Betreff
Kommunalwahl 2016
-Bildung der Wahlbereiche-
Vorlage
2016/009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Anzahl der Wahlbereiche bestimmt sich nach § 7 Absatz 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG). Entscheidend für die Anzahl der Wahlbereiche ist die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter des Rates der Stadt. Diese wird anhand der Einwohnerzahl gebildet. Nach § 7 Abs. 4 NKWG vom 28.01.2014 ist das Stadtgebiet Laatzen mit mehr als 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in mindestens 2 Wahlbereiche einzuteilen.

 

Seit dem 31.03.2015 beträgt die amtliche Einwohnerzahl Laatzens 40.061. Das bedeutet, dass bei den Kommunalwahlen 2016 in den Rat der Stadt Laatzen 40 Vertreterinnen und Vertreter gewählt werden.

 

 

Der vorgesehenen Aufteilung liegen folgende Einwohnerzahlen zu Grunde:

(Einwohnerzahl gesamt zurzeit 42.440)

 

Wahlbereich 1

                                                Alt-Laatzen                6.035

                                                Grasdorf                     3.119

                                                Mitte I                          5.223

                                                Mitte II             6.369

                                                Mitte III                        4.699

 

                                                Gesamt:                 25.445  

 

 

 

Wahlbereich 2:                   

                                                Rethen                       8.869

Gleidingen                4.277

                                                Ing.-Oesselse           3.849

 

                                                Gesamt:                16.995

 

 

 

Gem. § 7 Absatz 6 NKWG sind bei der Abgrenzung der Wahlbereiche die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen.

 

Ermittlung Ober/Untergrenze bei 2 Wahlbereichen:

 

42.440 EW : 2 Wahlbereiche         =                   21.220

davon 25 %                                       =                     5.305

 

Obergrenze                                       =                   26.525

Untergrenze                                      =                   15.915

 

Die vorgesehene Aufteilung hält diese Grenzen ein.

 

 

 

Jürgen Köhne

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten bleibt die Einteilung in zwei Wahlbereiche wie zur Kommunalwahl 2011 bestehen. Wahlbereich 1 umfasst die Ortschaft Laatzen, Wahlbereich 2 die Ortschaften Rethen, Gleidingen und Ingeln-Oesselse.