- Stellungnahme der Verwaltung
Die
Straßenverkehrsbehörden ordnen seit vielen Jahren innerhalb geschlossener
Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten Tempo 30- Zonen an. Alle
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen somit innerhalb
geschlossener Ortschaften stets damit rechnen, dass sie sich jenseits der
Hauptstraßen in einer Tempo 30-Zone befinden und ihr Fahrverhalten den
gesteigerten Sicherheitsanforderungen entsprechend anpassen. Insgesamt muss
auch mit größeren Tempo 30-Zonen gerechnet werden.
Tempo 30-Zonen
dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie dem Fußgänger- und
Radverkehr. Um die Orientierung auch von ortsfremden Fahrzeugführerinnen und
Fahrzeugführern zu erleichtern, soll ein weitgehend einheitliches
Erscheinungsbild sichergestellt werden. In der Regel wird das bereits durch
schmale Straßen und die vorhandene Wohnbebauung erreicht.
Darüber hinaus kann
die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von
30-Zahlen auf der Fahrbahn verdeutlicht werden.
Da besonders im
„Holzfeld“ der Umfang der Tempo 30-Zone recht groß ist, wurden bereits für die Braunschweiger Straße, die Straße Zum
Holzfeld und die Gubiner Straße zusätzliche Markierungen von 30-Zahlen
angeordnet. Die Markierungen werden bei entsprechend günstiger Witterung
ausgeführt. Ob solche Markierungen auch im „Steinfeld“ möglich sind, bedarf
einer Prüfung. Gleichwohl dürfen solche Markierungen nicht zu häufig erfolgen,
da sie sonst keinen Erinnerungseffekt mehr erzielen.
Darüber hinaus
werden in ganz Laatzen Verkehrserhebungen mit der Geschwindigkeitsanzeige
(„Smiley“) durchgeführt. Nach mehreren Messungen in der Straße „Zum Holzfeld“
konnten so permanente Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt werden. Es
wird derzeit geprüft, wie dem - ggf. auch durch bauliche Veränderungen - entgegen gewirkt werden kann. So ist eine
Entfernung der beiden stark beschädigten Aufpflasterungen im Gespräch, da diese
sehr unterhaltungsintensiv sind. Im Anschluss könnten dann Maßnahmen zur
Einengung des Straßenverlaufs für eine Reduzierung der Geschwindigkeit sorgen.
Möglich wäre die Markierung von Sperrflächen unter Verwendung von
Verkehrseinrichtungen (Baken). Da für das Jahr 2017 hierfür keine Mittel zur
Verfügung stehen, würde eine Umsetzung nicht vor 2018 möglich sein.
Sollten dem Ortsrat
neben den o. g. Örtlichkeiten hinaus besondere Bereiche bekannt sein, die in diese Prüfung
eingeschlossen werden sollen, bittet die Verwaltung um entsprechende
Mitteilung.
Im Auftrag
Axel Grüning