- Festlegung des Bauprogramms
- Zusammenfassung der geänderten Ausbauplanung
Sachverhalt:
In
der Sitzung des Ortsrates Ingeln-Oesselse am 08.02.2016 trugen die Anlieger der
Bergstraße zusätzlich zu den in der Anliegerversammlung bereits aufgenommenen
Hinweisen und Anregungen Änderungswünsche vor. Diese können wie folgt
zusammengefasst werden:
1.
Die Fahrbahn und der Gehweg sollen in Asphalt hergestellt werden.
2.
Es sind keinerlei bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorsehen.
3.
Die Sanierungsmaßnahme beginnen erst, wenn die Baumaßnahme auf dem ehemaligen
„Stümpelhof“ beendet ist.
Zu
1.: Dem Vorschlag stimmt die Verwaltung teilweise zu und kehrt zu der in der
Anliegerversammlung vorgeschlagenen Bauplanung zurück. Die Fahrbahn könnte
asphaltiert werden. An den Einmündungen zum „Lindenweg“, „Ulmenweg“ und im
Kurvenbereich zur „Lessingstraße“ sollte die Asphaltfläche durch farbige rote
Pflasterbänder unterbrochen werden. Diese sind geeignet, die Aufmerksamkeit der
Autofahrer zu steigern, ohne dass das Straßenniveau verändert wird (keine
„Anrampung“).
Nicht
zustimmen kann die Verwaltung dem Vorschlag, den Gehweg in Asphaltbauweise herzustellen. Im Gehweg werden die
Versorgungsleitungen wie z. B. Wasser-, Strom-, Gasleitungen, Telefon,
Kabelfernsehen und Beleuchtung untergebracht. Es ist sehr wahrscheinlich dass
aufgrund von Störungen der Gehweg des Öfteren zu Reparaturzwecken aufgegraben
werden muss. Hier hat sich erwiesen, dass Pflastersteine nach Ende der Arbeiten
die Reparaturstelle fast unsichtbar wieder abdecken. Darüber hinaus wären die
Folgekosten höher. Bei Asphaltbauweise entstünde jedes Mal ein sichtbarer
„Flicken“, der auf Dauer zu Frostschäden führen könnte. Zudem ist es aufgrund
der geringen Breite von 2,5 m aufwändiger und kostenintensiver als das Verlegen
von Pflaster und widerspräche dem stadtplanerischen Anspruch, im gesamten
Laatzener Stadtgebiet alle Gehwege in Pflasterbauweise herzustellen.
Zu
2.:
Die
„Bergstraße“ ist eine „Tempo-30-Zone“. Eine zweiwöchige Verkehrszählung im Jahr
2012 hat ergeben, dass mehr als die Hälfte der gezählten Fahrzeuge die
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten hat. Die „Bergstraße“
ist die Hauptzuwegung zur Grundschule. Hier sind Maßnahmen zur
Schulwegsicherung angebracht und erforderlich. In der Anliegerversammlung am
21.01.2016 haben sich Anlieger sowohl für als auch gegen Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung ausgesprochen. Es wird hier erneut darauf hingewiesen,
dass die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei empfehlen in „Tempo-30-Zonen“
geschwindigkeitsreduzierende Elemente zu integrieren. Die Straßenverkehrsordnung
schreibt in ihren Erläuterungen zu § 41 vor, dass die Kommunen auf eine
besondere bauliche Gestaltung der „Tempo 30-Zonen“ achten sollen, um für eine
effektive Reduzierung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit Sorge zu
tragen. Aus diesen Gründen und zum Zwecke der Schulwegsicherung wird vorgeschlagen,
an drei Stellen - wie unter 1. beschrieben - durch farbig abgesetzte Flächen
die motorisierten Verkehrsteilnehmer daran zu erinnern, dass sie sich in einer
„Tempo-30-Zone“ befinden. Zusätzlich sollte die „Bergstraße“ zur
Aufmerksamkeitssteigerung des fließenden Verkehrs im Bereich der Einmündungen
zwischen „Im Eichengrund und westlicher Zufahrt zum „Lindenweg“ eine rot
gepflasterte Verkehrsfläche erhalten, die über eine 2,0 m lange flache
Anrampung befahren wird.
Zu
3.: Der Zeitplan für die Realisierung des in der Ortsratssitzung vorgestellten
Bauvorhabens auf dem sog. ehemaligen „Stümpelhof“ ist noch nicht absehbar. Das
Bauvorhaben befindet sich in einem sehr frühen Stadium. Ein Bauantrag wurde
noch nicht gestellt. Die Verwaltung teilt die Befürchtungen der Anlieger nicht,
dass Baufahrzeuge geeignet sind, die Fahrbahn der „Bergstraße“ nach Sanierung
zu schädigen. Nach Ende des Straßenausbaus werden die Anlagen den heutigen
Belastungsklassen entsprechen und dadurch auch für einen vermehrten LKW-Verkehr
ausgelegt sein.
Der
in der Anliegerversammlung und Drucksachen-Nr. 2016/013 vorgestellte Zeitplan
wird sich aufgrund der jetzigen Sitzungssituation verschieben, so dass die
Ausschreibung und die Auftragsvergabe der Arbeiten für die zweite Jahreshälfte
2016 und der Beginn der Bauarbeiten für ca. April / Mai 2017 vorgesehen werden
könnten.
Die
Informationen der Dr.-Nr. 2016/013 bezüglich des Kanals, des „Lindenweges“, die
rechtliche Einordnung und die Haushaltsmittel bleiben unverändert.
Die
Verwaltung stellte bereits 2005 in ihrem Sanierungsprogramm fest, dass die „Bergstraße“
sanierungsbedürftig ist. Gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 2 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegt es den Ortsräten der jeweiligen
Gemeinde hiernach festzulegen in welcher Reihenfolge die Straßen saniert
werden. Mit Drucksache 2013/264/18 wurde die Notwendigkeit der Maßnahme vom
Ortsrat Ingeln-Oesselse nicht in Frage gestellt und auf Antrag der Gruppe SPD
und Bündnis 90/Die Grünen zugunsten der vorrangigen Sanierung der Straße „Am
Holztor“ die für 2014 vorgesehenen Haushaltmittel für das Jahr 2016 vorzusehen.
Diesem Antrag wurde entsprochen.
Die
Stadt als Straßenbaulastträgerin ist verpflichtet Straßen funktionsfähig zu
halten und zukunftssicher zu gestalten. Aufgrund ihrer Planungshoheit legt die
Verwaltung die Art und den Umfang einer Straßensanierung im Rahmen der Geschäfte
der laufenden Verwaltung unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen (u.
a. Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RAST) und Richtlinien für die
Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen 2012 (RStO 12)) fest. Dies
beinhaltet auch die Art der zu verwendenden Materialien.
Im
Auftrag
Axel
Grüning
Plananlage
Beschlussvorschlag:
Der
Ortsrat Ingeln-Oesselse empfiehlt:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz beschließt:
Bauprogramm:
Die
„Bergstraße“ zwischen den Einmündungen „Gleidinger Straße“ und „Lessingstraße“ und
der „Lindenweg“ werden unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge und
Hinweise der Anlieger zu Drucksachen-Nr. 2016/013 wie folgt neu gestaltet:
Bergstraße:
Fahrbahn:
Die
Fahrbahn erhält eine Breite von 4,75 m und wird asphaltiert. Zur
Aufmerksamkeitssteigerung des fließenden Verkehrs wird im Bereich der
Einmündungen in die „Dorfbrunnenstraße“, „Im Eichengrund“ und der westlichen
Zufahrt „Lindenweg“ der Verkehr mittels 2,0 m langen „Anrampungen“ über eine
rot gepflasterte Verkehrsfläche geführt. Der jetzt schon vorhandene
„Mehrzweckstreifen“ wird mit anthrazitfarbenem Pflaster befestigt, ist bei
Bedarf überfahrbar und kann weiterhin zum Parken benutzt werden. An den
Einmündungen zum „Lindenweg“, „Ulmenweg“ und im Kurvenbereich zur „Lessingstraße“
wird die Fahrbahn durch farbige Pflasterbänder (rot) optisch unterbrochen.
Diese sind geeignet, die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu steigern, ohne dass
das Straßenniveau verändert wird (keine „Anrampung“).
Gehweg:
Auf
der nördlichen Seite wird der vorhandene Gehweg auf 2,50 m verbreitert und in roter
Pflasterbauweise hergestellt. Taktile Elemente sollen in Absprache mit dem
Sozialverband Deutschland (SoVD) eingebaut werden.
Straßenentwässerung:
Die
jetzt schon vorhandene Gosse auf der nördlichen Seite der „Bergstraße“ wird erneuert.
Auf der südlichen Seite und in den Einmündungen des „Lindenweges“ wird eine
überfahrbare Gosse in einer Breite von 0,50 m als Abgrenzung zum
Mehrzweckstreifen angelegt.
Beleuchtung:
Die
Beleuchtung wird auf LED-Technik umgerüstet und abgängige Masten ausgetauscht.
Die Leuchtenstandorte werden optimiert und durchgängig auf die Nordseite
verlegt. Dadurch ist eine bessere Ausleuchtung der Gehwege möglich.
Grünflächen:
Grünflächen
werden nicht angelegt.
Lindenweg:
Die
Zufahrten im „Lindenweg“ werden niveaugleich in roter Pflasterbauweise
erneuert. Die bisher schon gemischt genutzte Verkehrsfläche erhält eine Breite
von 3,75 m. Die Parkflächen werden 2,00 m breit sein und durch
anthrazitfarbenes Pflaster markiert. Der Wohnweg soll eine rote Pflasterung
erhalten.