Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
2012/021/45
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die Beratungen über den Haushaltsplan 2012 und die Ergebnis- und Finanzplanung bis 2015 sind in den städtischen Gremien abgeschlossen.

 

Die Entscheidungen erfolgen auf der Grundlage der Drucksache 2012/021 (Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes incl. Stellenplan 2012) und der Drucksache 2012/021/1 (Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts).

 

Der mit der Drucksache 2012/021 vorgelegte Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2012 einschließlich Anlagen ist nach Abschluss der Beratungen in den städtischen Gremien um die in der Anlage 1 aufgeführten Veränderungen zu ergänzen. Die Anlage 1 (Veränderungen zum Haushaltsentwurf) und die Anlage 2 (Veränderungen zum Stellenplan) der Drucksache 2012/021/45 gelten als Bestandteile der Niederschrift.

 

Der Stellenplan 2012 ist gem. § 113 Abs. 2 NKomVG Teil des Haushaltsplanes. Der Verwaltungsentwurf des Stellenplanes 2012 mit allgemeinen Anmerkungen und Erläuterungen ist mit dem Haushaltsplanentwurf - Drucksache 2012/021 - vorgelegt worden. Die Veränderungen sind in der Anlage 2 dargestellt.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Arne Schneider

 

Anlagen

 

1. Veränderungen der Haushaltsansätze 2012 und der Ergebnis- und

    Finanzplanung bis 2015 sowie des Haushaltssicherungskonzeptes

2. Änderungen zum Stellenplan

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Haushaltsplan aufgeführten grundlegenden Ziele der Entwicklung der Stadt Laatzen werden entsprechend der Anlage zur Drucksache 2012/021 (Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans) einschließlich der Veränderungen gemäß Anlage 1 beschlossen.

 

2.    Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltssatzung der Stadt Laatzen

für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am 19.04.2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                 74.771.300 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                 85.994.200 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                        0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                        0 Euro

 

 

2


 

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit   69.562.300 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  78.250.400 Euro

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                           1.120.200 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                          6.937.500 Euro

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                     6.790.300 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                    4.079.500 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes          77.472.800 Euro

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes         89.267.400 Euro

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.817.300 € festgesetzt.

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 35.000.000 € festgesetzt.

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:

       1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)      450 v. H.

            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      450 v. H.

       2. Gewerbesteuer                                                                                                 450 v. H.

Laatzen, den 19.04.2012

gez. Unterschrift

Prinz

Bürgermeister

 

 


 

 

3.    Das Investitionsprogramm für die Planungsjahre bis 2015 – einschließlich der Veränderungen gemäß Anlage 1 – wird festgesetzt.

 

4.    Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen in den Teilfinanzhaushalten nach § 4 Abs. 6 S. 1 der Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) wird auf 10.000 Euro festgelegt.

 

5.    Der Stellenplan wird um die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen ergänzt.

 

6.    Das Haushaltssicherungskonzept wird mit den Änderungen der Anlage 1 beschlossen.

 

7.    Die Änderungsanträge zur Drucksache 2012/021 werden mit diesem Beschluss für erledigt erklärt.