Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie
Bildung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt zum 01.07.2011 in der Region Hannover
Vorlage
2011/055
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Drucksache 154/2010 wurde über die Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der IuK-Technik mit der Region Hannover berichtet.

 

Die Region Hannover beabsichtigt jetzt mit Städten und Gemeinden der Region Hannover eine gemeinsame kommunale Anstalt zu gründen. Der bisherige Eigenbetrieb der Region wird gem. § 3 Abs.1 Nr. 3a NKomZG umgewandelt und in

die gemeinsame kommunalen Anstalt eingebracht.

 

Aufgabe der gemeinsamen kommunalen Anstalt ist es, die öffentliche Verwaltung ihrer Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik  (IuK) vornehmlich bei der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgaben zu unterstützen.

 

Die Region Hannover hat einen Satzungsentwurf und eine Gründungsvereinbarung für einen IT-Dienstleister als gemeinsame kommunale Anstalt vorgelegt. Der Entwurf der Gründungsvereinbarung und der Satzungsentwurf sind als Anlage beigefügt. Eine Dienstherrenfähigkeit liegt nicht vor. Die bisher kursiv ausgeführten Sätze sind zu löschen und im Änderungsmodus dargestellt.

 

Die Einlage je Trägerkommune beträgt 1000 €. Eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen. Eine Haftung der Anstaltsträger ist ausgeschlossen.

 

Die Träger nehmen die Leistungen ganz oder teilweise in Anspruch. Ein Anspruch der AöR gegen die Trägerkommune oder eine Verpflichtung der Trägerkommune der Anstalt Mittel zur Verfügung zu stellen besteht nicht.

 

Organe der AöR sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Der Verwaltungsrat besteht aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, plus Vertreterinnen oder Vertretern  der Beschäftigten. Der Vorsitz wechselt alle 2 Jahre zwischen der Region, der LHH und einer Vertretung der Kommunen. Ein IT-Arbeitskreis aus Beschäftigten der Träger wird als ständiges Gremium eingerichtet.

 

Mit der Einbindung in die kommunale Familie wird für alle Regionskommunen, die Träger dieser Anstalt werden, ein gesicherter Anbieter mit eigener kommunaler Steuerungsmöglichkeit zur Verfügung stehen.

 

Vorteile einer Trägerschaft sind:

 

         Konzentration auf die „Branche Kommune“

         Marktkenntnis, -übersicht

         Expertenwissen und –bündelung, Wissensaustausch

         Vernetzung des vorhandenen IT-Expertenwissen in der Region

         Entwicklung und Unterstützung standardisierter Prozesse

         Best / Better-Practice

         Nachfragebündelung

         IT-Dienste (z.B. Hosted Services, Storage etc.)

 

 

Die Stadt Laatzen nimmt bereits jetzt die Leistungen der HannIT in Anspruch.

Durch eine Trägerschaft der Stadt Laatzen wird die Steuerungsmöglichkeit deutlich erhöht. Über den IT-Arbeitskreis wird es eine engere Verzahnung der IT-Bereiche der Trägerkommunen geben.

 

In Vertretung

 

 

 

Arne Schneider

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Laatzen gründet nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage anliegenden Gründungsvereinbarung und Anstaltssatzung gemeinsam mit weiteren Kommunen eine gemeinsame kommunale Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie“ AöR mit Wirkung zum 01.07.2011.

 

Die Gründung der gemeinsamen kommunalen Anstalt sowie die dieser Beschlussvorlage beigefügte Gründungsvereinbarung und Anstaltssatzung wird auch für die Fälle beschlossen, dass in einzelnen der übrigen aufgeführten Trägerkommunen eine entsprechende Beschlussfassung nicht oder nur mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Gründungsvereinbarung und die Satzung für die AöR abzuschließen.

 

 

Anlagen:

 

Gründungsvereinbarung in der Fassung vom 2.3.2011

Satzung AöR HannIT in der Fassung vom 18.5.2011