Der
Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
(NLWKN) hat gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes Hochwassergefahren- und risikokarten
erstellt und veröffentlicht. Die Karten sind in der Anlage beigefügt. Für den
Versand auf Papier wurden die Kartenausschnitte angepasst.
Für
Hochwasserereignisse, die statistisch gesehen alle 25 Jahre, alle 100 Jahre und
alle 200 Jahre stattfinden, werden die Hochwassergefahren und die hieraus entstehenden
Hochwasserrisiken in Karten abgebildet.
In den Hochwassergefahrenkarten werden jeweils für
häufige (25-jährliche), mittlere (100-jährliche) und seltene (200-jährliche)
Hochwasserereignisse die überschwemmten Flächen mit Wassertiefen dargestellt.
In den Hochwasserrisikokarten werden jeweils für häufige
(25-jährliche), mittlere (100-jährliche) und seltene (200-jährliche)
Hochwasserereignisse die sich hieraus ergebenden potentiellen Risiken
dargestellt – z. B. gefährdete Wohngebiete und davon betroffene
Einwohnerzahlen, gefährdete Objekte wie bspw. Krankenhäuser, Schulen und Kindergärten
sowie Gefahrenquellen wie bspw. Tankstellen, Chemiebetriebe usw..
Auf Basis der
Hochwassergefahren- und -risikokarten werden vom NLWKN unter Beteiligung u. a.
der vor Ort zuständigen Kommunen Hochwasserrisikomanagementpläne bis Ende 2015
erstellt. Die Kommunen sollen Maßnahmen entwickeln, mit denen den Gefahren des
Hochwassers begegnet werden kann. Hiermit ist nicht ausschließlich der Bau von bspw.
Deichen oder Rückhaltebecken gemeint. Hochwasserschutz besteht vielmehr aus
unterschiedlichsten vorsorgenden Maßnahmen – von Informationen von gefährdeten
Bewohnern über die Fortschreibung von Alarmplänen bis hin zur Anpassung der
Bauleitplanung. In den Hochwasserrisikomanagementplänen sollen die Instrumente
aus den unterschiedlichen Bereichen zusammengetragen werden.
Im Unterschied zu den
gesetzlichen Überschwemmungsgebieten, die anhand eines statistisch alle 100
Jahre stattfindenden Hochwassers festgesetzt werden, haben die
Hochwasserrisikomanagementpläne keine direkten rechtlichen Folgen. Sie sollen
bei den Einwohnerinnen und Einwohnern der gefährdeten Bereiche sowie bei den
Kommunen und Rettungskräften ein Bewusstsein für die Gefahren und Risiken
schaffen: Nur wer die möglichen Gefahren kennt, kann sich entsprechend
verhalten und vorbereiten.
Der NLWKN hat
Maßnahmen zu den Hochwasserrisikomanagementplänen bis zum 02.06.2014 abgefragt.
Es sollten nur solche Maßnahmen gemeldet werden, die innerhalb der nächsten 6
Jahre mit eigenen finanziellen Mitteln begonnen oder umgesetzt werden können.
Die Stadt Laatzen
hat zunächst folgende Maßnahmen an den NLWKN gemeldet:
1.) Überarbeitung
des Flächennutzungsplanes:
Bei
der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in den nächsten 2-3 Jahren werden
die Erkenntnisse zum Hochwasserrisiko bei der Neuausweisung von neuen und der
Überarbeitung von alten Wohn- und Gewerbeflächen einbezogen.
2.) Alarmplan Hochwasser:
Der Alarmplan Hochwasser wird unter Berücksichtigung der Erkenntnisse
aus den Hochwassergefahren- und –risikokarten überarbeitet.
3.) Hochwasserangepasstes Bauen und
Sanieren:
Der Neubau der baufälligen Schmutzwasserpumpstation Maschstraße erfolgt hochwassersicher.
Unabhängig von der
Meldung an den NLWKN wird die Stadt Laatzen weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz
prüfen.
Darüber hinaus
informiert die Stadt Laatzen bereits jetzt Bauwillige im Rahmen der Bauberatung
über Hochwassergefahren und hochwasserangepasstes Bauen.
Weitere
Informationen Betroffener sollen folgen, z. B. auf der Internetseite der Stadt
Laatzen oder ggf. durch Informationsbroschüren. Einzelheiten hierzu müssen
jedoch noch festgelegt werden.
Aufgrund des
aktuellen Sitzungskalenders erfolgt die Benachrichtigung des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz ausnahmsweise vor den einzelnen
Ortsräten.
Im Auftrag
Dürr