- Ergebnisse der Elternbefragung zu verlängerten Betreuungszeiten
der Kitas am Freitag -
Sachverhalt:
Die Auswertung der im
Frühjahr 2016 in allen Kindertagesstätten im Stadtgebiet durchgeführten Elternbefragung
hatte ergeben, dass ein relativ großer Teil der Eltern, die einen höheren
Bedarf an Betreuungszeit angegeben hatten, eine längere Öffnungszeit am Freitag
begrüßen würden.
Um einen
belastbaren Bedarf feststellen zu können, hatte die Verwaltung dem
Stadtkindertagesstättenbeirat die Durchführung einer Umfrage speziell bei den
betroffenen Eltern der Hort-, Krippen- und Ganztagskindergartenkinder
vorgeschlagen. Hierbei sollten sich die Eltern namentlich äußern, damit die
Bedarfsmeldung eine entsprechende Verbindlichkeit hat. Diesem Vorschlag hatte
der Stadtkindertagesstättenbeirat in seiner Sitzung am 28.11.2016 einstimmig
zugestimmt.
Abgefragt werden
sollte die Einführung eines Spätdienstes am Freitag bis 16.30 Uhr. Dies
entspricht einer Sonderöffnungszeit von 1,5 Stunden. Aus Gründen der Aufsichtspflicht
ist der Einsatz von mindestens zwei pädagogischen Fachkräften erforderlich. Diese
können maximal 25 Kinder betreuen. Sind Krippenkinder zu betreuen, verringert
sich die Anzahl.
Nach Auswertung der
in der zweiten und dritten Kalenderwoche 2017 trägerübergreifend durchgeführten
Befragung (siehe Anlage) ergibt sich folgendes Bild:
Kindertagesstätte |
Anzahl der gemeldeten
Kinder |
Anteil an allen Ganztagskindern der Einrichtung in
% |
Brucknerweg |
18 |
23 % |
Insel |
4 |
13 % |
Sehlwiese |
12 |
14 % |
Lange Weihe (AWO) |
8 |
22 % |
Thomaskindergarten |
7 |
11 % |
St. Mathilde |
10 |
31 % |
Kita Masch |
16 |
25 % |
Hort Rathausstraße |
8 |
20 % |
Marktplatz |
13 |
33 % |
Wülferoder Straße |
14 |
23 % |
Gleidingen |
14 |
40 % |
Hort Gleidingen |
12 |
20 % |
Familienzentrum |
9 |
15 % |
St. Nikolai |
7 |
41 % |
Gesamt |
152 |
22 % |
Die Ergebnisse aus
den Kindertagesstätten „Im Park“ und St. Marien lagen bis zur Erstellung der
Drucksache noch nicht vor und werden mündlich nachgereicht. Die Kindertagesstätte
Barmklagesweg hat an der Befragung nicht teilgenommen. Der Kindergarten Im
Langen Feld hat kein Ganztagsangebot. Die Kindertagesstätte Sudewiesenstraße
hat bereits eine umfassende Spätdienstregelung.
Im Fragebogen war
den Eltern als Untergrenze für die Einrichtung des Spätdienstes 11 Kinder
mitgeteilt worden. Wurde bei der
Elternbefragung im Frühling 2016 von 62 Eltern der Wunsch nach einer längeren
Betreuungszeit am Freitag geäußert, so wurde jetzt in den o. g. 14
Einrichtungen für 152 Kinder ein Bedarf angemeldet. Dies entspricht im Schnitt
einer Nachfrage von knapp unter 11 Kindern je Einrichtung (10,9) bzw. 22 %
aller Befragten. Da mehr als ein Fünftel aller befragten Eltern einen Bedarf
angemeldet hat, wird im Interesse einer weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf die Einführung eines Freitags-Spätdienstes von 15:00 bis
16:30 Uhr zum Beginn des neuen Betreuungsjahres am 1. August 2017
vorgeschlagen.
Um auch Eltern in Einrichtungen
mit einem kleineren Angebot an Ganztagsplätzen nicht zu benachteiligen wurde
der Bedarf auch prozentual ausgewertet (siehe Tabelle). Unter Berücksichtigung
dieser Werte wird empfohlen, als Untergrenze für das Angebot eines
Freitags-Spätdienstes mindestens 5 Kinder festzulegen.
Die Elternentgelte
könnten wie beim Frühdienst auf zwei Beträge festgesetzt werden. 4 € für
die Entgeltstufen B 01 - B 03 und 6 € für die Entgeltstufen B 04 - B 07. Die genannten
Beträge wurden aus den Entgelten der derzeitigen Staffel für den Frühdienst pro
Stunde ermittelt und dann auf 1,5 h hochgerechnet.
Daraus ergeben sich für alle betroffenen Kitas hochgerechnet jährliche
Einnahmen aus Elternentgelten in Höhe von 10.300 €. Dem stehen Aufwendungen in
Höhe von rd. 67.000 € (58.300 € Personal, 8.700 € Sachkosten) gegenüber.
Unter Anrechnung der Finanzhilfe des Landes für das sozialpädagogische
Fachpersonal in Höhe von 9.900 Euro ergibt sich ein jährliches Defizit von
46.800 Euro, in 2017 anteilig 19.500 Euro, verteilt auf die o. g.
Einrichtungen.
Je nach Auslastung würde dies zu folgenden Deckungsgraden aus
Elternentgelten führen:
Spätdienstkinder je Einrichtung |
Deckungsgrad in % |
5 Kinder |
6,01 % |
10
Kinder |
11,53
% |
15
Kinder |
17,54
% |
20
Kinder |
23,56
% |
25
Kinder |
29,57
% |
Die wöchentlich
zusätzlich erforderlichen Personalstunden (2 x 1,5 h) pro Einrichtung müssten
über Stundenerhöhungen z. B. des vorhandenen Vertretungspersonals oder
teilzeitbeschäftigter Gruppenbetreuungskräfte abgedeckt werden.
Im Auftrag
Thomas Schrader
Anlage
Beschlussvorschlag:
Ab dem 01.08.2017 (Beginn des Betreuungsjahres 2017/18) wird in den städtischen Kindertagesstätten mit ganztägigem Betreuungsangebot gemäß § 3 (1) der Benutzungsordnung für die Kindertagesstätten der Stadt Laatzen freitags ein Spätdienst von 15:00 bis 16:30 Uhr angeboten. Voraussetzung ist die verbindliche schriftliche Anmeldung von mindestens 5 Kindern.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Benutzungsordnung und des Benutzungstarifs für die Kindertagesstätten der Stadt Laatzen in der jeweils gültigen Fassung.
Für die Inanspruchnahme des Spätdienstes ist ein monatliches Entgelt in Höhe von
4,00 Euro für die Entgeltstufen B 01 - B 03 bzw.
6,00 Euro für die Entgeltstufen B 04 - B 07 zu entrichten.
Die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet können sich bei entsprechendem Bedarf dieser Regelung anschließen. Das hierdurch zusätzlich entstehende Defizit wird im Rahmen der bestehenden vertraglichen Regelungen von der Stadt Laatzen erstattet.
Die Aufwendungen werden im Jahr 2017 aus dem laufenden Teilhaushalt 53 bestritten. Ab dem Haushaltsjahr 2018 sind die erforderlichen Mittel zusätzlich bereit zu stellen.