Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes Hochwassergefahren- und risikokarten erstellt und veröffentlicht. Die Karten sind in der Anlage beigefügt. Für den Versand auf Papier wurden die Kartenausschnitte angepasst.

 

Für Hochwasserereignisse, die statistisch gesehen alle 25 Jahre, alle 100 Jahre und alle 200 Jahre stattfinden, werden die Hochwassergefahren und die hieraus entstehenden Hochwasserrisiken in Karten abgebildet.

 

In den Hochwassergefahrenkarten werden jeweils für häufige (25-jährliche), mittlere (100-jährliche) und seltene (200-jährliche) Hochwasserereignisse die überschwemmten Flächen mit Wassertiefen dargestellt.

 

In den Hochwasserrisikokarten werden jeweils für häufige (25-jährliche), mittlere (100-jährliche) und seltene (200-jährliche) Hochwasserereignisse die sich hieraus ergebenden potentiellen Risiken dargestellt – z. B. gefährdete Wohngebiete und davon betroffene Einwohnerzahlen, gefährdete Objekte wie bspw. Krankenhäuser, Schulen und Kindergärten sowie Gefahrenquellen wie bspw. Tankstellen, Chemiebetriebe usw..

 

Auf Basis der Hochwassergefahren- und -risikokarten werden vom NLWKN unter Beteiligung u. a. der vor Ort zuständigen Kommunen Hochwasserrisikomanagementpläne bis Ende 2015 erstellt. Die Kommunen sollen Maßnahmen entwickeln, mit denen den Gefahren des Hochwassers begegnet werden kann. Hiermit ist nicht ausschließlich der Bau von bspw. Deichen oder Rückhaltebecken gemeint. Hochwasserschutz besteht vielmehr aus unterschiedlichsten vorsorgenden Maßnahmen – von Informationen von gefährdeten Bewohnern über die Fortschreibung von Alarmplänen bis hin zur Anpassung der Bauleitplanung. In den Hochwasserrisikomanagementplänen sollen die Instrumente aus den unterschiedlichen Bereichen zusammengetragen werden.

 

Im Unterschied zu den gesetzlichen Überschwemmungsgebieten, die anhand eines statistisch alle 100 Jahre stattfindenden Hochwassers festgesetzt werden, haben die Hochwasserrisikomanagementpläne keine direkten rechtlichen Folgen. Sie sollen bei den Einwohnerinnen und Einwohnern der gefährdeten Bereiche sowie bei den Kommunen und Rettungskräften ein Bewusstsein für die Gefahren und Risiken schaffen: Nur wer die möglichen Gefahren kennt, kann sich entsprechend verhalten und vorbereiten. 

 

Der NLWKN hat Maßnahmen zu den Hochwasserrisikomanagementplänen bis zum 02.06.2014 abgefragt. Es sollten nur solche Maßnahmen gemeldet werden, die innerhalb der nächsten 6 Jahre mit eigenen finanziellen Mitteln begonnen oder umgesetzt werden können.

 

Die Stadt Laatzen hat zunächst folgende Maßnahmen an den NLWKN gemeldet:

 

1.)        Überarbeitung des Flächennutzungsplanes:

Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in den nächsten 2-3 Jahren werden die Erkenntnisse zum Hochwasserrisiko bei der Neuausweisung von neuen und der Überarbeitung von alten Wohn- und Gewerbeflächen einbezogen.

 

2.)        Alarmplan Hochwasser:

Der Alarmplan Hochwasser wird unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Hochwassergefahren- und –risikokarten überarbeitet.

           

3.)        Hochwasserangepasstes Bauen und Sanieren:

Der Neubau der baufälligen Schmutzwasserpumpstation Maschstraße erfolgt     hochwassersicher.

 

Unabhängig von der Meldung an den NLWKN wird die Stadt Laatzen weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz prüfen.

 

Darüber hinaus informiert die Stadt Laatzen bereits jetzt Bauwillige im Rahmen der Bauberatung über Hochwassergefahren und hochwasserangepasstes Bauen.

 

Weitere Informationen Betroffener sollen folgen, z. B. auf der Internetseite der Stadt Laatzen oder ggf. durch Informationsbroschüren. Einzelheiten hierzu müssen jedoch noch festgelegt werden.

 

Aufgrund des aktuellen Sitzungskalenders erfolgt die Benachrichtigung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz ausnahmsweise vor den einzelnen Ortsräten.

 

Im Auftrag

 

 

 

Dürr