Betreff
Vorschlagliste für Schöffen/Schöffinnen
Vorlage
009/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 42 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind in diesem Jahr die für die Jahre 2009 bis 2013 erforderlichen Schöffinnen, Schöffen, Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen für das Schöffengericht und die Strafkammern beim Landgericht Hannover zu wählen.

 

Dazu haben die Gemeinden Vorschlaglisten aufzustellen und dem Präsidenten des Amtsgerichts Hannover einzureichen. Ein beim Amtsgericht gebildeter Ausschuss wählt aus der Vorschlagliste die erforderliche Anzahl von Schöffinnen und Schöffen aus.

 

Die Zahl der in die Vorschlagliste Aufzunehmenden beträgt für die Stadt Laatzen mindestens 26 Personen. Es können dem Amtsgericht mehr Personen genannt werden, als nach dem GVG erforderlich sind. Weitere Nennungen sind daher möglich. Die Vorzuschlagenden sollen nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sein.

 

Die in die Vorschlagliste Aufgenommenen haben sich aufgrund eines Hinweises in der Presse freiwillig zur Übernahme des Schöffenamtes bereit erklärt.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist gemäß § 36 Abs. I S. 2 GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates erforderlich.

 

Die Liste ist bis zum 1. Juni 2008 aufzustellen.

 

Anschließend ist sie in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen.

 

Bis zum 1. Juli 2008 muss die Vorschlagliste dem Präsidenten des Amtsgerichts Hannover zugehen.

 

 

 

 

 

Prinz

 

 

Anlage

Vorschlagliste

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Aufnahme der in der beigefügten Liste aufgeführten Personen in die Vorschlagliste für Schöffinnen und Schöffen gemäß § 36 GVG. Die Liste gilt als Bestandteil der Niederschrift über diese Sitzung.