Betreff
Gestaltung der Bergstraße
- Festlegung des Bauprogramms
- Zusammenfassung der geänderten Ausbauplanung
Vorlage
2016/013/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ortsrates Ingeln-Oesselse am 08.02.2016 trugen die Anlieger der Bergstraße zusätzlich zu den in der Anliegerversammlung bereits aufgenommenen Hinweisen und Anregungen Änderungswünsche vor. Diese können wie folgt zusammengefasst werden:

 

1. Die Fahrbahn und der Gehweg sollen in Asphalt hergestellt werden.

2. Es sind keinerlei bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorsehen.

3. Die Sanierungsmaßnahme beginnen erst, wenn die Baumaßnahme auf dem ehemaligen „Stümpelhof“ beendet ist.

 

 

Zu 1.: Dem Vorschlag stimmt die Verwaltung teilweise zu und kehrt zu der in der Anliegerversammlung vorgeschlagenen Bauplanung zurück. Die Fahrbahn könnte asphaltiert werden. An den Einmündungen zum „Lindenweg“, „Ulmenweg“ und im Kurvenbereich zur „Lessingstraße“ sollte die Asphaltfläche durch farbige rote Pflasterbänder unterbrochen werden. Diese sind geeignet, die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu steigern, ohne dass das Straßenniveau verändert wird (keine „Anrampung“).

 

Nicht zustimmen kann die Verwaltung dem Vorschlag, den Gehweg in Asphaltbauweise  herzustellen. Im Gehweg werden die Versorgungsleitungen wie z. B. Wasser-, Strom-, Gasleitungen, Telefon, Kabelfernsehen und Beleuchtung untergebracht. Es ist sehr wahrscheinlich dass aufgrund von Störungen der Gehweg des Öfteren zu Reparaturzwecken aufgegraben werden muss. Hier hat sich erwiesen, dass Pflastersteine nach Ende der Arbeiten die Reparaturstelle fast unsichtbar wieder abdecken. Darüber hinaus wären die Folgekosten höher. Bei Asphaltbauweise entstünde jedes Mal ein sichtbarer „Flicken“, der auf Dauer zu Frostschäden führen könnte. Zudem ist es aufgrund der geringen Breite von 2,5 m aufwändiger und kostenintensiver als das Verlegen von Pflaster und widerspräche dem stadtplanerischen Anspruch, im gesamten Laatzener Stadtgebiet alle Gehwege in Pflasterbauweise herzustellen.

 

Zu 2.:

 

Die „Bergstraße“ ist eine „Tempo-30-Zone“. Eine zweiwöchige Verkehrszählung im Jahr 2012 hat ergeben, dass mehr als die Hälfte der gezählten Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten hat. Die „Bergstraße“ ist die Hauptzuwegung zur Grundschule. Hier sind Maßnahmen zur Schulwegsicherung angebracht und erforderlich. In der Anliegerversammlung am 21.01.2016 haben sich Anlieger sowohl für als auch gegen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung ausgesprochen. Es wird hier erneut darauf hingewiesen, dass die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei empfehlen in „Tempo-30-Zonen“ geschwindigkeitsreduzierende Elemente zu integrieren. Die Straßenverkehrsordnung schreibt in ihren Erläuterungen zu § 41 vor, dass die Kommunen auf eine besondere bauliche Gestaltung der „Tempo 30-Zonen“ achten sollen, um für eine effektive Reduzierung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit Sorge zu tragen. Aus diesen Gründen und zum Zwecke der Schulwegsicherung wird vorgeschlagen, an drei Stellen - wie unter 1. beschrieben - durch farbig abgesetzte Flächen die motorisierten Verkehrsteilnehmer daran zu erinnern, dass sie sich in einer „Tempo-30-Zone“ befinden. Zusätzlich sollte die „Bergstraße“ zur Aufmerksamkeitssteigerung des fließenden Verkehrs im Bereich der Einmündungen zwischen „Im Eichengrund und westlicher Zufahrt zum „Lindenweg“ eine rot gepflasterte Verkehrsfläche erhalten, die über eine 2,0 m lange flache Anrampung befahren wird.

 

 

Zu 3.: Der Zeitplan für die Realisierung des in der Ortsratssitzung vorgestellten Bauvorhabens auf dem sog. ehemaligen „Stümpelhof“ ist noch nicht absehbar. Das Bauvorhaben befindet sich in einem sehr frühen Stadium. Ein Bauantrag wurde noch nicht gestellt. Die Verwaltung teilt die Befürchtungen der Anlieger nicht, dass Baufahrzeuge geeignet sind, die Fahrbahn der „Bergstraße“ nach Sanierung zu schädigen. Nach Ende des Straßenausbaus werden die Anlagen den heutigen Belastungsklassen entsprechen und dadurch auch für einen vermehrten LKW-Verkehr ausgelegt sein.

 

Der in der Anliegerversammlung und Drucksachen-Nr. 2016/013 vorgestellte Zeitplan wird sich aufgrund der jetzigen Sitzungssituation verschieben, so dass die Ausschreibung und die Auftragsvergabe der Arbeiten für die zweite Jahreshälfte 2016 und der Beginn der Bauarbeiten für ca. April / Mai 2017 vorgesehen werden könnten.

 

Die Informationen der Dr.-Nr. 2016/013 bezüglich des Kanals, des „Lindenweges“, die rechtliche Einordnung und die Haushaltsmittel bleiben unverändert.

 

Die Verwaltung stellte bereits 2005 in ihrem Sanierungsprogramm fest, dass die „Bergstraße“ sanierungsbedürftig ist. Gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegt es den Ortsräten der jeweiligen Gemeinde hiernach festzulegen in welcher Reihenfolge die Straßen saniert werden. Mit Drucksache 2013/264/18 wurde die Notwendigkeit der Maßnahme vom Ortsrat Ingeln-Oesselse nicht in Frage gestellt und auf Antrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen zugunsten der vorrangigen Sanierung der Straße „Am Holztor“ die für 2014 vorgesehenen Haushaltmittel für das Jahr 2016 vorzusehen. Diesem Antrag wurde entsprochen.

 

Die Stadt als Straßenbaulastträgerin ist verpflichtet Straßen funktionsfähig zu halten und zukunftssicher zu gestalten. Aufgrund ihrer Planungshoheit legt die Verwaltung die Art und den Umfang einer Straßensanierung im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen (u. a. Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RAST) und Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen 2012 (RStO 12)) fest. Dies beinhaltet auch die Art der zu verwendenden Materialien.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Axel Grüning

 

Plananlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsrat Ingeln-Oesselse empfiehlt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz beschließt:

 

Bauprogramm:

 

Die „Bergstraße“ zwischen den Einmündungen „Gleidinger Straße“ und „Lessingstraße“ und der „Lindenweg“ werden unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge und Hinweise der Anlieger zu Drucksachen-Nr. 2016/013 wie folgt neu gestaltet:

 

 

Bergstraße:

 

Fahrbahn:

Die Fahrbahn erhält eine Breite von 4,75 m und wird asphaltiert. Zur Aufmerksamkeitssteigerung des fließenden Verkehrs wird im Bereich der Einmündungen in die „Dorfbrunnenstraße“, „Im Eichengrund“ und der westlichen Zufahrt „Lindenweg“ der Verkehr mittels 2,0 m langen „Anrampungen“ über eine rot gepflasterte Verkehrsfläche geführt. Der jetzt schon vorhandene „Mehrzweckstreifen“ wird mit anthrazitfarbenem Pflaster befestigt, ist bei Bedarf überfahrbar und kann weiterhin zum Parken benutzt werden. An den Einmündungen zum „Lindenweg“, „Ulmenweg“ und im Kurvenbereich zur „Lessingstraße“ wird die Fahrbahn durch farbige Pflasterbänder (rot) optisch unterbrochen. Diese sind geeignet, die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu steigern, ohne dass das Straßenniveau verändert wird (keine „Anrampung“).

 

Gehweg:

Auf der nördlichen Seite wird der vorhandene Gehweg auf 2,50 m verbreitert und in roter Pflasterbauweise hergestellt. Taktile Elemente sollen in Absprache mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) eingebaut werden.

 

Straßenentwässerung:

Die jetzt schon vorhandene Gosse auf der nördlichen Seite der „Bergstraße“ wird erneuert. Auf der südlichen Seite und in den Einmündungen des „Lindenweges“ wird eine überfahrbare Gosse in einer Breite von 0,50 m als Abgrenzung zum Mehrzweckstreifen angelegt.

 

Beleuchtung:

Die Beleuchtung wird auf LED-Technik umgerüstet und abgängige Masten ausgetauscht. Die Leuchtenstandorte werden optimiert und durchgängig auf die Nordseite verlegt. Dadurch ist eine bessere Ausleuchtung der Gehwege möglich.

 

Grünflächen:

Grünflächen werden nicht angelegt.

 

 

Lindenweg:

 

Die Zufahrten im „Lindenweg“ werden niveaugleich in roter Pflasterbauweise erneuert. Die bisher schon gemischt genutzte Verkehrsfläche erhält eine Breite von 3,75 m. Die Parkflächen werden 2,00 m breit sein und durch anthrazitfarbenes Pflaster markiert. Der Wohnweg soll eine rote Pflasterung erhalten.