- 3. Änderung des Kostentarifes -
Sachverhalt:
Die o.a. Satzung mit Kostentarif wurde am 27.02.1997 vom Rat beschlossen. Der Kostentarif wurde durch Ratsbeschlüsse vom 18.05.2000 und 30.08.2001 geändert.
Einige Gebührenposten werden nun dem allgemeinen Regionsniveau angepasst. Eine diesbezügliche Umfrage hat stattgefunden.
Die Gebührenposten nach Tarif Nr. 12 für die Firmenhinweisschilder werden an das aktuelle Preisniveau der Firma Infographik angepasst. Die Firma Infographik bietet Gewerbetreibenden, im Rahmen eines Vertrages mit der Stadt, Firmenhinweise an.
Ferner wird die Neuregelung eines Gebührentatbestandes vorgeschlagen. Dies erscheint erforderlich, da seit einiger Zeit vermehrt Kfz-Anhänger zu Werbezwecken im Stadtgebiet abgestellt werden. Dies stellt eine grundsätzlich genehmigungsfähige Sondernutzung dar, für die allerdings bisher kein Gebührentatbestand geregelt ist.
Es wird dementsprechend vorgeschlagen, den Tarif Nr. 7 um das Aufstellen von Kfz-Anhängern zu Werbezwecken zu erweitern. Die monatliche Gebühr nach diesem, Tarif beträgt 3,-€ pro angefangenem m² beanspruchter Straßenfläche, die Mindestgebühr beträgt monatlich 30 ,-€.
Der Kostentarif ist in alter und neuer Fassung dieser Vorlage beigefügt – die Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Im Auftrag
Hünecke
Anlage
3.Änderung des Kostentarifs
Beschlussvorschlag:
Der
Ortsrat Gleidingen empfiehlt...
Der
Ortsrat Rethen empfiehlt...
Der
Ortsrat Laatzen empfiehlt...
Der
Ortsrat Ingeln–Oesselse empfiehlt...
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt........
Der
Verwaltungsausschuss beschließt...
Der
Rat beschließt...
den der Drucks.-Nr.14 /07 beigefügten Entwurf der 3. Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzungen von Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Laatzen zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Bekanntmachung. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil der Niederschrift.