Betreff
Verpflichtung des Ortsratsmitgliedes Martin Germeroth
Vorlage
2013/014
Art
Mitteilung

Frau Petra Schwarz hat erklärt, dass sie ihr Mandat im Ortsrat Ingeln-Oesselse zum nächstmöglichen Zeitpunkt niederlegt. Gemäß § 44 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes hat der Gemeindewahlleiter festgestellt, dass der frei gewordene Sitz auf Herrn Martin Germeroth, Eschenweg 2, 30880 Laatzen, übergeht. Herr Germeroth ist über den Sitzübergang unterrichtet und hat das Mandat angenommen.

 

Herr Germeroth ist vom Ortsbürgermeister gemäß § 60 in Verbindung mit § 91 (5) des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu verpflichten, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu er­füllen, die Gesetze zu beachten und gleichzeitig auf die ihm nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen (§ 43 NKomVG).

 

 

 

Feststellungsvermerk für die Niederschrift:

 

Herr Germeroth ist neues Mitglied im Ortsrat der Ortschaft Ingeln-Oesselse. Die Verpflichtung nach § 60 NKomVG in Verbindung mit § 91 Absatz 5 NKomVG sowie die Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG in Verbindung mit § 91 Absatz 4 NKomVG sind erfolgt.

 

 

 

 

 

Prinz