Betreff
20. Änderung der Straßenreinigungsatzung
Gebührenkalkulation für die Jahre 2012 bis 2014
Vorlage
2011/237
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Änderung der Straßenreinigungsatzung

Gebührenkalkulation für die Jahre 2012 bis 2014

 

A Gebührenkalkulation

 

Die Reinigung der innerörtlichen, öffentlichen, gewidmeten Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet obliegt der Stadt Laatzen. Gem. der §§ 10, 11, 13 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) und in Verbindung mit den §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), jeweils in der geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Laatzen u. a. festgelegt, in welchen Straßen eine maschinelle Straßenreinigung stattfindet. Für die erbrachte Leistung der maschinellen Straßenreinigung und des Winterdienstes auf diesen Straßen erhebt die Stadt gem. § 5 NKAG Straßenreinigungsgebühren. Die Gebührenhöhe wird in einer Gebührenbedarfsberechnung ermittelt (s. Anlage 2). Der Kalkulationszeitraum wird für den Bereich Straßenreinigung auf drei Jahre festgesetzt. Zur Berechnung der Gebührenhöhe sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zunächst die Kosten, die für die zu erbringenden Leistungen voraussichtlich entstehen, getrennt nach Straßenreinigung und Winterdienst, in den Reinigungsklassen 1 und 2 und für Straßenreinigung/Winterdienst am Leine-Center (Reinigungsklasse 3) zu ermitteln, zu gewichten und auf die modifizierten Frontmeter zu verteilen (s. Anlagen 3 und 4). Der Kostendeckungsgrad beträgt hierbei 100%.

 

 

B Anpassung der Straßenreinigungsgebühren

 

Seit dem Jahr 2005 sind die Gebühren für die Straßenreinigung und Winterdienst nicht mehr erhöht worden. Letztmalig wurde die Gebühr zum 01.01.2005 in den Reinigungsklassen 1 und 2 von 0,15 € auf 0,17 € bzw. von 0,09 € auf 0,10 € /modifizierter Frontmeter im Monat erhöht worden. Damals wurde auch die Reinigungsklasse 3 von 2,71 € auf 2,77 € /modifizierter Frontmeter im Monat angehoben.

 

Durch die Umstellung auf die doppische Haushaltsführung konnten anfallende Kosten genauer verteilt werden. Hierdurch wurde festgestellt, dass die bisher erhobenen Gebühren für die Reinigungsklasse 3 nicht zur Deckung der anfallenden Kosten ausreichen. Daraufhin wurden die Gebühren für die Reinigungsklasse 3 im Jahr 2011 von 2,77 € auf 3,30 € /modifizierter Frontmeter im Monat angehoben (siehe Drucksache 211/2010).

 

Das Rechnungsergebnis für das Jahr 2009 ergab bereits ein Defizit von 13.108,74 €. Dieses wurde durch Entnahme aus der bestehenden Rücklage ausgeglichen. Eine Gebührenerhöhung konnte somit vermieden werden.

 

Der zu Beginn des Jahres 2010 noch ungewöhnlich lange andauernde und zum Ende des Jahres unerwartet früh einsetzende harte Winter führte zu einer erneuten drastischen Steigerung der Kosten für die Straßenreinigung und Winterdienst. Das daraus entstandene Defizit in Höhe von 187.069,06 € konnte durch die verbleibende Rücklage von 63.354,68 € nur teilweise bereinigt werden. Somit verbleibt im Rechnungsergebnis 2010 ein Unterdeckungsbetrag von 123.714,38 €. Auf der Grundlage der in 2011 bisher gebuchten Beträge zeichnet sich für das laufende Jahr ebenfalls ein Defizit von 37.000 € ab.

 

Dies führt zu einer kalkulierten Unterdeckung von rund 160.000 €. Dieser Betrag wird als Sonderposten ausgewiesen und in den folgenden 3 Jahre mit einer Zuführung von je 53.400 € ausgeglichen.

 

Weiterhin wurden ab dem 01.09.2011 die Stundensätze der Bauhofmitarbeiter neu kalkuliert und angepasst. Dies führt zu einer Erhöhung der Kosten von ca. 80.000 € pro Jahr.

 

Auf dieser Basis wurden die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst neu kalkuliert. Daraus ergibt sich ab dem 01.01.2012 folgender Gebührensatz:

 

   Alt                                            Neu

Reinigungsklasse 1                              0,17 €                                     0,24 €

Reinigungsklasse 2                              0,10 €                                     0,14 €

Reinigungsklasse 3                              3,30 €                                     4,89 €

 

 

Der Kostenanteil, der auf die nicht umlagefähigen Kosten der Straßenreinigung entfällt und die Kostenanteile für Billigkeitserlasse bilden die allgemeine städtische Interessenquote. Sie bleibt unverändert bei 30 % des Gesamtaufwandes.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Dürr

 

Anlagen:

 

Anlage 1 - 20. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die

        Gebühren der Straßenreinigung in der Stadt Laatzen (Straßenreinigungs-      

        und Gebührensatzung)

Anlage 2 - Gebührenbedarfsberechnung

Anlage 3 - Gebührenkalkulation Reinigungsklassen 1 und 2

Anlage 4 - Gebührenkalkulation Reinigungsklasse 3

 

Beschlussvorschlag:

 

- Die Gebühr in der Reinigungsklasse 1 (wöchentliche Reinigung einschließlich Winterdienst) wird von bisher 0,17 €/modifizierten Frontmeter/Monat auf 0,24 €/modifizierten Frontmeter/Monat erhöht.

 

- Die Gebühr für die Reinigungsklasse 2 (14-tägige Reinigung einschließlich Winterdienst) wird von bisher 0,10 €/modifizierten Frontmeter/Monat auf 0,14 €/modifizierten Frontmeter/Monat erhöht.

 

- Die Gebühr für die Reinigungsklasse 3 (tägliche Reinigung einschließlich Winterdienst) wird von bisher 3,30 €/modifizierten Frontmeter/Monat auf 4,89 €/modifizierten Frontmeter/Monat erhöht.

 

- Die städtische Interessenquote in Höhe von 30 v. H. wird beibehalten.

 

- Die vorliegende 20. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Gebühren der Straßenreinigung in der Stadt Laatzen wird als Satzung beschlossen und ist Bestandteil der Niederschrift.