Am 19. Dezember 2013 hat der Rat der Stadt Laatzen beschlossen, die Gesellschaftsverträge der Gesellschaften, an denen die Stadt Laatzen beteiligt ist, so ändern zu lassen, dass die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Stimmrecht im Aufsichts- bzw. Beirat vertreten ist. Der Bürgermeister wurde beauftragt, die entsprechenden Verhandlungen mit den anderen Gesellschaftern aufzunehmen. Nachfolgend wird über den Sachstand berichtet.
Der Gesellschaftsvertrag wird geändert. Mit Beschluss zur Drucksachen-Nr.: 2014/099 wurde in der Ratssitzung am 24.07.2014 der hierzu notwendige Beschluss gefasst. Der Notartermin ist in Vorbereitung. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen die hierzu erforderlichen Wahlen innerhalb des Betriebes durch.
Leine-Volkshochschule
gGmbH
Ein geänderter Gesellschaftsvertrag liegt im Entwurf vor. Der Aufsichtsrat hat dem Entwurf bereits zugestimmt. Es fehlen die Beschlüsse der Räte der Beteiligungskommunen. Die Umsetzung kann sich verzögern, da der Beschluss des Gesellschaftsvertrags zusammen mit einer neuen Betriebskostenzuschussvereinbarung erfolgen soll. Die Gesellschafter haben ihre Absicht erklärt, in naher Zukunft über den Betriebskostenzuschuss zu verhandeln.
Gesellschaft für
Verkehrsförderung
Die Gesellschaft verfügt nicht über einen Betriebsrat. Der Verwaltungsrat hat das Begehren in seiner Sitzung am 16.06.2014 mit 3 Stimmen gegen 1 Stimme abgelehnt.
KSG GmbH
(Kreissiedlungsgesellschaft)
Die Gesellschaft hat in der Gesellschafterversammlung am
04.06.2014 eine entsprechende Vorlage eingebracht und über diesen Punkt
beraten. Die Vorlage gibt die aktuelle
Regelung im Gesellschaftsvertrag wieder und endet mit der zutreffenden
Feststellung, dass eine Änderung des Gesellschaftsvertrages notwendig ist. Ein
Vertreter der Region Hannover hat angekündigt, dieses Thema in der
Regionsversammlung zur Sprache zu bringen. In der nächsten
Gesellschafterversammlung wird erneut darüber beraten.
Hannoversche Informationstechnologie
(HannIT)
Dem Verwaltungsrat gehören neben Vertreterinnen und Vertretern der Anstaltsträger bereits vier Beschäftigtenvertreter der HannIT sowie ein Beschäftigtenvertreter der Region Hannover und der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates der Region Hannover an.
Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG, Netzverwaltungsgesellschaft
Laatzen mbH, Gasnetzgesellschaft Laatzen-Süd mbH und Gasnetzgesellschaft
Laatzen-Süd mbH
Bei den Netzgesellschaften kann das Anliegen nicht umgesetzt werden, da diese keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.
Jürgen Köhne