Betreff
Benennung von Straßen und Wegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 308 "Vor dem Laagberg", OT Ingeln
Vorlage
210/2007
Aktenzeichen
6502-10/02-2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1)        Der Bebauungsplan Nr. 308 "Vor dem Laagberg" ist am 29.08.2007 in Kraft getreten.

Der Erschließungsträger HRG (Hannover-Region Grundstücksgesellschaft) hat entsprechend dem Erschließungsvertrag bereits im Oktober mit dem Bau der öffentlichen und privaten Erschließungsanlagen begonnen.  Im November wurde der Teilungsantrag zur Parzellierung des 40 Einfamilienhausgrundstücke umfassenden 1. Bauabschnitts gestellt, so dass davon auszugehen ist, dass schon zum Jahreswechsel 2007/08 mit der Vermarktung und Bebauung der Grundstücke begonnen wird. Um den Grundstücken frühzeitig die maßgeblichen amtlichen Grundstückbezeichnungen zuweisen zu können, sind für die öffentlichen Erschließungsstraßen und die private Wohnwege nunmehr die entsprechenden Namen festzulegen.

Während das Vorschlagsrecht  für Straßen- und Wegenamen beim jeweiligen Ortsrat liegt, fällt der formale Beschluss in die Zuständigkeit des Rates.

 

2)        Bei der Benennung neuer Straßen und Wege ist allgemein darauf zu achten, dass Doppelbezeichnungen und eine Verwechslungsgefahr durch Gleichklang, mit bereits vorhandenen Bezeichnungen im übrigen Stadtgebiet vermieden werden und eine sichere und schnelle Auffindbarkeit der Gründstücke – insbesondere in Notfällen –  auch für Ortsfremde gewährleistet werden sollte. Letzteres  setzt eine gewisse Ordnung bzw. Übersichtlichkeit voraus, die im Wesentlichen von der möglichst größeren Anzahl unterschiedlicher  Straßennamen und einer möglichst geringen Anzahl jeweils zugeordneter Grundstücke bzw. Hausnummern beeinflusst wird.

       Der leichteren Orientierung innerhalb des Stadtgebietes bzw. innerhalb der Ortschaften dienen ferner  themenbezogene Straßenbezeichnungen für einzelne Baugebiete oder "Quartiere" – etwa nach Komponisten ("Komponistenviertel" in Laatzen-Mitte), berühmten Frauen  ("Frauenviertel" in Rethen/Holzfeld), etc. oder die Verwendung von örtlich vorhandenen Flurbezeichnungen.

 

3)        Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den öffentlichen Straßen  - in der anliegenden Übersicht  als Planstraßen A, B und C bezeichnet - drei unterschiedliche Straßennamen und auch jedem der privaten Wohnwege D, E, F und G  einen eigenen Namen zuzuweisen.

 

   Die vermeintliche Alternative, den mit "C" bezeichneten östlichen Teil der Haupterschließung ebenfalls wie "A" zu benennen, wird nicht empfohlen, da das Grundstück neben dem Kinderspielplatz ( "C-straße 2") dann nach den ungeraden Hausnummern 1 – 5 (vorgesehen für den Marktbereich) als nächst folgende ungerade  Hausnummer  die "7" erhalten müsste.  -

                       

Für die öffentlichen Straßen  kämen ortsbezogene, auf den wenigen noch freien Flurbezeichnungen "Hösselgraben", "Papenkamp" und "Laagberg" basierende Namen in Betracht, während die Benennung der privaten Wohnwege nach einem thematischen Oberbegriff erfolgen könnte.  Im Hinblick auf den dörflichen Charakter Ingelns  bieten sich Benennungen nach  Getreidearten und  mit  der  Endung "-kamp" (Kamp = Acker) geradezu an, als eine Alternative könnten die Wohnwege / Straßen beispielsweise auch nach heimischen Wildtieren aus der Gattung der Marder  und mit der Endung "-weg" benannt werden - siehe nachstehende Vorschlagsliste.

 

 

 

Planstraße

Nach örtlichen

Flurbezeichnungen

Getreide / sonst.

Feldfrüchte

Heimische  Wild-  tiere

 

 

Endung

 "-kamp"

Endung

 "-weg"

A

Am Hösselgraben

 

 

B

Vor dem Laagberg

 

 

C

Papenkamp

 

 

D

 

Dinkel-

Dachs-

E

 

Gersten-

Hermelin-

F

 

Hafer-

Iltis-

G

 

Roggen-

Marder-

 

 

Weizen-

Nerz-

 

 

Mais-

Wiesel-

 

 

 

Zobel-

 

 

Raps-

Fuchs-

 

 

 

In Vertretung:

 

 

 

 

Fischbach

 

 

Anlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsrat Ingeln-Oesselse empfiehlt ....

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt ...

Der Rat beschließt:

Die im Bebauungsplan Nr. 308 "Vor dem Laagberg" festgesetzten und im anliegenden Übersichtsplan mit den Buchstaben "A" bis "C"  markierten öffentlichen sowie mit "D"   bis "G" markierten privaten Erschließungsstraßen bzw.  Wohnwege  erhalten nachfolgende Bezeichnungen:

 

Planstraße A  (öfftl.) =  ….............................................................................

Planstraße B (öfftl.)  =  ………………………………………….............………

Planstraße C (öfftl.)  =   .................................................................................

Wohnweg D (priv.)    = ...................................................................................

Wohnweg E (priv.)    =  ..................................................................................

Wohnweg F (priv.)   = ....................................................................................

Wohnweg G (priv.)   =  ..................................................................................

 

 

Vorlage gefertigt von

SV

Mitzeichnung durch andere Fachbereiche / Rechtsamt

Diktatz.: 61/Pr

AZ.: 6502-10/02-2007