Betreff
Kinder- und Jugendhilfeplanung
- Krippen- und Tagespflegeausbauplanung für den Zeitraum 2011 - 2014 -
Vorlage
2011/233
Art
Mitteilung
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Platzangebotes und der Gewährleistung des Rechtsanspruches für alle Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr ab 01.08.2013 wurde am 05.03.2009 eine Ausbauplanung zur Schaffung weiterer Krippen‑ und Tagespflegeplätze bis 2013 beschlossen. Angestrebt wird eine Versorgungsquote von 35 % der ein‑ und zweijährigen Kinder. Die Abdeckung eines möglichen Bedarfs für Kinder unter einem Jahr soll vorrangig über Tagespflegeplätze erfolgen.

 

Über eine eventuell notwendige Anpassung der Versorgungsquote ist im Rahmen des jährlich vorzulegenden Berichts über den Ausbaustand zu entscheiden.

 

Der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände befürchtet angesichts der Entwicklung der Kommunalfinanzen, dass die Kommunen nicht in der Lage sein werden, den Rechtsanspruch ab 2013 zu erfüllen, wenn die Länder ihrer Finanzierungspflicht nicht nachkommen. Die Länder wurden daher aufgefordert, auf der Basis ihrer Konnexitätsregelungen die den Kommunen durch den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige entstehenden Kosten auszugleichen. Die geplante Bereitstellung von Krippenplätzen für 35 Prozent aller unter dreijährigen Kinder reicht nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände nicht aus, um ab dem Jahr 2013 flächendeckend einen Rechtsanspruch auf Betreuung umzusetzen.(DStGB Aktuell 4109 vom 9. Oktober 2009, Seite 9). Diese Befürchtung stützt sich im Wesentlichen auf eine Forsa‑Umfrage, wonach sich rund 66 Prozent der Frauen, die in den nächsten 3 Jahren ein Kind bekommen wollen, eine Betreuungsmöglichkeit wünschen (vgl. Rundblick Nr. 2009/184 vom 08.10.2009).

 

In einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein‑Westfalen vom Oktober 2010 zur Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung wird der Landesgesetzgeber verpflichtet, für den Ausbau der Kinderbetreuung bis hin zu dem ab 2013 geltenden Rechtsanspruch die Finanzierung sicherzustellen. Da die Kommunen davon ausgehen, dass die vom Bund bereitgestellten und von den Ländern weitergegebenen Mittel nicht ausreichen, wird nunmehr erwartet, dass auf Grund des o. g. Urteils nachbessert werden muss. Der Niedersächsische Städtetag sieht die Landesregierung in der Pflicht, ebenfalls zu handeln bzw. klarzustellen, wie man sich die Finanzierung des weiteren Ausbaus der Betreuungskapazitäten vorstellt.

 

Situation im Stadtgebiet Laatzen

 

Seit dem 01.09.2010 stehen 99 Krippenplätze zur Verfügung. Dies  entspricht einer Versorgungsquote von 15,0 % für zwei bzw. 10,2 % für drei Jahrgänge. Eine Übersicht über das Krippenangebot kann der Tabelle 1 entnommen werden.

 

Tabelle 1:  Krippenplätze

Stand: 01.10.2011

 

 

 

 

 

 

Einrichtung

Platzangebot

belegt

Auslastung

in %

Warteliste: Aufnahme erwünscht mit…

 

 

 

 

1 Jahr

2 Jahren

An der Masch

15

15

100,0 %

12

9

St. Mathilde

15

15

100,0 %

St. Marien, Ohestraße

4

4

100,0 %

 

 

Sudewiesenstraße***

15

15

100,0 %

9

1

Hermes Kids (Messe)

5

5

100,0 %

24

24

Wülferoder Straße

15

15

100,0 %

Brucknerweg

15

15

100,0 %

Sehlwiese

15

15

100,0 %

20

19

Gleidingen

0

 

 

6

3

Ingeln-Oesselse

0

 

 

4

3

Insgesamt

99

99

100,0 %

75

63

 

Durch das Familienservicebüro wurde eine Intensivierung der Tagespflege erreicht. Zur Zeit sind 32 Tagespflegepersonen registriert, die 153 Betreuungsplätze anbieten (siehe Tabelle 2). Hiervon sind zur Zeit 118 – davon 97 mit Kindern unter drei Jahren ‑ belegt. Seit Einrichtung des Familienservicebüros wurden damit rund 110 neue Tagespflegeplätze geschaffen. Alle registrierten Tagespflegepersonen verfügen über eine qualifizierte Pflegeerlaubnis. Fünf weitere Tagespflegepersonen befinden sich zur Zeit in der Qualifizierung durch die Leine‑Volkshochschule. Es werden nur Tagespflegepersonen mit gültiger Pflegeerlaubnis aktiv vermittelt. Tagesmütter ohne Qualifizierungsnachweis erhalten ein gekürztes Pflegegeld. Fast alle Tagespflegepersonen bieten ihre Dienste an 5 Tagen/Woche für täglich 8 bis 10 Stunden an. Die Abdeckung der Zeiten zwischen 7.00 und 18.00 Uhr ist in der Regel unproblematisch, schwierig ist die Abdeckung der Randbetreuungszeiten vor 7.00 und nach 18.00 Uhr. Vier Tagespflegepersonen betreuen Kinder bei Bedarf auch am Wochenende und über Nacht. Im Urlaubs‑ und Krankheitsfall vertreten sich die Tagespflegepersonen gegenseitig. Dies ist möglich, solange nicht alle angebotenen Plätze belegt sind. Zur Zeit bestehen auch drei Großtagespflegestellen, in denen bis zu drei Tagespflegepersonen zusammen arbeiten, so dass gleichzeitig bis zu acht Kinder betreut werden dürfen. Während bundesweit aktuell 3,9 % aller Kinder der Altersgruppe der unter Dreijährigen von einer Tagespflegeperson betreut werden, beträgt die Quote in Laatzen aktuell 10,0 % (Quelle: Statistisches Bundesamt).

 

 

Tabelle 2: Tagespflegeplätze                                                      Stand: 01.10.2011

 

 

 

 

 

Stadtteil

Platzangebot

belegt

davon U3

Auslastung in %

 

 

 

 

 

Alt -Laatzen

5

4

2

80,0 %

Grasdorf

5

2

 

40,0 %

Laatzen-Mitte

38

22

19

57,9 %

Rethen

70

59

45

84,3 %

Gleidingen

13

11

11

84,6 %

Ingeln-Oesselse

22

20

20

90,9 %

 

 

 

 

 

Insgesamt

153

118

97

77,1 %

 

 


Unter Einbeziehung der max. 153 für die Tagespflege zur Verfügung stehenden Plätze beträgt die Versorgungsquote für die 1‑ und 2jährigen 38,2 %, bezogen auf die 0‑ bis unter 3‑jährigen beträgt sie 25,9 %. Damit liegt die Versorgungsquote deutlich sowohl über dem niedersächsischen Landesdurchschnitt (19,1 %) als auch dem Durchschnitt aller westdeutschen Bundesländer mit 20,0 % (Quelle: Statistisches Bundesamt; Stand 01.03.2011). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass derzeit auch aufgrund fehlender Kindergartenplätze ca. 14 % der Tagespflegeplätze mit Kindern anderer Altersgruppen belegt sind.

 

Die Altersgruppe der unter Einjährigen spielt nach wie vor bei der Berechnung der erforderlichen Versorgung in Laatzen keine Rolle. Diese Tendenz entspricht auch der Situation in Niedersachsen und den westdeutschen Bundesländern. Die Betreuungsquote für diesen Altersjahrgang beträgt 1,7 bzw. 2,1 %. Zur Zeit wird in Laatzen nur ein Kind dieses Jahrgangs durch eine Tagespflegeperson betreut. Der überwiegende Teil der Eltern nimmt das Elterngeld, das für zwölf bzw. max. vierzehn Monate gezahlt wird, in Anspruch. Die wenigen Betreuungswünsche können weiterhin über die individuelle Betreuungsform der Tagespflege geregelt werden.

 

Aktuell ergibt sich unter Einbeziehung der belegten Krippen‑ und Tagespflegeplätze sowie der Anmeldeliste für die Krippen ein Gesamtbedarf von 35,6 % bei Berücksichtigung der Jahrgänge der Ein‑ und Zweijährigen.

 

Im letzten Bericht aus dem Jahr 2010 wurde die Einrichtung von bis zu 5 Krippengruppen bis 2013 als notwendig erachtet. Durch die Fertigstellung der Krippe im Thomaskindergarten zum Ende des Jahres 2011, den beiden neuen Krippen im Familienzentrum Rethen und der Krippe im neuen Kindergarten am Marktplatz werden bis Ende 2012 vier zusätzliche Gruppen geschaffen. Mit den dann 159 Krippenplätzen und den Tagespflegeplätzen stehen zum Jahreswechsel 2012/2013 insgesamt bis zu 312 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Die Versorgungsquote für die Ein‑ und Zweijährigen erhöht sich auf 47,9 %. Damit steht dann für nahezu jedes zweite Laatzener Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Betreuungsplatz zur Verfügung. Für alle drei Jahrgänge U3 beträgt die Versorgungsquote ca. 31,9 %. Der in Tabelle 4 ausgewiesene rechnerische Überhang an Betreuungsplätzen resultiert aus dem Angebot an Tagespflegeplätzen. Das Angebot an Krippenplätzen entspricht 2013 knapp der angenommenen Mischquote von 70 % des Gesamtbedarfes.

 

Die Versorgungssituation bietet damit ab 2013 die Möglichkeit, auch auf einen, wie von den kommunalen Spitzenverbänden prognostizierten, deutlichen Anstieg der Nachfrage zu reagieren. Insbesondere Kinder aus Familien, in denen nur ein oder kein Elternteil einer Berufstätigkeit nachgeht, werden so Zugang zu frühkindlichen Bildungsmöglichkeiten erhalten.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer einschätzbar ist der Einfluss des für 2013 geplanten Betreuungsgeldes als Transferleistung für Eltern, die ihre Kinder nicht in einer Krippe betreuen lassen wollen. Es wird befürchtet, dass insbesondere einkommensschwache Familien eher die Geldleistung in Anspruch nehmen und somit gerade Kinder aus diesen Familien das frühzeitige Betreuungs‑ und Bildungsangebot nicht nutzen können. Dies würde Bildungsbenachteiligungen zementieren. Überdies belegen wissenschaftliche Untersuchungen, dass Kinder, die vor Eintritt in den Kindergarten bereits eine Krippe besucht haben, zumeist einen Entwicklungsvorsprung haben.

 

In Alt‑Laatzen, Grasdorf, Laatzen‑Mitte und Rethen sind die Versorgungsquoten bereits erreicht bzw. werden mit der Inbetriebnahme der neuen Krippen bis Ende 2012 erreicht. Im Obergeschoss des städtischen Gebäudes, in dem sich der St. Marienkindergarten befindet, wird überdies durch den Auszug des Igelhauses für den Fall eines unerwartet hohen Anstiegs der Nachfrage eine Ausbaureserve zur Verfügung stehen. In Gleidingen wird die 35 %‑Quote bis 2013 zwar nicht erreicht, der bestehende Bedarf an Krippenbetreuung kann aber über die Angebote in Rethen mit abgedeckt werden.

 

In Ingeln‑Oesselse wird der Bedarf ausschließlich über Tagespflege abdeckt, darunter befinden sich zwei Großtagespflegestellen. Es liegen derzeit allerdings für den Zeitraum der kommenden zwölf Monate auch nur sieben Aufnahmewünsche für einen Krippenplatz vor. Da gleichzeitig die Zahl der benötigten Kindergartenplätze insbesondere in 2013/2014 erheblich rückläufig sein wird, könnte der Bedarf in dieser Größenordnung mittelfristig auch durch die Schaffung altersübergreifender Angebote in den beiden bestehenden Kindertagesstätten abgedeckt werden. Kurzfristig besteht demnach nicht mehr die Notwendigkeit der Schaffung eines zusätzlichen Krippenangebotes.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader