Der Ortsrat Rethen
hat in seiner Sitzung vom 06.03.2012 die Stadtverwaltung aufgefordert, den
Schulhof der Grundschule Rethen und die Thiestraße im Hinblick auf die Durchführung
eines neu einzurichtenden Wochenmarktes in Rethen zu prüfen.
Schulhof der
Grundschule Rethen
Für einen
Wochenmarkt wird eine große, hindernisfreie und regelmäßig zur Verfügung
stehende Fläche benötigt. Der Schulhof in Rethen, auf dem vor vielen Jahren
auch schon Wochenmärkte stattgefunden haben, hat die notwendige Größe für einen
Wochenmarkt. Durch den Aufbau von zahlreichen Klettergeräten, Sitzgelegenheiten
und anderen Gestaltungselementen ist die Fläche aber nicht mehr vollständig
nutzbar und ein Befahren mit großen Marktfahrzeugen unmöglich. Dazu kommt, dass
durch den künftigen Ganztagsbetrieb der Grundschule es auch ganztägig einen
Nutzungskonflikt zwischen der Grundschule und einem möglichen Wochenmarkt geben
würde. Ein Markt lässt sich auf dem Schulhof daher nicht mehr veranstalten.
Thiestraße
Die Thiestraße ist
eine enge, in der Regel durch eine hohe Anzahl von parkenden Autos geprägte,
Durchgangsstraße. Aus diesem Grund müssten für einen Wochenmarkt umfangreiche
Halteverbotsschilder aufgestellt werden, die auch kontrolliert werden müssten,
damit die Marktbeschicker/innen ausreichend Platz haben. Der Parkdruck im
ohnehin stark belasteten alten Ortskern von Rethen wird hierdurch deutlich
erhöht. Dazu kommt, dass im Gegensatz zum alten Postparkplatz in Alt-Laatzen,
die Thiestraße eine Durchgangsstraße ist, die einmal wöchentlich gesperrt
werden müsste. Das dafür notwendige Absperrmaterial muss beschafft, eingelagert
und regelmäßig aufgebaut werden. Für den Zeitraum des Marktes müsste sich der
Verkehr dann andere Wege suchen, was im alten Ortskern ebenfalls zu einer
deutlich höheren Belastung und möglicherweise auch Gefährdung führen
würde.
Diese
Einschränkungen sind bei einer einmal jährlich durchgeführten Veranstaltung,
wie dem Weihnachtsmarkt, noch tolerierbar, aber bei einer wöchentlich durchgeführten
Veranstaltung nicht genehmigungsfähig. Die Thiestraße ist daher als Standort für
einen Markt ebenfalls ungeeignet.
Die Stadtverwaltung
wird die Entwicklung in Rethen weiter beobachten und bei Veränderungen im
Bereich des Marktzentrums oder im Ortskern prüfen, ob hierdurch eine
Durchführung eines Wochenmarktes möglich wird. In der aktuellen Situation ist
die Etablierung eines Wochenmarktes in Rethen nicht möglich.