Betreff
Anregungen und Vorschläge der CDU-Ortsratsfraktion zum Bebauungsplan "Vor dem Laagberg"
- Stellungnahme der Verwaltung -
Vorlage
2012/306
Art
Mitteilung
Untergeordnete Vorlage(n)

Zu der Neuaufstellung des Bebauungsplanes 308 „Vor dem Laagberg“ ist festzustellen, dass das Verfahren notwendig wurde, da das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg den Plan aufgehoben hat. Die bereits erläuterten Gründe dafür waren formeller und nicht inhaltlicher Art.

 

Daher besteht aus rechtlicher Sicht nicht die Notwendigkeit grundlegende Änderungen vorzunehmen, zumal die Erschließung und Bebauung bereits in größerem Umfang erfolgt ist. Auch besteht seitens des beauftragten Erschließungsträgers keine entsprechende Notwendigkeit. Zu bewältigen ist hingegen die Aufgabenstellung des Gerichtes hinsichtlich des Schallschutzes.

 

Zu den vorgebrachten Punkten wird wie folgt Stellung genommen:

 

  1. Weitere Ein- und Ausfahrten in das Baugebiet

 

Die festgesetzte Ein- und Ausfahrt am Regenrückhaltebecken wird 280 PKW-Fahrten aus dem Wohngebiet und 240 Fahrten zu Edeka aufnehmen. 1)

Sie könnte auch höhere Belastungen problemlos aufnehmen.

 

Den Bedenken des Ortsrates Ingeln-Oesselse wird dadurch Rechnung getragen, dass für Notfälle wie Straßenaufbrüche der Feldweg „Kossgarten“ genutzt werden kann.

 

  1. Kreisverkehr in Höhe Bokumer Straße

 

Der in diesem Bereich zur Verfügung stehende Verkehrsraum reicht nicht aus, um einen für die Situation angemessen dimensionierten Kreisverkehr von mindestens 26 m Durchmesser zu errichten. Angrenzende Grundstücke müssten erworben werden und ein Haus (Hauptstraße 2/2 A) wäre abzureißen.

 

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1)Zum Ursprungsplan wurde vom Büro Wessels, Grünefeld u. Diekmann  Ingenieur-

   beratung GmbH ein Gutachten zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit erstellt.

 

  1. Bushaltestelle

 

Die Bereitschaft der ÜSTRA, bei weitgehendem Baufortschritt im Wohngebiet bei Herrichtung und Bereitstellung entsprechender Flächen dort eine Haltestelle zusätzlich einzurichten, liegt vor. Die Frage der Lage der Haltestelle (an der Gleidinger Straße oder in einer Nebenstraße) wird mit der ÜSTRA besprochen, wenn die Einrichtung der Haltestelle ansteht.

 

  1. Vorsehen einer breiten Erschließungsstraße im 2. Bauabschnitt

 

Die Grundstücke sind in diesem Abschnitt bereits vermessen, damit liegt die Struktur fest. Die Anregung wurde insofern aufgegriffen, als eine weitere Straße („Marderweg“) auf 5,5 m aufgeweitet wurde. Damit ist eine weitere Straße von Fahrzeugen der aha befahrbar.

 

  1. Grünfläche und Fußwegverbindung zwischen Mühlenweg und Neubaugebiet

 

Die am Beginn der Planung existierende Idee, einen „Spazierweg“ dort vorzusehen, ließ sich nicht realisieren, weil keine Aussicht bestand, die notwendigen Flächen zu erwerben.

 

  1. Textliche Festsetzung bestehender und weiterer Dorffeste

 

Die Sicherung bestehender und möglicher weiterer Dorffeste ist kein planungsrechtliches Thema. Ein Bebauungsplan kann nur Dinge im Plangebiet regeln.

 

  1. Verhinderung einer Mauer wie in der Gleidinger Straße am Ortseingang

 

Der Wunsch einer Zugänglichkeit von der Straße aus wurde aufgegriffen, im Plangebiet sind Zugänge von der Kreisstraße zulässig. Eine durchgehende bauliche Anlage entlang der Kreisstraße ist zum Schallschutz erforderlich. Um keine geschlossene, abweisende Wirkung zu erzielen, wurden Vor- und Rücksprünge um mehrere Meter zugelassen – dazwischen sind gärtnerisch gestaltete Bereiche festgesetzt. Dafür gibt es Vorgaben zur Begrünung, namentlich zur Anzahl der zu pflanzenden Bäume und Sträucher. Der 5-m-Streifen dafür wurde wieder aufgenommen. Damit keine „Kasernierung“ entsteht, werden die Zaunhöhen begrenzt.

 

  1. Schulwegsicherung

 

Der angesprochene nicht ausreichend beleuchtete Fußweg zur Bergstraße liegt nicht im Plangebiet. Der mit der HRG geschlossene Erschließungsvertrag regelt daher auch nur die Beleuchtung im Neubaugebiet.

 

Im Auftrag:

 

 

Dürr