Betreff
Wahl der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeisters
Vorlage
2011/226
Art
Mitteilung

Nach der Verpflichtung der Ortsratsmitgliederwählt der Ortsrat gemäß § 92 Abs. 1 NKomVG in seiner ersten Sitzung unter der Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Ortsratsmitgliedes aus seiner Mitte die Ortsbürgermeisterin oder den Ortsbürgermeister als Ortsratsvorsitzende oder Ortsratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode.

 

Älteste Ortsratsmitglieder sind im

 

Ortsrat Laatzen                                                         - Ortsratsmitglied Mehring

 

Ortsrat Rethen                                                          - Ortsratsmitglied Büschking

 

Ortsrat Gleidingen                                                   - Ortsratsmitglied Knust

 

Ortsrat Ingeln-Oesselse                                          - Ortsratsmitglied Tenbruck-Nau

 

Das Wahlverfahren richtet sich nach § 67 NKomVG i.V.m. § 92 Abs. 1 S. 1, § 91 Abs. 5 S. 1 NKomVG. Danach wird schriftlich gewählt; ist nur ein Vorschlag gemacht, wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ortsratsmitgliedes ist geheim zu wählen. Gewählt ist diejenige oder derjenige, für die oder den die Mehrheit der Ortsratsmitglieder gestimmt hat. Das sind

 

im Ortsrat Laatzen                           bei 17 Ortsratsmitgliedern mind. 9 Stimmen

 

im Ortsrat Rethen                            bei 11 Ortsratsmitgliedern mind. 6 Stimmen

 

im Ortsrat Gleidingen                      bei 11 Ortsratsmitgliedern mind. 6 Stimmen

 

im Ortsrat Ingeln-Oesselse            bei 11 Ortsratsmitgliedern mind. 6 Stimmen.

 

Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das die Sitzungsleiterin oder der Sitzungsleiter zu ziehen hat.

 

 

Im Auftrage

 

 

 

 

 

Prinz