Betreff
Gründung der Laatzener Bildungsstiftung
Vorlage
2011/144
Aktenzeichen
81
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss zur Drucksachen-Nr. 272/2010 wurde der Bürgermeister ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG dem Einigungsvorschlag zur Ausräumung eines Kaufpreisvorbehaltes zuzustimmen. Die Vereinbarung sieht u.a. vor, dass 50.000 € an eine gemeinnützige Organisation in Laatzen gezahlt werden.

 

Die Auswahl der gemeinnützigen Organisation erfolgt durch die Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG und eröffnet für Laatzen die Möglichkeit, das notwendige Startkapital zur Gründung einer Stiftung „Laatzener Bildungsstiftung“ aufzubringen.

 

Zweck der Stiftung soll die frühkindliche außerschulische und schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen auf dem Gebiet der Stadt Laatzen sein. Diese soll in der Rechtsform einer kommunalen Stiftung gegründet werden. Darunter ist eine Stiftung zu verstehen, die einer Gebietskörperschaft zugeordnet ist, deren Zweck in der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dieser Gebietskörperschaft liegt und die durch die Organe der Körperschaft verwaltet wird. D.h. durch eine kommunale Stiftung ist ein geringer Gründungsaufwand sowie eine schnelle Arbeitsaufnahme gewährleistet. Die Rechtsgrundlagen für die kommunale Stiftung finden sich in § 107 NGO sowie in § 19 NStiftG. Für die Gründung der Stiftung ist die Anerkennung durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport erforderlich, die weitere Stiftungsaufsicht wird von der Kommunalaufsicht ausgeübt.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Arne Schneider

 

Anlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Laatzen errichtet – vorbehaltlich der notwendigen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen – als Stifterin die „Laatzener Bildungsstiftung“ mit dem Sitz in Laatzen als rechtsfähige kommunale Stiftung des öffentlichen Rechts.

 

Die Stiftungssatzung wird in der anliegenden Fassung (Anlage) beschlossen.