Betreff
Bebauungsplan Nr. 120 A - 2. Änderung - gem. § 13 a BauGB "Sportgelände Rethen", OT Rethen
- erneuter Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur Einleitung der Beteiligungsverfahren (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
2016/057
Aktenzeichen
611-01/120-A_02
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Bereits 2005 hat der Rat der Stadt Laatzen einen Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 120 A gefasst. Ziel war, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Vereinsheims für den FC Rethen zu schaffen. 2011 wurde das Planverfahren mit einem geänderten Geltungsbereich und der Option zum Bau einer neuen Sporthalle auf dem Tennisgelände erneut vorgestellt, die Auslegung des erarbeiteten Planentwurfes beschlossen und durchgeführt. Nach der Auslegung ergaben sich neue Kenntnisse. Vom Bau einer neuen Sporthalle auf dem Tennisgelände sollte abgesehen und die Nutzungsmöglichkeiten und die Lage des Vereinsheims überdacht werden.

 

Nunmehr sind die Vorüberlegungen abgeschlossen. Die Stadt beschränkt sich auf den Bau von Aufenthalts-, Umkleide-, Sanitär- und Technikräumen für den Schulsport- und Vereinssportbetrieb. Das Gebäude soll im Tribünenbereich errichtet werden.

 

Für diese veränderte Planung ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss zu fassen. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange kann aufgrund vorangegangener Verfahren verzichtet und das Verfahren direkt mit der Durchführung der Auslegung weitergeführt werden. Der Entwurf und die Begründung jeweils in der Fassung vom 16.02.2016 sind beigefügt.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning

 

 

Anlagen

 

Beschlussvorschlag:

 

a)            Der erneuten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120 A - 2. Änderung             "Sportgelände Rethen", OT Rethen wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

 

b)           Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 120 A - 2. Änderung "Sportgelände Rethen", OT Rethen mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 NBauO (Anlage 1) und Begründung (Anlage 2) jeweils in der Fassung vom 16.02.2016 wird zugestimmt.

 

c)         Der Bebauungsplan Nr. 120 A – 2. Änderung „ Sportgelände Rethen“ Zentrumsbereich II", OT Rethen hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Aufenthalts-, Umkleide-, Sanitär- und Technikräumen für den Schulsport- und Vereinssportbetrieb zu schaffen.

 

d)         Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 120 A - 2. Änderung         "Sportanlage Rethen", OT Rethen wird im Einzelnen begrenzt:

 

- im Norden und Osten von der nördlichen und der östlichen Grenze des   Flurstücks 36/1, Flur 16,

     - im Süden von der nördlichen Grenze der Bruchriede (Flurstück 3 der

Flur 15)

       und im Westen von der westlichen Grenze der Flurstücke 36/1und 36/2 der Flur 16.

 

Alle genannten Flurstücke liegen in der Gemarkung Rethen.

 

e)        Für den Bebauungsplan Nr. 120 A - 2. Änderung "Sportanlage Rethen", OT Rethen wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 angewandt.