Betreff
Verpflichtung des Ortsratsmitgliedes Martin Germeroth
Vorlage
2013/014
Art
Mitteilung
Herr
Germeroth ist vom Ortsbürgermeister gemäß § 60 in Verbindung mit § 91 (5) des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu verpflichten, seine
Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen, die Gesetze
zu beachten und gleichzeitig auf die ihm nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden
Pflichten hinzuweisen (§ 43 NKomVG).
Feststellungsvermerk
für die Niederschrift:
Herr
Germeroth ist neues Mitglied im Ortsrat der Ortschaft Ingeln-Oesselse. Die Verpflichtung
nach § 60 NKomVG in Verbindung mit § 91 Absatz 5 NKomVG sowie die Pflichtenbelehrung
nach § 43 NKomVG in Verbindung mit § 91 Absatz 4 NKomVG sind erfolgt.
Prinz