Gebührenkalkulation für die Jahre 2012 bis 2014
Sachverhalt:
Änderung der
Straßenreinigungsatzung
Gebührenkalkulation
für die Jahre 2012 bis 2014
A
Gebührenkalkulation
Die Reinigung der
innerörtlichen, öffentlichen, gewidmeten Straßen, Wege und Plätze im
Stadtgebiet obliegt der Stadt Laatzen. Gem. der §§ 10, 11, 13 und 58 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 52 des
Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) und in Verbindung mit den §§ 2 und 5
des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), jeweils in der geltenden
Fassung, hat der Rat der Stadt Laatzen u. a. festgelegt, in welchen Straßen
eine maschinelle Straßenreinigung stattfindet. Für die erbrachte Leistung der
maschinellen Straßenreinigung und des Winterdienstes auf diesen Straßen erhebt
die Stadt gem. § 5 NKAG Straßenreinigungsgebühren. Die Gebührenhöhe wird in
einer Gebührenbedarfsberechnung ermittelt (s. Anlage 2). Der
Kalkulationszeitraum wird für den Bereich Straßenreinigung auf drei Jahre
festgesetzt. Zur Berechnung der Gebührenhöhe sind nach betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen zunächst die Kosten, die für die zu erbringenden Leistungen
voraussichtlich entstehen, getrennt nach Straßenreinigung und Winterdienst, in
den Reinigungsklassen 1 und 2 und für Straßenreinigung/Winterdienst am
Leine-Center (Reinigungsklasse 3) zu ermitteln, zu gewichten und auf die
modifizierten Frontmeter zu verteilen (s. Anlagen 3 und 4). Der
Kostendeckungsgrad beträgt hierbei 100%.
B Anpassung der
Straßenreinigungsgebühren
Seit dem Jahr 2005 sind die Gebühren für die Straßenreinigung und
Winterdienst nicht mehr erhöht worden. Letztmalig wurde die Gebühr zum
01.01.2005 in den Reinigungsklassen 1 und 2 von 0,15 € auf 0,17 € bzw. von 0,09
€ auf 0,10 € /modifizierter Frontmeter im Monat erhöht worden. Damals wurde
auch die Reinigungsklasse 3 von 2,71 € auf 2,77 € /modifizierter Frontmeter im
Monat angehoben.
Durch die Umstellung auf die doppische Haushaltsführung konnten
anfallende Kosten genauer verteilt werden. Hierdurch wurde festgestellt, dass
die bisher erhobenen Gebühren für die Reinigungsklasse 3 nicht zur Deckung der
anfallenden Kosten ausreichen. Daraufhin wurden die Gebühren für die
Reinigungsklasse 3 im Jahr 2011 von 2,77 € auf 3,30 € /modifizierter Frontmeter
im Monat angehoben (siehe Drucksache 211/2010).
Das Rechnungsergebnis für das Jahr 2009 ergab bereits ein Defizit von
13.108,74 €. Dieses wurde durch Entnahme aus der bestehenden Rücklage
ausgeglichen. Eine Gebührenerhöhung konnte somit vermieden werden.
Der zu Beginn des Jahres 2010 noch ungewöhnlich lange andauernde und zum
Ende des Jahres unerwartet früh einsetzende harte Winter führte zu einer
erneuten drastischen Steigerung der Kosten für die Straßenreinigung und
Winterdienst. Das daraus entstandene Defizit in Höhe von 187.069,06 € konnte
durch die verbleibende Rücklage von 63.354,68 € nur teilweise bereinigt werden.
Somit verbleibt im Rechnungsergebnis 2010 ein Unterdeckungsbetrag von 123.714,38
€. Auf der Grundlage der in 2011 bisher gebuchten Beträge zeichnet sich für das
laufende Jahr ebenfalls ein Defizit von 37.000 € ab.
Dies führt zu einer kalkulierten Unterdeckung von rund 160.000 €. Dieser
Betrag wird als Sonderposten ausgewiesen und in den folgenden 3 Jahre mit einer
Zuführung von je 53.400 € ausgeglichen.
Weiterhin wurden ab dem 01.09.2011 die Stundensätze der
Bauhofmitarbeiter neu kalkuliert und angepasst. Dies führt zu einer Erhöhung
der Kosten von ca. 80.000 € pro Jahr.
Auf dieser Basis
wurden die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst neu kalkuliert.
Daraus ergibt sich ab dem 01.01.2012 folgender Gebührensatz:
Alt Neu
Reinigungsklasse 1 0,17
€ 0,24
€
Reinigungsklasse 2 0,10
€ 0,14
€
Reinigungsklasse 3 3,30
€ 4,89
€
Der Kostenanteil,
der auf die nicht umlagefähigen Kosten der Straßenreinigung entfällt und die
Kostenanteile für Billigkeitserlasse bilden die allgemeine städtische
Interessenquote. Sie bleibt unverändert bei 30 % des Gesamtaufwandes.
Im Auftrag
Dürr
Anlagen:
Anlage 1 - 20. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die
Gebühren der Straßenreinigung in der Stadt Laatzen (Straßenreinigungs-
und Gebührensatzung)
Anlage 2 - Gebührenbedarfsberechnung
Anlage 3 - Gebührenkalkulation Reinigungsklassen 1 und 2
Anlage 4 - Gebührenkalkulation Reinigungsklasse 3
Beschlussvorschlag:
- Die Gebühr in der Reinigungsklasse 1 (wöchentliche Reinigung einschließlich Winterdienst) wird von bisher 0,17 €/modifizierten Frontmeter/Monat auf 0,24 €/modifizierten Frontmeter/Monat erhöht.
- Die Gebühr für die Reinigungsklasse 2 (14-tägige Reinigung einschließlich Winterdienst) wird von bisher 0,10 €/modifizierten Frontmeter/Monat auf 0,14 €/modifizierten Frontmeter/Monat erhöht.
- Die Gebühr für die Reinigungsklasse 3 (tägliche Reinigung einschließlich Winterdienst) wird von bisher 3,30 €/modifizierten Frontmeter/Monat auf 4,89 €/modifizierten Frontmeter/Monat erhöht.
- Die städtische Interessenquote in Höhe von 30 v. H. wird beibehalten.
- Die vorliegende 20. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Gebühren der Straßenreinigung in der Stadt Laatzen wird als Satzung beschlossen und ist Bestandteil der Niederschrift.