- Stellungnahme der Verwaltung -
Zu der
Neuaufstellung des Bebauungsplanes 308 „Vor dem Laagberg“ ist festzustellen,
dass das Verfahren notwendig wurde, da das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg
den Plan aufgehoben hat. Die bereits erläuterten Gründe dafür waren formeller
und nicht inhaltlicher Art.
Daher besteht aus rechtlicher
Sicht nicht die Notwendigkeit grundlegende Änderungen vorzunehmen, zumal die
Erschließung und Bebauung bereits in größerem Umfang erfolgt ist. Auch besteht
seitens des beauftragten Erschließungsträgers keine entsprechende
Notwendigkeit. Zu bewältigen ist hingegen die Aufgabenstellung des Gerichtes
hinsichtlich des Schallschutzes.
Zu den
vorgebrachten Punkten wird wie folgt Stellung genommen:
- Weitere Ein- und Ausfahrten in das Baugebiet
Die festgesetzte Ein- und Ausfahrt am Regenrückhaltebecken wird 280
PKW-Fahrten aus dem Wohngebiet und 240 Fahrten zu Edeka aufnehmen. 1)
Sie könnte auch höhere Belastungen problemlos aufnehmen.
Den Bedenken des Ortsrates Ingeln-Oesselse wird dadurch Rechnung
getragen, dass für Notfälle wie Straßenaufbrüche der Feldweg „Kossgarten“
genutzt werden kann.
- Kreisverkehr in Höhe Bokumer Straße
Der in diesem Bereich zur Verfügung stehende Verkehrsraum reicht nicht
aus, um einen für die Situation angemessen dimensionierten Kreisverkehr von
mindestens 26 m Durchmesser zu errichten. Angrenzende Grundstücke müssten
erworben werden und ein Haus (Hauptstraße 2/2 A) wäre abzureißen.
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1)Zum Ursprungsplan wurde vom Büro Wessels,
Grünefeld u. Diekmann Ingenieur-
beratung GmbH ein Gutachten zur
verkehrlichen Leistungsfähigkeit erstellt.
- Bushaltestelle
Die Bereitschaft der ÜSTRA, bei weitgehendem Baufortschritt im
Wohngebiet bei Herrichtung und Bereitstellung entsprechender Flächen dort eine
Haltestelle zusätzlich einzurichten, liegt vor. Die Frage der Lage der
Haltestelle (an der Gleidinger Straße oder in einer Nebenstraße) wird mit der
ÜSTRA besprochen, wenn die Einrichtung der Haltestelle ansteht.
- Vorsehen einer breiten Erschließungsstraße im 2. Bauabschnitt
Die Grundstücke sind in diesem Abschnitt bereits vermessen, damit liegt
die Struktur fest. Die Anregung wurde insofern aufgegriffen, als eine weitere
Straße („Marderweg“) auf 5,5 m aufgeweitet wurde. Damit ist eine weitere Straße
von Fahrzeugen der aha befahrbar.
- Grünfläche und Fußwegverbindung zwischen Mühlenweg und Neubaugebiet
Die am Beginn der Planung existierende Idee, einen „Spazierweg“ dort
vorzusehen, ließ sich nicht realisieren, weil keine Aussicht bestand, die
notwendigen Flächen zu erwerben.
- Textliche Festsetzung bestehender und weiterer Dorffeste
Die Sicherung bestehender und möglicher weiterer Dorffeste ist kein
planungsrechtliches Thema. Ein Bebauungsplan kann nur Dinge im Plangebiet
regeln.
- Verhinderung einer Mauer wie in der Gleidinger Straße am
Ortseingang
Der Wunsch einer Zugänglichkeit von der Straße aus wurde aufgegriffen,
im Plangebiet sind Zugänge von der Kreisstraße zulässig. Eine durchgehende
bauliche Anlage entlang der Kreisstraße ist zum Schallschutz erforderlich. Um
keine geschlossene, abweisende Wirkung zu erzielen, wurden Vor- und Rücksprünge
um mehrere Meter zugelassen – dazwischen sind gärtnerisch gestaltete Bereiche
festgesetzt. Dafür gibt es Vorgaben zur Begrünung, namentlich zur Anzahl der zu
pflanzenden Bäume und Sträucher. Der 5-m-Streifen dafür wurde wieder
aufgenommen. Damit keine „Kasernierung“ entsteht, werden die Zaunhöhen
begrenzt.
- Schulwegsicherung
Der angesprochene nicht ausreichend beleuchtete Fußweg zur Bergstraße
liegt nicht im Plangebiet. Der mit der HRG geschlossene Erschließungsvertrag
regelt daher auch nur die Beleuchtung im Neubaugebiet.
Im Auftrag:
Dürr