Betreff
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2017/035/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Die Straßenverkehrsbehörden ordnen seit vielen Jahren innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten Tempo 30- Zonen an. Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen somit innerhalb geschlossener Ortschaften stets damit rechnen, dass sie sich jenseits der Hauptstraßen in einer Tempo 30-Zone befinden und ihr Fahrverhalten den gesteigerten Sicherheitsanforderungen entsprechend anpassen. Insgesamt muss auch mit größeren Tempo 30-Zonen gerechnet werden.

 

Tempo 30-Zonen dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie dem Fußgänger- und Radverkehr. Um die Orientierung auch von ortsfremden Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern zu erleichtern, soll ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild sichergestellt werden. In der Regel wird das bereits durch schmale Straßen und die vorhandene Wohnbebauung erreicht.

 

Darüber hinaus kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von 30-Zahlen auf der Fahrbahn verdeutlicht werden.

 

Da besonders im „Holzfeld“ der Umfang der Tempo 30-Zone recht groß ist, wurden bereits  für die Braunschweiger Straße, die Straße Zum Holzfeld und die Gubiner Straße zusätzliche Markierungen von 30-Zahlen angeordnet. Die Markierungen werden bei entsprechend günstiger Witterung ausgeführt. Ob solche Markierungen auch im „Steinfeld“ möglich sind, bedarf einer Prüfung. Gleichwohl dürfen solche Markierungen nicht zu häufig erfolgen, da sie sonst keinen Erinnerungseffekt mehr erzielen.

 

Darüber hinaus werden in ganz Laatzen Verkehrserhebungen mit der Geschwindigkeitsanzeige („Smiley“) durchgeführt. Nach mehreren Messungen in der Straße „Zum Holzfeld“ konnten so permanente Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt werden. Es wird derzeit geprüft, wie dem - ggf. auch durch bauliche Veränderungen -  entgegen gewirkt werden kann. So ist eine Entfernung der beiden stark beschädigten Aufpflasterungen im Gespräch, da diese sehr unterhaltungsintensiv sind. Im Anschluss könnten dann Maßnahmen zur Einengung des Straßenverlaufs für eine Reduzierung der Geschwindigkeit sorgen. Möglich wäre die Markierung von Sperrflächen unter Verwendung von Verkehrseinrichtungen (Baken). Da für das Jahr 2017 hierfür keine Mittel zur Verfügung stehen, würde eine Umsetzung nicht vor 2018 möglich sein.

 

Sollten dem Ortsrat neben den o. g. Örtlichkeiten hinaus besondere Bereiche  bekannt sein, die in diese Prüfung eingeschlossen werden sollen, bittet die Verwaltung um entsprechende Mitteilung. 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning