Sachverhalt:

 

Zur Begründung wird auf den ausführlichen Vorbericht des Haushaltsplans sowie der weite­ren Anlagen verwiesen.

 

 

 

 

 

Prinz

 

 

Anlagen

 

1.         Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012

2.         Haushaltsplan für 2012 mit u. a.

-            dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den Teilhaushalten,

-            der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung,

-            der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen und über den Stand der Schul­den,

-            dem Stellenplan

-            dem Beteiligungsbericht

-            dem Trägerbericht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1 zur Vorlage 2012/021

 

Haushaltssatzung der Stadt Laatzen

für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund des § 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am            folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 be­schlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                         75.418.300 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                             85.285.200 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                   0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                  70.209.300 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                 77.542.900 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                       1.120.200 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                      5.546.900 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                   5.611.900 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                  4.094.400 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                              76.941.400 Euro

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                               87.184.200 Euro

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 4.426.700 festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 33.000.000 € fest­gesetzt.

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                   450 v. H.

            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                             450 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                          450 v. H.

Laatzen, den

 

 

 

Prinz

Bürgermeister

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 (Anlage 1) wird erlassen.

 

Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen wer­den entsprechend des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 festgesetzt.

 

Das im Haushaltsplan enthaltene Investitionsprogramm für den Planungszeitraum

bis 2015 wird festgesetzt.

 

Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1  Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro festgelegt.

 

Dem Stellenplan wird zugestimmt.