Betreff
Hannoversche Informationstechnologien AöR
- Beitritt der Stadt Diepholz
- Bestätigung der Beschäftigtenvertretung im Verwaltungsrat der HannIT
Vorlage
2016/156
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit, die zum Ziel hatte, eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt, war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstalts-satzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

 

Als weitere Gebietskörperschaft hat die Stadt Diepholz Interesse an einer Beteiligung geäußert. Der Rat der Stadt Diepholz hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 einen entsprechenden Beitrittsbeschluss gefasst. Das Stammkapital wird um 1.000 € auf 53.600 € erhöht.

 

Der Beitritt wird mit der Satzungsänderung rechtskräftig, wenn mindestens Dreiviertel    der Räte der Trägerkommunen dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) und der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ) fand bei HannIT am 20. April 2016 die Wahl der Beschäftigtenvertretung statt. Die Niederschrift des Wahlvorstands über das Wahlergebnis ist als Anlage beigefügt.

 

Entsprechend des § 110 Abs. 4 Nr. 2 NPersVG sind die gewählten Personen von den zuständigen obersten Vertretungsorganen, also den Hauptorganen der Träger der HannIT, zu bestätigen. Gem. § 3 NKomZG in Verbindung mit § 145 NKomVG können nur bei HannIT Beschäftigte Mitglied des HannIT Verwaltungsrates sein.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

 

Stefan Zeilinger

 

 

 

 

Anlagen

 

Beschlussvorschlag:

 

  • Dem Beitritt der Stadt Diepholz zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 5. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR“ (Anlage 1 und 2) wird zugestimmt.

 

  • Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT) abzuschließen (Anlage 3).

 

  • Die per Wahl vom 20.04.2016 gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Verwaltungsrat der gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT AöR (HannIT) werden bestätigt (Anlage 4).