Betreff
Registrierung der Domain ortsrat-rethen.de und Bereitstellung von Informationen
- Mitteilung der Verwaltung
Vorlage
2016/360/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Der Bürgermeister ist nach §85 Abs. 5 NKomVG verpflichtet, die Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten zu informieren. Dies erfolgt über Pressemitteilungen, der bestehenden Internetseite und/oder in Informationsveran-staltungen.

 

Über Pressemitteilungen werden sowohl Veranstaltungen beworben als auch we-sentliche Maßnahmen der Verwaltung angekündigt und erläutert. Auf der Internet-seite laatzen.de und in den unabhängigen Medien werden diese aufgegriffen und veröffentlicht. Die Notwendigkeit einer weiteren, ortsteilbezogenen Domain-Adresse ist nicht ersichtlich, zumal beabsichtigt ist, auf der neu gestalteten Internetseite laat-zen.de Informationen aus den Ortsteilen umfangreicher und differenzierter darzu-stellen.

 

Eine Vermischung von einem offiziellen und politischen Informationsangebot ist aus Gründen der Neutralität nicht vorgesehen.

 

Die Themen, die in den Gremien der Stadt Laatzen, also auch dem Ortsrat Rethen, behandelt werden, werden im Bürgerinformationssystem für die Einwohnerinnen und Einwohner transparent dargestellt.

 

Das Angebot, für jeden Ortsrat eine Adresse und für die Stadt eine zentrale Adresse vorzuhalten, trägt nicht zur Klarheit bei und verwirrt womöglich. Dies wird mit einer zentralen Adresse der Stadt Laatzen für ganz Laatzen, laatzen.de, in der alle Ortsteile berücksichtigt werden, vermieden.

 

Auch ohne die Reservierung dieses Domain-Namens ist der Name rechtlich geschützt. Die bestehenden perso-nellen Ressourcen in der Verwaltung können den mit der Betreuung einer weiteren Internetseite verbundenen zusätzlichen Aufwand nicht abdecken.