Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
- Antrag des TSV Ingeln-Oesselse e. V. auf einen Investitionskostenzuschuss
Vorlage
2016/322/5
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 16.12.2016 beantragt der TSV Ingeln-Oesselse e. V. auf Grundlage der städtischen „Richtlinien der Stadt Laatzen über die Förderung von Investitionsmaßnahmen und erforderlichen Erneuerungsaufwendungen an vereinseigenen, angepachteten bzw. gemieteten Anlagen und Hochbauten“ einen Zuschuss für umfangreiche Baumaßnahmen insbesondere am Vereinsheim. Zudem hat der Verein die Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragt.

 

Nach den Richtlinien der Stadt Laatzen darf mit der zu fördernden Maßnahme nicht vor Bewilligung begonnen werden. In Ausnahmefällen kann einem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt werden.

 

Eine Untersuchung des Gebäudes in Vorbereitung der anstehenden Einrichtung von Horträumlichkeiten hat einen baulichen Handlungsbedarf gezeigt, der durch den Verein im Zuge der ohnehin anstehenden städtischen Bautätigkeit am Gebäude abgearbeitet werden soll.

 

Die geplanten Investitionen des TSV Ingeln-Oesselse e. V. stehen somit in unmittelbarem auch zeitlichen Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung von Hortplätzen in den Räumlichkeiten an der Bergstraße.

 

Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde daher mit Schreiben vom 20.12.2016 genehmigt, versehen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass damit keine Entscheidung über den Investitionskostenzuschussantrag verbunden ist.

 

Nach der städtischen Richtlinie ist ein Förderantrag bis zum 30.06. eines Jahres zu stellen, wenn der Zuschuss im kommenden Haushaltsjahr ausgezahlt werden soll. Ferner ist eine Förderung von bis zu 25% der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen möglich.

 

Weil der Förderantrag nach dem 30.06.2016 gestellt wurde, käme eine Förderung gemäß den Richtlinien in Höhe von rund 10.600 € erst im Haushaltsjahr 2018 in Betracht. Dem Rat bleibt es aber unbenommen, im Rahmen einer Einzelfallentscheidung von dieser Bestimmung abzuweichen und Fördermittel im Haushaltsjahr 2017 bereit zu stellen.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Zeilinger

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gewährung eines Zuschusses an den TSV Ingeln-Oesselse e. V. für Maßnahmen des Brandschutzes, energetischer Teilsanierung, Unfallprävention, Spielerunterstände und Geräteschuppen wird zugestimmt. Finanzmittel in Höhe von 10.600 € sind über die Veränderungsliste im Haushaltsplan 2017 bereit zu stellen.