- Beschluss nach § 93 NKomVG -
Sachverhalt:
Die Ortsräte sind bei den
Haushaltsplanberatungen rechtzeitig anzuhören. Zudem entscheiden sie über die
in § 93 NKomVG genannten Angelegenheiten.
Jürgen Köhne
Anlagen
1.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
2.
Haushaltsplan für 2016 mit u. a.
-
dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den
Teilhaushalten,
-
der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung,
-
der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen
und über den Stand der Schulden und Verpflichtungsermächtigungen,
-
dem Haushaltssicherungkonzept und –bericht,
-
dem Stellenplan,
-
dem Beteiligungsbericht,
-
dem Trägerbericht
Anlage 1 zur
Drucksachen-Nr. 2015/267
Haushaltssatzung der Stadt Laatzen für das
Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2016 beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1.
im Ergebnishaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen
Erträge auf 82.828.300
Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 92.750.400
Euro
1.3 der außerordentlichen
Erträge auf 0
Euro
1.4 der außerordentlichen
Aufwendungen auf 0
Euro
2.
im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 78.788.800 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 85.057.400 Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 2.020.900 Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 11.927.500 Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 10.337.100 Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 3.749.800 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 91.146.800 Euro
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des
Finanzhaushaltes 100.734.700
Euro
§
2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 9.906.600 Euro festgesetzt.
§
3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.625.000 Euro festgesetzt.
§
4
Der Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 38.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 600 v.
H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 600
v. H.
2. Gewerbesteuer 460
v. H.
§
6
Im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten sind Buchungen von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen zugelassen. Dabei muss die Deckung
gewährleistet sein.
Laatzen, den
Jürgen Köhne
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat wurde gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG rechtzeitig zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 (Anlage 1) angehört.
Der Ortsrat beschließt den Haushaltsplan (Anlage 2) bezüglich der in § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 NKomVG aufgeführten Angelegenheiten.