Sachverhalt:
Mit Beschluss zur
Drucksachen-Nr. 272/2010 wurde der Bürgermeister ermächtigt, in der
Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG dem
Einigungsvorschlag zur Ausräumung eines Kaufpreisvorbehaltes zuzustimmen. Die
Vereinbarung sieht u.a. vor, dass 50.000 € an eine gemeinnützige Organisation
in Laatzen gezahlt werden.
Die Auswahl der
gemeinnützigen Organisation erfolgt durch die Gesellschafterversammlung der
Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG und eröffnet für Laatzen die Möglichkeit,
das notwendige Startkapital zur Gründung einer Stiftung „Laatzener Bildungsstiftung“
aufzubringen.
Zweck der Stiftung
soll die frühkindliche außerschulische und schulische Förderung von Kindern und
Jugendlichen auf dem Gebiet der Stadt Laatzen sein. Diese soll in der
Rechtsform einer kommunalen Stiftung gegründet werden. Darunter ist eine
Stiftung zu verstehen, die einer Gebietskörperschaft zugeordnet ist, deren
Zweck in der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dieser Gebietskörperschaft liegt
und die durch die Organe der Körperschaft verwaltet wird. D.h. durch eine
kommunale Stiftung ist ein geringer Gründungsaufwand sowie eine schnelle
Arbeitsaufnahme gewährleistet. Die Rechtsgrundlagen für die kommunale Stiftung
finden sich in § 107 NGO sowie in § 19 NStiftG. Für die Gründung der Stiftung
ist die Anerkennung durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und
Sport erforderlich, die weitere Stiftungsaufsicht wird von der Kommunalaufsicht
ausgeübt.
In Vertretung
Arne Schneider
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Laatzen errichtet – vorbehaltlich der notwendigen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen – als Stifterin die „Laatzener Bildungsstiftung“ mit dem Sitz in Laatzen als rechtsfähige kommunale Stiftung des öffentlichen Rechts.
Die Stiftungssatzung wird in der anliegenden Fassung (Anlage) beschlossen.