Betreff
Ausbau der Grundschule Rethen
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2016/208/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Mit Drucksache 2016/208 wird Folgendes beantragt:

 

„Die Verwaltung wird gebeten, die Grundschule Rethen bedarfsgerecht auszubauen. Hierbei soll mit einem Erweiterungsbau geplant werden, der insbesondere eine multifunktionale Mensa einschließt. Ein Entscheidungsvorschlag hierzu soll noch im laufenden Jahr den politischen Gremien vorgelegt werden.“

 

Über die voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen sowie die Raumsituation einschließlich der Mensa wurde mit den Drucksachen 2015/311, 2016/130/1 und 2016/158 berichtet.

 

In den kommenden Jahren wird nicht mehr mit steigenden Schülerzahlen gerechnet. Die aktuellen Überlegungen gehen davon aus, dass der Ganztagsbereich überwiegend im Erdgeschoss des Altbaus untergebracht werden kann. Durch die zusätzliche Verlagerung des Werkraums in den bisher ungenutzten Scheunenbereich des Altbaus kann im Gebäude III ein weiterer Allgemeiner Unterrichtsraum entstehen, der bei sinkenden Schülerzahlen als großer Differenzierungsraum (alternativ als zwei kleinere Differenzierungsräume) genutzt werden kann. Der Ausbau des Scheunenbereichs im Altbau bietet sich an, weil es sich um eine potenzielle Nutzfläche innerhalb eines bestehenden Gebäudes handelt, das ohnehin auf Dauer betrieben und erhalten werden muss. Ein zusätzlicher Flächenverbrauch auf dem Grundstück kann damit vermieden werden. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde noch nicht vorgenommen.

 

Wenn in absehbarer Zeit die „Buchte“ an den Standort der Grundschule versetzt wird, können deren Räumlichkeiten grundsätzlich vormittags auch für schulische Zwecke mit genutzt werden.

 

Die bisherigen Mensaplanungen sahen immer eine Erweiterung am jetzigen Standort der provisorischen Mensa vor. Ob eine Verlagerung in einen eventuellen Erweiterungsbau sinnvoll und wirtschaftlich wäre, müsste noch geprüft werden. Im Übrigen trifft es nicht zu, dass für das Geschirr eine Leihgebühr entrichtet werden muss, da es sich im Eigentum der Stadt befindet. Der Caterer erhebt lediglich für die Geschirrmitnahme einen Aufpreis je Portion.

 

Es trifft zu, dass die Einrichtung einer Sprachlernklasse langfristig gesehen nicht auszuschließen ist. In der Drucksache 2016/158 wurden solche Räume aber grundsätzlich zunächst nur in den Schulen berücksichtigt, in denen es bereits Sprachlernklassen gibt.

 

Eine neue Planung für einen Neubau mit Mensa, Ganztagsflächen und Sprachlernklasse könnte angesichts der zahlreichen anderen Bauprojekte, auch mit Rücksicht auf den Ratsbeschluss vom 16.06.16 zur Leitplanung Sanierungsprojekte (DS 2015/274/5), realistischer Weise frühestens im Jahr 2017 vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang könnte auch der Hinweis auf eine Neuordnung der Differenzierungsräume berücksichtigt werden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die dringende Sanierung der WC-Anlagen, verbunden mit der Schaffung inklusionsgerechter Einrichtungen, unabhängig von den o. g. Themen durchzuführen.

 

Im Auftrag

 

 

 

Stefan Zeilinger