Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
- Ergebnisse der Elternbefragung zu verlängerten Betreuungszeiten
der Kitas am Freitag -
Vorlage
2016/322/7
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die Auswertung der im Frühjahr 2016 in allen Kindertagesstätten im Stadtgebiet durchgeführten Elternbefragung hatte ergeben, dass ein relativ großer Teil der Eltern, die einen höheren Bedarf an Betreuungszeit angegeben hatten, eine längere Öffnungszeit am Freitag begrüßen würden.

 

Um einen belastbaren Bedarf feststellen zu können, hatte die Verwaltung dem Stadtkindertagesstättenbeirat die Durchführung einer Umfrage speziell bei den betroffenen Eltern der Hort-, Krippen- und Ganztagskindergartenkinder vorgeschlagen. Hierbei sollten sich die Eltern namentlich äußern, damit die Bedarfsmeldung eine entsprechende Verbindlichkeit hat. Diesem Vorschlag hatte der Stadtkindertagesstättenbeirat in seiner Sitzung am 28.11.2016 einstimmig zugestimmt.

 

Abgefragt werden sollte die Einführung eines Spätdienstes am Freitag bis 16.30 Uhr. Dies entspricht einer Sonderöffnungszeit von 1,5 Stunden. Aus Gründen der Aufsichtspflicht ist der Einsatz von mindestens zwei pädagogischen Fachkräften erforderlich. Diese können maximal 25 Kinder betreuen. Sind Krippenkinder zu betreuen, verringert sich die Anzahl.

 

Nach Auswertung der in der zweiten und dritten Kalenderwoche 2017 trägerübergreifend durchgeführten Befragung (siehe Anlage) ergibt sich folgendes Bild:

 

Kindertagesstätte

Anzahl der gemeldeten Kinder

Anteil an allen Ganztagskindern der Einrichtung in %

Brucknerweg

  18

  23 %

Insel

    4

  13 %

Sehlwiese

  12

  14 %

Lange Weihe (AWO)

    8

  22 %

Thomaskindergarten

    7

  11 %

St. Mathilde

  10

  31 %

Kita Masch

  16

  25 %

Hort Rathausstraße

    8

  20 %

Marktplatz

  13

  33 %

Wülferoder Straße

  14

  23 %

Gleidingen

  14

  40 %

Hort Gleidingen

  12

  20 %

Familienzentrum

    9

  15 %

St. Nikolai

    7

  41 %

Gesamt

152

  22 %

 

Die Ergebnisse aus den Kindertagesstätten „Im Park“ und St. Marien lagen bis zur Erstellung der Drucksache noch nicht vor und werden mündlich nachgereicht. Die Kindertagesstätte Barmklagesweg hat an der Befragung nicht teilgenommen. Der Kindergarten Im Langen Feld hat kein Ganztagsangebot. Die Kindertagesstätte Sudewiesenstraße hat bereits eine umfassende Spätdienstregelung.

 

Im Fragebogen war den Eltern als Untergrenze für die Einrichtung des Spätdienstes 11 Kinder mitgeteilt worden. Wurde bei der Elternbefragung im Frühling 2016 von 62 Eltern der Wunsch nach einer längeren Betreuungszeit am Freitag geäußert, so wurde jetzt in den o. g. 14 Einrichtungen für 152 Kinder ein Bedarf angemeldet. Dies entspricht im Schnitt einer Nachfrage von knapp unter 11 Kindern je Einrichtung (10,9) bzw. 22 % aller Befragten. Da mehr als ein Fünftel aller befragten Eltern einen Bedarf angemeldet hat, wird im Interesse einer weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Einführung eines Freitags-Spätdienstes von 15:00 bis 16:30 Uhr zum Beginn des neuen Betreuungsjahres am 1. August 2017 vorgeschlagen.

 

Um auch Eltern in Einrichtungen mit einem kleineren Angebot an Ganztagsplätzen nicht zu benachteiligen wurde der Bedarf auch prozentual ausgewertet (siehe Tabelle). Unter Berücksichtigung dieser Werte wird empfohlen, als Untergrenze für das Angebot eines Freitags-Spätdienstes mindestens 5 Kinder festzulegen.

 

Die Elternentgelte könnten wie beim Frühdienst auf zwei Beträge festgesetzt werden. 4 € für die Entgeltstufen B 01 - B 03 und 6 € für die Entgeltstufen B 04 - B 07. Die genannten Beträge wurden aus den Entgelten der derzeitigen Staffel für den Frühdienst pro Stunde ermittelt und dann auf 1,5 h hochgerechnet.

 

Daraus ergeben sich für alle betroffenen Kitas hochgerechnet jährliche Einnahmen aus Elternentgelten in Höhe von 10.300 €. Dem stehen Aufwendungen in Höhe von rd. 67.000 € (58.300 € Personal, 8.700 € Sachkosten) gegenüber. Unter Anrechnung der Finanzhilfe des Landes für das sozialpädagogische Fachpersonal in Höhe von 9.900 Euro ergibt sich ein jährliches Defizit von 46.800 Euro, in 2017 anteilig 19.500 Euro, verteilt auf die o. g. Einrichtungen.

 

Je nach Auslastung würde dies zu folgenden Deckungsgraden aus Elternentgelten führen:

 

Spätdienstkinder je Einrichtung

Deckungsgrad in %

  5 Kinder

  6,01 %

10 Kinder

11,53 %

15 Kinder

17,54 %

20 Kinder

23,56 %

25 Kinder

29,57 %

 

Die wöchentlich zusätzlich erforderlichen Personalstunden (2 x 1,5 h) pro Einrichtung müssten über Stundenerhöhungen z. B. des vorhandenen Vertretungspersonals oder teilzeitbeschäftigter Gruppenbetreuungskräfte abgedeckt werden.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader

 

Anlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Ab dem 01.08.2017 (Beginn des Betreuungsjahres 2017/18) wird in den städtischen Kindertagesstätten mit ganztägigem Betreuungsangebot gemäß § 3 (1) der Benutzungsordnung für die Kindertagesstätten der Stadt Laatzen freitags ein Spätdienst von 15:00 bis 16:30 Uhr angeboten. Voraussetzung ist die verbindliche schriftliche Anmeldung von mindestens 5 Kindern.

 

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Benutzungsordnung und des Benutzungstarifs für die Kindertagesstätten der Stadt Laatzen in der jeweils gültigen Fassung.

 

Für die Inanspruchnahme des Spätdienstes ist ein monatliches Entgelt in Höhe von

 

4,00 Euro für die Entgeltstufen B 01 - B 03 bzw.

6,00 Euro für die Entgeltstufen B 04 - B 07 zu entrichten.

 

Die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet können sich bei entsprechendem Bedarf dieser Regelung anschließen. Das hierdurch zusätzlich entstehende Defizit wird im Rahmen der bestehenden vertraglichen Regelungen von der Stadt Laatzen erstattet.

 

Die Aufwendungen werden im Jahr 2017 aus dem laufenden Teilhaushalt 53 bestritten. Ab dem Haushaltsjahr 2018 sind die erforderlichen Mittel zusätzlich bereit zu stellen.