Betreff
Anfrage zur Grundschule Rethen und wegen nicht umgesetzter Beschlüsse
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2016/314/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Zur Anfrage der Drucksachen-Nr. 2016/314:

 

Zunächst ist voranzustellen, dass die Verwaltung zum angesprochenen Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Grundschule Rethen“ (Drucksache 2016/208) bereits eine Stellungnahme (Drucksache 2016/208/1) vorgelegt hat. Beide Drucksachen hat der Ortsrat Rethen am 16.08.2016 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 

Zu Punkt 1 „Stellen Sie uns bitte chronologisch die Beschlüsse, Anträge und Mitteilungen zur GS Rethen der vergangenen 6 Jahre dar“:

 

Die gewünschte Aufstellung ist als Anlage beigefügt.

 

Zu Punkt 2 „ebenfalls die Entwicklung der Schülerzahlen und die Prognose für die nächsten Jahre. Bitte berücksichtigen Sie hierbei auch die Ausweisung neuer Baugebiete“:

In der Drucksache 2015/311 ist eine Prognose für die Zeit ab 2015 vorgestellt worden. Diese beinhaltet auch die im Zeitpunkt der Erstellung der Drucksache bekannten städtebaulichen Entwicklungen.

Zu Punkt 3: „Wie bewertet die Stadtverwaltung derzeit den Platzbedarf und die Auslastung der GS Rethen?“:

Wie in der Drucksache 2016/158 dargestellt, wird der Raumbedarf an Allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) durch die Inanspruchnahme eines AUR im Altbau sowie des Musikraums im Dachgeschoss des Gebäudes II gedeckt. Zusätzliche Raumbedarfe bestehen im Bereich von Differenzierungsräumen und den Ganztagseinrichtungen.

Zu Punkt 4 “Sind der Stadtverwaltung weitere Daten zum Schulbedarf der GS Rethen bekannt?“:

Siehe Punkt 3.

Zu Punkt 5 „Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass es bereits eine "Notklasse" in dem alten Schulgebäude gibt?“:

Es ist unklar, was mit dem Begriff „Notklasse“ gemeint ist. Sollte damit die Unterbringung eines Klassenverbandes in einem Allgemeinen Unterrichtsraum im Altbau der GS Rethen gemeint sein, wird ebenfalls auf die DS 2016/158 verwiesen. Sollte sich dies auf die Lehrerversorgung beziehen, handelt es sich um eine Landesaufgabe.

Zu Punkt 6 “Es wurde damals ein Teil des angrenzenden Grundstückes für die Erweiterung gekauft: 

    1. Was soll mit diesem Grundstück geschehen?
    2. Gibt es schon Planung?
    3. Ist sich die Stadtverwaltung sicher ob dieses Grundstück für die GS Rethen genutzt werden muss oder nicht?“

Wie mit Drucksache 2016/226/1 bereits berichtet, wird eine Inanspruchnahme des erworbenen Grundstücks für die Realisierung eines Erweiterungsbaus erforderlich.

 

Zur Anfrage der Drucksachen-Nr. 2017/008:

 

Der Beschluss zur DS 2011/262 sah u. a. vor, dass die Verwaltung die Planungen für notwendige Investitionsmaßnahmen konkretisiert und zur weiteren Beratung vorlegt. Im Anschluss daran wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe (Verwaltung, Architekt, Grundschule, TSV Rethen) eine Planung entwickelt, die den städtischen Gremien Mitte 2013 mit DS 2013/099 vorgestellt wurde. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde diese Planung in der Folge überarbeitet und erneut Mitte 2015 den Gremien vorgestellt. Anzumerken ist, dass in der Zwischenzeit durch den Sporthallenbrand an der AES (Februar 2014) eine Prioritätenverschiebung bei Schulbaumaßnahmen erforderlich wurde (DS 2014/106).

 

Dieser Umstand ermöglichte es, in die weiteren Planungen die Ergebnisse der neu aufgestellten Schulentwicklungsplanung mit einbeziehen zu können, die mit den DS 2015/311 und 2016/158 vorgestellt worden ist. Die Umbau-/Erweiterungsplanung wird gegenwärtig auf dieser Basis fortgeschrieben und zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Im Auftrag

 

 

 

Stefan Zeilinger

 

 

Anlage