Türen soll in den Folgejahren, jeweils mit einem Mitteleinsatz in Höhe von 10.000,00 €, erfolgen.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Aufnahme der erforderlichen Mittel in Höhe von 50.000,00 € für ein über fünf Jahre laufendes Programm zur Anschaffung von Klemmschutzvorrichtungen in die Veränderungsliste zum Haushalt 2017, wird zugestimmt. Die zusätzlichen Aufwendungen werden im Haushaltsplan 2017 ff. im Teilhaushalt 53/Produkt 532100 ‑ Budget städtischer Kinder­tagesstätten sowie im Teilhaushalt 53/Produkt 532200 ‑ Budget Förderung freier Trägerschaften ‑ mit jährlich 10.000 € veranschlagt.