Betreff
Jahreskontrolle Abenteuerspielplatz
- Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis90/Grüne / GLuP
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2016/121/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage
  1. Es handelt sich um eine Maßnahme, die im Rahmen der Routineschnitte in der vegetationsfreien Zeit (Herbst / Winter) durchgeführt wird. Dornenbüsche, die während der Kontrollen als Gefahr erkannt werden, werden auch zwischendurch geschnitten.

 

  1. Die Jahreskontrolle beinhaltet in erster Linie festgelegte Gerätekontrollen. Hier werden die Geräte auf Sicherheit und Standfestigkeit geprüft. Bei den Routinekontrollen, die je nach Spielplatz zwischen täglich und monatlich durchgeführt werden, werden solche Missstände festgehalten und behoben.

 

  1. Die Seilbahn funktioniert. Der Sitz und das Seil werden in diesem Jahr ausgetauscht.

 

  1. Kommt auf den Einzelfall an, die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern. Wenn die Kinder die Spielgeräte unsachlich nutzen oder beschädigen und es kommt zu einer Verletzung haften die Eltern. Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei der Stadt. Ist das Spielgerät defekt und nicht sichtbar gesperrt, dann ist die Stadt haftbar, wenn es zu einem Schaden kommt. Zuständig für den Kinderspielplatzbereich ist das Team 67. Ansprechpartner sind Sven Achtermann (Teamleiter) und Frau Pietschmann (Produktverantwortliche seit dem 01.05.2016).

 

Im Auftrag

 

 

 

Axel Grüning