Sachverhalt:
Zur Begründung wird auf
den ausführlichen Vorbericht des Haushaltsplans sowie der weiteren Anlagen
verwiesen.
Prinz
Anlagen
1.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012
2.
Haushaltsplan für 2012 mit u. a.
-
dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den
Teilhaushalten,
-
der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung,
-
der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen
und über den Stand der Schulden,
-
dem Stellenplan
-
dem Beteiligungsbericht
-
dem Trägerbericht
Anlage
1 zur Vorlage 2012/021
Haushaltssatzung der Stadt
Laatzen
für
das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 84 der Niedersächsischen
Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2012 beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
1.
im Ergebnishaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen
Erträge auf 75.418.300
Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 85.285.200
Euro
1.3 der außerordentlichen
Erträge auf 0
Euro
1.4 der außerordentlichen
Aufwendungen auf 0
Euro
2.
im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 70.209.300 Euro
2.2 der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 77.542.900 Euro
2.3 der Einzahlungen
für Investitionstätigkeit 1.120.200 Euro
2.4 der Auszahlungen
für Investitionstätigkeit 5.546.900 Euro
2.5 der Einzahlungen
für Finanzierungstätigkeit 5.611.900 Euro
2.6 der Auszahlungen
für Finanzierungstätigkeit 4.094.400 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 76.941.400 Euro
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des
Finanzhaushaltes 87.184.200 Euro
§
2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 4.426.700 € festgesetzt.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§
4
Der Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 33.000.000 €
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 450 v.
H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450
v. H.
2. Gewerbesteuer 450
v. H.
Laatzen, den
Prinz
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 (Anlage 1) wird erlassen.
Die Gesamtbeträge der Erträge und
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des
Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 festgesetzt.
Das im Haushaltsplan enthaltene
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
bis 2015 wird festgesetzt.
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von
Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und
kassenverordnung (GemHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro
festgelegt.
Dem Stellenplan
wird zugestimmt.