Betreff
Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Laatzen
- 3. Änderung des Kostentarifes -
Vorlage
014/2007
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Die o.a. Satzung mit Kostentarif wurde am 27.02.1997 vom Rat beschlossen. Der Kostentarif wurde durch Ratsbeschlüsse vom 18.05.2000 und 30.08.2001 geändert.

 

Einige Gebührenposten werden nun dem allgemeinen Regionsniveau angepasst. Eine diesbezügliche Umfrage hat stattgefunden.

 

Die Gebührenposten nach Tarif Nr. 12 für die Firmenhinweisschilder werden an das aktuelle Preisniveau der Firma Infographik angepasst. Die Firma Infographik bietet Gewerbetreibenden, im Rahmen eines Vertrages mit der Stadt, Firmenhinweise an.

 

Ferner wird die Neuregelung eines Gebührentatbestandes vorgeschlagen. Dies erscheint erforderlich, da seit einiger Zeit vermehrt Kfz-Anhänger zu Werbezwecken im Stadtgebiet abgestellt werden. Dies stellt eine grundsätzlich genehmigungsfähige Sondernutzung dar, für die allerdings bisher kein Gebührentatbestand geregelt ist.

 

Es wird dementsprechend vorgeschlagen, den Tarif Nr. 7 um das Aufstellen von Kfz-Anhängern zu Werbezwecken zu erweitern. Die monatliche Gebühr nach diesem, Tarif beträgt 3,-€ pro angefangenem m² beanspruchter Straßenfläche, die Mindestgebühr beträgt monatlich 30 ,-€. 

 

Der Kostentarif ist in alter und neuer Fassung dieser Vorlage beigefügt – die Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Hünecke

 

 

Anlage

 

3.Änderung des Kostentarifs

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsrat Gleidingen empfiehlt...

Der Ortsrat Rethen empfiehlt...

Der Ortsrat Laatzen empfiehlt...

Der Ortsrat Ingeln–Oesselse empfiehlt...

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt........

Der Verwaltungsausschuss beschließt...

Der Rat beschließt...

 

 

den der Drucks.-Nr.14 /07 beigefügten Entwurf der 3. Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzungen von Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Laatzen zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Bekanntmachung. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil der Niederschrift.