- Anfrage der CDU-Fraktion im Ortsrat Rethen
- Stellungnahme der Verwaltung
Altkleider-Sammelbehälter
können mit Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers auch auf privaten
Flächen aufgestellt werden.
Dabei
handelt es sich bei den Sammelbehältern um verfahrensfreie Baumaßnahmen, d.h.
sie können ohne baurechtliche Genehmigung aufgestellt werden, jedoch müssen
dabei die Anforderungen des öffentlichen Baurechts ebenso wie die
genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen erfüllt werden, u.a. müssen Grenzabstände
eingehalten werden.
Werden
Abstellplätze für diese Behälter neu dafür errichtet, sind diese
genehmigungspflichtig und nicht verfahrensfrei. Im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens werden auch immissionsschutzrechtliche Anforderungen
überprüft, u.a. Beeinträchtigungen durch Lärm oder Fahrzeuge der Nutzerinnen
und Nutzer des Sammelbehälters sowie der Aufstellfirma.
Ist
bei Aufstellung von Sammelbehältern auf privaten Grundstücken eine Nutzung des
Behälters nur über die öffentliche Fläche möglich, bedarf es zusätzlich noch
einer Sondernutzungserlaubnis.
Sollten
die einschlägigen Rechtsvorschriften jeweils erfüllt sein, wären auch
Sammelcontainer auf mehreren Grundstücken in einer Straße möglich.