Betreff
Sammelcontainer auf Privatgrundstück
- Anfrage der CDU-Fraktion im Ortsrat Rethen
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2016/086/1
Art
Anfrage
Referenzvorlage

Altkleider-Sammelbehälter können mit Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers auch auf privaten Flächen aufgestellt werden.

 

Dabei handelt es sich bei den Sammelbehältern um verfahrensfreie Baumaßnahmen, d.h. sie können ohne baurechtliche Genehmigung aufgestellt werden, jedoch müssen dabei die Anforderungen des öffentlichen Baurechts ebenso wie die genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen erfüllt werden, u.a. müssen Grenzabstände eingehalten werden.

 

Werden Abstellplätze für diese Behälter neu dafür errichtet, sind diese genehmigungspflichtig und nicht verfahrensfrei. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden auch immissionsschutzrechtliche Anforderungen überprüft, u.a. Beeinträchtigungen durch Lärm oder Fahrzeuge der Nutzerinnen und Nutzer des Sammelbehälters sowie der Aufstellfirma.

 

Ist bei Aufstellung von Sammelbehältern auf privaten Grundstücken eine Nutzung des Behälters nur über die öffentliche Fläche möglich, bedarf es zusätzlich noch einer Sondernutzungserlaubnis.

 

Sollten die einschlägigen Rechtsvorschriften jeweils erfüllt sein, wären auch Sammelcontainer auf mehreren Grundstücken in einer Straße möglich.