Betreff
Verbindlicher Anlagenpass für Photovoltaikanlagen
Vorlage
2012/195/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Im Photovoltaik-Anlagenpass können zahlreiche Angaben zur ausgeführten Photovoltaik-Anlagen gemacht werden, insbesondere zu den eingesetzten Anlagenteilen. Zudem gehören zum Anlagenpass Anlagen mit Prüfberichten und Prüfbescheinigungen.

 

Die Angaben sind sicherlich wichtig für den Anlagenbetreiber bzw. Anlageneigentümer. Bei Reparaturen an den Anlagenteilen oder den Dachflächen können dem Pass Informationen zur Anlage entnommen werden und den Firmen als Hilfe dienen.

 

Zur Überwachung der Einhaltung des öffentlichen Baurechts ist der Anlagenpass nicht erforderlich.  Die bisher erteilten Genehmigungen für Photovoltaik-Anlagen enthielten deutlich höhere Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz und die Standsicherheit sowie die vorzulegenden Nachweise.

 

Im Auftrage

 

 

 

Dürr

Beschlussvorschlag:

 

Ein Anlagenpass für die Photovoltaik ist zur Überwachung der Einhaltung des öffentlichen Baurechts nicht erforderlich.