Betreff
77. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Laatzen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 139 "Hildesheimer Straße westlich B443"
- Auslegungsbeschluss
Vorlage
2016/135/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

zu a) bis c)

Parallel zum Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 139 "Hildesheimer Straße westlich  B 443" soll ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

 

Um die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Bisher stellte der Flächennutzungsplan für den Bereich der 77. Änderung eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Dauerkleingärten" dar. Diese Darstellung entspricht nicht dem tatsächlichen Bestand. Auf den Flächen befindet sich eine soziale Unterkunft, eine zusätzliche Flüchtlingsunterkunft wird demnächst errichtet. Zudem hat der Baubetriebshof Flächen, die für Ablagerungen genutzt werden.

 

Die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes soll künftig Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen "Soziale Unterkünfte" und "Baubetriebshofflächen" darstellen. Zudem wird eine kleinere Fläche als Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung "Umspannwerk" dargestellt. Damit wird dem Bestand und den geplanten und optionalen Entwicklungen in der vorbereitenden Bauleitplanung entsprochen.

 

Für den Entwurf der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im März und April 2017 die Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

zu d) und e)

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Auslegung der Planunterlagen fand vom 20.06.2016 bis einschließlich 20.07.2016 statt.

 

Es wurden drei schriftliche Stellungnahmen eingereicht, die im Wortlaut identisch sind. Sie wurden von einem Ehepaar abgegeben, das in Nachbarschaft zur Hildesheimer Straße wohnt. 

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 20.06.2016 bis einschließlich 20.07.2016 statt. Insgesamt wurden 48 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Es gingen 6 Stellungnahmen ein, die inhaltliche Anmerkungen zum Bebauungsplan aufführten, sowie 18 Anschreiben, in denen keine Anregungen und Bedenken geäußert wurden.

 

In der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde auf die Restriktionen der gesetzlich festgesetzten Bauverbotszone entlang der Bundesstraße B 443 hingewiesen. Der Geltungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde so reduziert, dass die Bauverbotszone jetzt vollständig außerhalb des Geltungsbereiches liegt.

 

Die Hinweise der unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover zum Artenschutz und der AVACON zum Freileitungsschutzbereich werden berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag:

a)         Der  Entwurf der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes  der Stadt Laatzen im Bereich "Hildesheimer Straße westlich der B 443" (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2), jeweils in der Fassung vom 18.01.2017, wird     beschlossen.

 

b)         Die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Laatzen im Bereich             "Hildesheimer Straße westlich der B 443"  stellt als vorbereitende Bauleit- planung im Wesentlichen Gemeinbedarfsflächen für soziale Unterkünfte und den Baubetriebshof dar.

 

c)         Der Geltungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt    Laatzen im Bereich "Hildesheimer Straße westlich der B 443" wird wie folgt       begrenzt:

 

            - Im Norden durch die Zufahrt von der Erich-Panitz-Straße auf die Bundesstraße              B 443

 

            - Im Osten durch eine Linie, die in einem Abstand von 20 m zur Bundesstraße B               443, verläuft

 

            - Im Süden durch die Hildesheimer Straße

 

            - Im Westen durch die Bahntrassen der Stadtbahnlinie

 

d)         Dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit              gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 16.01.2017 (Anlage 3) wird         zugestimmt.

 

e)         Dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und            sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung            vom 16.01.2017 (Anlage 4) wird zugestimmt.