- Beitritt der Stadt Diepholz
- Bestätigung der Beschäftigtenvertretung im Verwaltungsrat der HannIT
Sachverhalt:
Schon zu Beginn
der interkommunalen Zusammenarbeit, die zum Ziel hatte, eine gemeinsame
kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der
elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und
Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt, war es gewünscht, den Kreis der
Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern.
In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstalts-satzung ist dieses Interesse festgeschrieben.
Als weitere
Gebietskörperschaft hat die Stadt Diepholz Interesse an einer Beteiligung
geäußert. Der Rat der Stadt Diepholz hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 einen
entsprechenden Beitrittsbeschluss gefasst. Das Stammkapital wird um 1.000 € auf
53.600 € erhöht.
Der Beitritt wird
mit der Satzungsänderung rechtskräftig, wenn mindestens Dreiviertel der Räte der Trägerkommunen dem
Beschlussvorschlag zustimmen.
Nach den
Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) und
der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der
öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ) fand bei HannIT
am 20. April 2016 die Wahl der Beschäftigtenvertretung statt. Die
Niederschrift des Wahlvorstands über das Wahlergebnis ist als Anlage beigefügt.
Entsprechend des §
110 Abs. 4 Nr. 2 NPersVG sind die gewählten Personen von den zuständigen
obersten Vertretungsorganen, also den Hauptorganen der Träger der HannIT, zu
bestätigen. Gem. § 3 NKomZG in Verbindung mit § 145 NKomVG können nur bei
HannIT Beschäftigte Mitglied des HannIT Verwaltungsrates sein.
Im Auftrag
Stefan Zeilinger
Anlagen
Beschlussvorschlag:
- Dem Beitritt der
Stadt Diepholz zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit
verbundenen Satzung zur 5. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen
Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR“ (Anlage 1 und 2)
wird zugestimmt.
- Der Bürgermeister
wird ermächtigt, den Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung
weiterer Träger und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen
kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT)
abzuschließen (Anlage 3).
- Die per
Wahl vom 20.04.2016 gewählten Vertreterinnen und Vertreter der
Beschäftigten im Verwaltungsrat der gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT
AöR (HannIT) werden bestätigt (Anlage 4).