Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 -
- Antrag des Schützenvereins Gleidingen e. V. auf einen Investitionskostenzuschuss
Vorlage
2016/322/10
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 18.01.2017 beantragt der Schützenverein Gleidingen e. V. auf Grundlage der städtischen „Richtlinien der Stadt Laatzen über die Förderung von Investitionsmaßnahmen und erforderlichen Erneuerungsaufwendungen an vereinseigenen, angepachteten bzw. gemieteten Anlagen und Hochbauten“ einen Zuschuss für den Einbau einer neuen Heizungsanlage mit Brennwerttechnik. Zudem hat der Verein die Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragt.

 

Nach den Richtlinien der Stadt Laatzen darf mit der zu fördernden Maßnahme nicht vor Bewilligung begonnen werden. In Ausnahmefällen kann einem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt werden.

 

Die Funktionalität der Heizungsanlage ist bereits erheblich eingeschränkt. Vor dem Hintergrund der aktuellen jahreszeitlich bedingten Temperaturen wird die Nutzbarkeit des Schützenhauses eingeschränkt und Folgeschäden sind nicht ausgeschlossen.

 

Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde daher mit Schreiben vom 23.01.2017 genehmigt, versehen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass damit keine Entscheidung über den Investitionskostenzuschussantrag verbunden ist.

 

Nach der städtischen Richtlinie ist ein Förderantrag bis zum 30.06. eines Jahres zu stellen, wenn der Zuschuss im kommenden Haushaltsjahr ausgezahlt werden soll. Ferner ist eine Förderung von bis zu 25% der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen möglich.

 

Weil der Förderantrag nach dem 30.06.2016 gestellt wurde, käme bei kalkulierten Kosten von 11.200 € eine Förderung gemäß den Richtlinien in Höhe von rund 2.800 € erst im Haushaltsjahr 2018 in Betracht. Dem Rat bleibt es aber unbenommen, im Rahmen einer Einzelfallentscheidung von dieser Bestimmung abzuweichen und Fördermittel im Haushaltsjahr 2017 bereit zu stellen.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Stefan Zeilinger

 

Beschlussvorschlag:

Der Gewährung eines Zuschusses an den Schützenverein Gleidingen e. V. für den Einbau einer neuen Heizungsanlage wird zugestimmt. Finanzmittel in Höhe von
2.800 € sind über die Veränderungsliste im Haushaltsplan 2017 bereit zu stellen.