Betreff
Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG Jahresabschluss 2012
Vorlage
2013/071
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CT Lloyd GmbH, Hannover, hat den Jahresabschluss der NGL für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2012 geprüft und nachfolgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6 b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6 b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt“.

 

Die Bilanz zum 31. Dezember 2012 ist in der Anlage 1 dargestellt und weist eine Bilanzsumme in Höhe von 14.966.371,93 € (Vorjahr 13.115.355,73 €) aus. 

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2012 ist in der Anlage 2 dargestellt und weist einen erwarteten Jahresüberschuss in Höhe von 833.000 € aus.

 

An der NGL hält die Stadtwerke Hannover AG eine 49 %-ige Beteiligung, die aquaLaatzium Freizeit GmbH hält die verbleibenden 51 % der Gesellschaftsanteile.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 833.000,00 € konnte aufgrund der bestehenden Betriebspachtverträge über das Strom- und Wasserversorgungsnetz der NGL erwirtschaftet werden und entspricht den vertraglichen Vereinbarungen. Die Versorgungsnetze der NGL sind seit dem 01.01.2007 an die Stadtwerke Hannover AG zum Betrieb verpachtet worden.

 

Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Erträge für das verpachtete Anlagevermögen, dem Pachtzins. Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen zusammen aus der Konzessionsabgabe und einer Kaufpreiserstattung für den Erwerb des Stromnetzes, die die Gesellschaft erhalten hat. Die Höhe des Pachtzinses ist abhängig von den Aufwendungen und sonstigen Erträgen der NGL sowie der Netzentgeltentwicklung.

 

Der Jahresüberschuss soll an die Gesellschafter entsprechend ihrer jeweiligen Einlage und unter Berücksichtigung der noch offenen Lasten (Beratungskosten im Zuge der Netzübernahme) ausgeschüttet werden.

 

Der Jahresabschluss unterliegt der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung. Die aquaLaatzium Freizeit GmbH wird in der Gesellschafterversammlung durch den Bürgermeister vertreten. Die Stadt Laatzen wird auch  in der Gesellschafterversammlung der aquaLaatzium Freizeit GmbH durch den Bürgermeister vertreten.

 

 

 

 

Prinz

 

 

Anlagen

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der aquaLaatzium Freizeit GmbH den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG (NGL) zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2012, festzustellen und die Geschäftsführung zu entlasten.