Betreff
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Laatzen (Abwassserabgabensatzung)
- Neufestsetzung der Schmutzwasserbeseitigungsgebühren -
- Konstanthaltung der Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren -
Vorlage
209/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

1. Ausgangsposition

 

Mit Beschluss vom 16.12.2004 setzte der Rat ab 01.01.2005 die bis heute unveränderten

Schmutzwassergebühren auf 1,73 €/m³ und Niederschlagswassergebühren auf 0,30 €/m² fest.

 

Aufgrund von umfangreichen Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an der öffentlichen Schmutzwasserkanalisation u. a. in den Ortsteilen Ingeln-Oesselse und Alt-Laatzen sowie auch an den städtischen Pumpstationen wurde bei konstanter Gebühr die in der Vergangenheit angefüllte Rückstellung reduziert.

 

Auch in Zukunft werden erhebliche Anstrengungen erforderlich sein, um die städtischen Anlagen in einem betriebssicheren Zustand zu erhalten und um die gesetzlichen Anforderungen an eine schadlose Abwasserbeseitigung zu erfüllen. Die Entschärfung der Fremdwasserproblematik in Ingeln-Oesselse ist dabei nur ein Aspekt.

 

Kanalinstandsetzungen im Zusammenhang mit Straßensanierungsmaßnahmen sowie auch die Beseitigung von im Rahmen der turnusmäßig erfolgenden Kanaluntersuchung mittels Kamerabefahrung festgestellten Schäden werden in den nächsten Jahren erhebliche Mittel binden. 

 

In den Jahren 2006 und 2007 konnten bzw. können die beiden Gebührenhaushalte nur durch Entnahmen aus den Rückstellungen – s. auch Gebührenbedarfsberechnungen, Spalte: Ausgleich Über-/Unterdeckung – ausgeglichen werden.

 

Zum 31.12.2007 beträgt der voraussichtliche Bestand der SW-Rückstellung

346.028,44 €, der NW-Rückstellung = 505,00 €.

 

Kalkulations- bzw. Schwankungsreserven stehen ab 2008 im Schmutzwasserbereich nicht mehr in ausreichender Höhe zur Verfügung und müssen daher zwangsläufig zu Gebührenerhöhungen führen.

 

Eine mehrjährige Neukalkulation der SW-Gebühren unter Berücksichtigung der

kalkulierbaren Kostenveränderungen und eine Erhöhung ab 01.01.2008 ist nach dem Kostendeckungsprinzip des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetztes (NKAG) unumgänglich.

 

 

2. Schmutzwasserbeseitigung

 

Die Höhe der gebührenpflichtigen Aufwendungen für die Einrichtung „Schmutzwasserbeseitigung“ werden im wesentlichen mit rund 52 % durch die Entgelte für die Schmutzwasserübernahme (Kostenart 675000) und mit rund 17% durch die kalkulatorischen Kosten Abschreibungen und Verzinsung (Kostenart 680000 u. 685000) bestimmt. Der Beeinflussbarkeit der Gesamtkosten sind damit enge Grenzen gesetzt.

 

Die Entgelte für die Schmutzwasserübernahme wurden mit der Stadtentwässerung Hannover für das Jahr 2004 mit 2.200.883 m³ x 0,81 €/m³ = 1.782.674,57 € und für das Jahr 2005 mit 2.144.564 m³ x 0,89 €/m³ = 1.908.661,78 €  abgerechnet. Die Rechnung für 2006 ist Mitte Oktober 2007 eingegangen und beläuft sich auf 1.697.603,39 € (2.111.447 m³ x 0,804 €/m³). Das höhere Entgelt im Jahr 2005 beruhte auf der Bildung von Rückstellungen für Investitionen der Stadtentwässerung im Bereich der Klärwerke.

 

Nach Abrechnung der an die Stadtentwässerung Hannover bezahlten Entgelte für die Jahre 2000 bis 2004 wird für das Jahr 2008 mit einer Erstattung in Höhe von rd. 400.000,00 € von der Stadtentwässerung gerechnet. Hierdurch ist die Stadt Laatzen in der Lage, die für 2008 erwarteten Mindereinnahmen bei den Benutzungsgebühren von rd. 476.000 € durch die Veränderung des Frischwasser-Ablesezeitraumes der Stadtwerke Hannover in den Ortsteilen Gleidingen und Ingeln-Oesselse zumindest teilweise aufzufangen. Sowohl mit den Mehreinnahmen als auch mit den Mindereinnahmen handelt es sich um einmalige Effekte, die sich nicht auf die Folgejahre auswirken.

 

Die kalkulatorischen Kosten werden in der Anlagenrechnung ermittelt. SW-Beiträge und die Investitionen des Vermögenshaushaltes für SW-Anlagen für den Kalkulationszeitraum fließen über Plan-Anlagen in die Berechnungen ein. Die Abschreibung erfolgt für Kanäle und Druckrohrleitungen nach dem Wiederbeschaffungszeitwert, Pumpstationen und sonstige Investitionsanlagen werden nach dem Anschaffungswert abgeschrieben.

 

Die Abschreibungen erhöhen sich in 2008 um rd. 9.000 € durch die Aktivierung von SW-Anlagen, die von der Stadt selbst gebaut oder von Erschließungsträgern erstellt und der Stadt kostenfrei übertragen worden sind.

 

Die kalkulatorischen Zinsen steigen in 2008 um rd. 60.000,00 € an. Ab 2010 ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Es wird empfohlen, den kalkulatorischen Zins für die Verzinsung des von der Stadt für die kostenrechnende Einrichtung aufgewendeten Kapitals ab 2008 bis auf weiteres auf 5,2 % festzusetzen.

 

Bedingt durch die Fremdwasserzuflüsse und den altersbedingten baulichen Zustand der SW-Kanäle hat die Verwaltung im Kalkulationszeitraum einen Mittelbedarf für die Überprüfung des Kanalnetzes (Kostenart 512000) von 80.000 €/Jahr und bei der baulichen Unterhaltung der Kanalanlagen (Kostenart 510000) von 240.000 €/Jahr festgestellt.

 

Eine Überprüfung durch den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUV) hatte in 2007 erhebliche Mängel im Bereich der Arbeitssicherheit an verschiedenen Pumpstationen ergeben. Diese sind kurzfristig zu beheben. Die vorläufige Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 142.800,00 € brutto, ein Ausschreibungsverfahren ist bereits eingeleitet.

 

Ein weiterer Kostenfaktor ist die Einspeisung von reinem Sauerstoff in die Schmutzwasserkanalisation zur Verbesserung der Abwasserqualität sowie zur Verminderung von Geruchsbelästigungen und Betonkorrosion. Aufgrund mehrerer Preissteigerungen durch den Lieferanten Linde AG belaufen sich die für 2008 erwarteten Kosten inzwischen auf rd. 133.000,00 €. Um mögliche Einsparpotenziale in diesem Bereich zu ermitteln, soll in 2008 ein Gutachten über den Ist-Zustand sowie ggf. vorhandene Verbesserungsmöglichkeiten oder Alternativen zur jetzigen Sauerstoffeinspeisung erstellt werden.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung „SW-Beseitigung“ für den Kalkulationszeitraum 2008 – 2010 schließt bei voller Kostendeckung mit Gebührentarifen im Jahre

 

                                   2008            2009           2010

 

                                1,77 €/m³     1,77 €/m³     1,77 €/m³

 

ab. Das ergibt einen Gebührenbedarf für den Kalkulationszeitraum ab 01.01.08 von    1,77 €/m³ (bisherige Gebühr : 1,73 €/m³).

 

 

3. Niederschlagswasserbeseitigung

 

Die voraussichtlichen gebührenpflichtigen Aufwendungen nach Abzug der städt. Interessen-Quote für Straßenentwässerung stabilisieren sich auf = 789.400,00 € für 2008,    = 781.700,00 € für 2009 und = 793.200,00 € für 2010. Der Gebührenhaushalt kann im Kalkulationszeitraum durch Entnahmen aus der Rückstellung ausgeglichen werden.

 

Die kalkulatorischen Kosten werden in der Anlagenrechnung ermittelt. NW-Beiträge und die Investitionen des Vermögenshaushaltes für NW-Anlagen für den Kalkulationszeitraum fließen über Plan-Anlagen in die Berechnungen ein. Die Abschreibung erfolgt für Kanäle und Druckrohrleitungen nach dem Wiederbeschaffungszeitwert, Hebewerke und sonstige Investitionsanlagen werden nach dem Anschaffungswert abgeschrieben.

 

Die kalkulatorischen Abschreibungen (Kostenart 680000) erhöhen sich bis zum Jahr 2010 um 14.000,00  €. Die Verzinsung des Anlagekapitals (Kostenart 685000) sinkt bis zum Jahr 2010 um = 22.500,00 €. Der kalkulatorische Zins für die Verzinsung des von der Stadt für die kostenrechnende Einrichtung aufgewendeten Kapitals wurde bis auf weiteres mit 5,2 % ermittelt.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung „Niederschlagswasserbeseitigung“ für den Kalkulationszeitraum 2008 – 2010 schließt bei Vollkostendeckung mit einem Tarif von 0,30 €/m² ab. Damit kann die Gebühr stabil gehalten werden.

 

 

 

In Vertretung:

 

 

 

Fischbach

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1 – Gebührenbedarfsberechnung „Schmutzwasserbeseitigung“

Anlage 2 – Gebührenbedarfsberechnung „Niederschlagswasserbeseitigung“

Anlage 3 – Entwurf der 4. Satzung zur Änderung der

       Abwasserbeseitigungsabgabensatzung

Anlage 4 – Aufstellung der Gebührensätze SW- und NW-Beseitigung in der

                  Region Hannover

 

Beschlussempfehlung:

 

 

Die Ortsräte Laatzen, Gleidingen, Ingeln-Oesselse und Rethen

 

...... nehmen die Gebührenbedarfsberechnungen „Schmutzwasserbeseitigung“ und „Niederschlagswasserbeseitigung“  und den Entwurf der 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Laatzen (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Feuerschutz empfiehlt .....

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt ....

 

Der Rat beschließt .....

 

Entsprechend der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnungen werden ab 01.01.08 für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 31.12.2010 die Schmutzwasserbeseitigungsgebühren auf 1,77 €/m³ festgesetzt.

 

Die Niederschlagswassergebühren bleiben im Kalkulationszeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2010 konstant bei 0,30 €/m².

 

Der vorliegende Entwurf der 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Laatzen (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) wird als Satzung beschlossen. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil der Niederschrift.

 

Der kalkulatorische Zins für die Verzinsung des für die „zentrale Schmutzwasserbeseitigung“ und für die „zentrale Niederschlagswasserbeseitigung“ aufgewendeten Kapitals wird ab 2008 bis auf weiteres auf 5,2 v. H. festgesetzt.