Betreff
Bebauungsplan Nr. 139 "Hildesheimer Straße westlich B 443"
- Auslegungsbeschluss
Vorlage
2014/310/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

zu a) bis c)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz hatte in seiner Sitzung vom 09.12.2014 den Bebauungsplan Nr. 139 "Flüchtlingsheim" aufgestellt, um kurzfristig Planungsrecht für ein Flüchtlingsheim zu schaffen.

 

Durch die Novellierung des Baugesetzbuches, "Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen" vom 25.11.2014, hat sich der damalige Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes erübrigt. Die Baugenehmigung für eine Flüchtlingsunterkunft konnte inzwischen auch ohne Bebauungsplan erteilt werden.

 

Dennoch ist das Bebauungsplanverfahren weiterhin erforderlich, weil der Genehmigungstatbestand des § 246 a Abs. 9 BauGB sich ausschließlich auf Flüchtlingsunterkünfte bezieht. Eine spätere Nutzung der genehmigten Flüchtlingsunterkunft für andere soziale Zwecke oder die Nutzung des Grundstücksareal für andere soziale Unterkünfte wäre ausgeschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 139 hat entsprechend das Ziel, Planungsrecht für soziale Unterkünfte zu schaffen.

 

Zusätzlich soll für das nördlich anschließende Grundstücksareal Planungsrecht für Lagerflächen des städtischen Betriebshofes ermöglicht werden.

 

Für den Bebauungsplanentwurf sollen im März und April 2017 die Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

zu d) und e)

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Auslegung der Planunterlagen fand vom 20.06.2016 bis einschließlich 20.07.2016 statt.

 

Es wurden drei schriftliche Stellungnahmen eingereicht, die im Wortlaut identisch sind. Sie wurden von einem Ehepaar abgegeben, das in Nachbarschaft zur Hildesheimer Straße wohnt. 

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 20.06.2016 bis einschließlich 20.07.2016 statt. Insgesamt wurden 48 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Es gingen 10 Stellungnahmen ein, die inhaltliche Anmerkungen zum Bebauungsplan aufführten, sowie 15 Anschreiben, in denen keine Anregungen und Bedenken geäußert wurden.

 

In der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde auf die Restriktionen der gesetzlich festgesetzten Bauverbotszone entlang der Bundesstraße B 443 hingewiesen. In dieser 20 m breiten Zone entlang des bestehenden Fahrbahnrandes der B 443 dürfen keine Festsetzungen getroffen werden, die einem eventuellen Ausbau der Bundesstraße entgegenstehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde so reduziert, dass die Bauverbotszone jetzt vollständig außerhalb des Geltungsbereiches liegt.

 

Die Hinweise der unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover zum Artenschutz, des Gewässer- und Landschaftspflegeverbandes Mittlere Leine zur gedrosselten Ableitung des Niederschlagswassers und der AVACON zum Freileitungsschutzbereich werden berücksichtigt.

Beschlussvorschlag:

a)         Der  Bebauungsplanentwurf Nr. 139 "Hildesheimer Straße westlich B 443"          (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2), jeweils in der Fassung vom 16.01.2017, wird beschlossen.

 

b)         Der  Bebauungsplan Nr. 139 "Hildesheimer Straße westlich B 443" hat das Ziel,             Planungsrecht für soziale Unterkünfte und für Flächen des städtischen    Betriebshofes zu schaffen.

 

c)         Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 139 "Hildesheimer Straße           westlich B 443" wird wie folgt begrenzt:

 

            - Im Norden durch die Zufahrt von der Erich-Panitz-Straße auf die Bundesstraße              B 443

 

            - Im Osten durch eine Linie, die in einem Abstand von 20 m zur Bundesstraße B               443 verläuft

 

            - Im Süden durch die Hildesheimer Straße

 

            - Im Westen durch die Bahntrassen der Stadtbahnlinie

 

d)         Dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit              gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 12.01.2017 (Anlage 3) wird         zugestimmt.

 

e)         Dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und            sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung            vom 12.01.2017 (Anlage 4) wird zugestimmt.