Betreff
Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterinnen oder der stellvertretenden Bürgermeister
Vorlage
2011/210
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat wählt gemäß § 81 (2) NKomVG in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und der Pflichtenbelehrung der Abgeordneten. Soll es unter den Vertreterinnen und Vertretern eine Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter führen die Bezeichnung „stellvertretende Bürgermeisterin“ oder „stellvertretender Bürgermeister“.

 

Die Wahl erfolgt nach § 67 oder durch Abstimmung nach § 66 NKomVG. Werden mehrere Vertreterinnen oder Vertreter gewählt, kann das durch Einzelwahl oder durch Blockwahl geschehen, bei der die vorgesehenen Bewerberinnen oder Bewerber in einem Wahlgang gewählt werden.

 

Gewählt wird schriftlich. Ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

 

Gewählt ist diejenige Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat (21 Stimmen). Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das die Ratsvorsitzende oder der Ratsvorsitzende zu ziehen hat.

 

 

 

 

 

Prinz

Beschlussvorschlag:

 

Es werden drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt.

 

 

Zur 1. stellvertretenden Bürgermeisterin / zum 1. stellvertretenden Bürgermeister
wird gewählt: ____________________________

 

Zur 2. stellvertretenden Bürgermeisterin / zum 2. stellvertretenden Bürgermeister
wird gewählt: ____________________________

 

Zur 3. stellvertretenden Bürgermeisterin / zum 3. stellvertretenden Bürgermeister
wird gewählt: ____________________________