Sachverhalt:
Die Beratungen über den Haushaltsplan 2012 und die Ergebnis- und
Finanzplanung bis 2015 sind in den städtischen Gremien abgeschlossen.
Die Entscheidungen erfolgen auf der Grundlage der Drucksache 2012/021 (Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes incl. Stellenplan 2012) und der Drucksache 2012/021/1 (Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts).
Der mit der Drucksache 2012/021 vorgelegte Verwaltungsentwurf des
Haushaltsplanes 2012 einschließlich Anlagen ist nach Abschluss der Beratungen
in den städtischen Gremien um die in der Anlage 1 aufgeführten Veränderungen zu
ergänzen. Die Anlage 1 (Veränderungen zum Haushaltsentwurf) und die
Anlage 2 (Veränderungen zum Stellenplan) der Drucksache 2012/021/45 gelten als
Bestandteile der Niederschrift.
Der Stellenplan 2012 ist gem. § 113 Abs. 2 NKomVG Teil des
Haushaltsplanes. Der Verwaltungsentwurf des Stellenplanes 2012 mit allgemeinen
Anmerkungen und Erläuterungen ist mit dem Haushaltsplanentwurf - Drucksache
2012/021 - vorgelegt worden. Die Veränderungen sind in der Anlage 2 dargestellt.
In Vertretung
Arne Schneider
Anlagen
1. Veränderungen der Haushaltsansätze 2012 und der Ergebnis- und
Finanzplanung bis 2015 sowie des Haushaltssicherungskonzeptes
Beschlussvorschlag:
1. Die im Haushaltsplan aufgeführten grundlegenden Ziele der Entwicklung der Stadt Laatzen werden entsprechend der Anlage zur Drucksache 2012/021 (Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans) einschließlich der Veränderungen gemäß Anlage 1 beschlossen.
2. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan wird wie folgt beschlossen:
Haushaltssatzung der Stadt Laatzen
für das
Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am
19.04.2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 74.771.300 Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 85.994.200
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0
Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
2
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 69.562.300 Euro
2.2 der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 78.250.400
Euro
2.3 der Einzahlungen
für Investitionstätigkeit 1.120.200
Euro
2.4 der Auszahlungen
für Investitionstätigkeit 6.937.500
Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 6.790.300
Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 4.079.500
Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes 77.472.800 Euro
- Gesamtbetrag der
Auszahlungen des Finanzhaushaltes 89.267.400
Euro
§ 2
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 5.817.300
€ festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu
dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 35.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die
Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450
v. H.
2.
Gewerbesteuer 450
v. H.
Laatzen, den 19.04.2012
gez. Unterschrift
Prinz
Bürgermeister
3. Das Investitionsprogramm für die Planungsjahre bis 2015 – einschließlich der Veränderungen gemäß Anlage 1 – wird festgesetzt.
4. Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen in den Teilfinanzhaushalten nach § 4 Abs. 6 S. 1 der Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) wird auf 10.000 Euro festgelegt.
5. Der Stellenplan wird um die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen ergänzt.
6. Das Haushaltssicherungskonzept wird mit den Änderungen der Anlage 1 beschlossen.
7. Die Änderungsanträge zur Drucksache 2012/021 werden mit diesem Beschluss für erledigt erklärt.