Bildung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt zum 01.07.2011 in der Region Hannover
Sachverhalt:
Mit der Drucksache 154/2010 wurde über die Interkommunale Zusammenarbeit
im Bereich der IuK-Technik mit der Region Hannover berichtet.
Die Region Hannover beabsichtigt jetzt mit Städten und Gemeinden der Region
Hannover eine gemeinsame kommunale Anstalt zu gründen. Der bisherige Eigenbetrieb
der Region wird gem. § 3 Abs.1 Nr. 3a NKomZG umgewandelt und in
die gemeinsame kommunalen Anstalt eingebracht.
Aufgabe der gemeinsamen kommunalen Anstalt ist es, die öffentliche
Verwaltung ihrer Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) vornehmlich bei der Wahrnehmung ihrer
hoheitlichen Aufgaben zu unterstützen.
Die Region Hannover hat einen Satzungsentwurf und eine Gründungsvereinbarung
für einen IT-Dienstleister als gemeinsame kommunale Anstalt vorgelegt. Der
Entwurf der Gründungsvereinbarung und der Satzungsentwurf sind als Anlage
beigefügt. Eine Dienstherrenfähigkeit liegt nicht vor. Die bisher kursiv
ausgeführten Sätze sind zu löschen und im Änderungsmodus dargestellt.
Die Einlage je Trägerkommune beträgt 1000 €. Eine Nachschusspflicht ist
ausgeschlossen. Eine Haftung der Anstaltsträger ist ausgeschlossen.
Die Träger nehmen die Leistungen ganz oder teilweise in Anspruch. Ein
Anspruch der AöR gegen die Trägerkommune oder eine Verpflichtung der
Trägerkommune der Anstalt Mittel zur Verfügung zu stellen besteht nicht.
Organe der AöR sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Der Verwaltungsrat
besteht aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, plus Vertreterinnen oder
Vertretern der Beschäftigten. Der
Vorsitz wechselt alle 2 Jahre zwischen der Region, der LHH und einer Vertretung
der Kommunen. Ein IT-Arbeitskreis aus Beschäftigten der Träger wird als
ständiges Gremium eingerichtet.
Mit der Einbindung
in die kommunale Familie wird für alle Regionskommunen, die Träger dieser
Anstalt werden, ein gesicherter Anbieter mit eigener kommunaler
Steuerungsmöglichkeit zur Verfügung stehen.
Vorteile einer Trägerschaft
sind:
• Konzentration auf die „Branche Kommune“
• Marktkenntnis, -übersicht
• Expertenwissen und –bündelung, Wissensaustausch
• Vernetzung des vorhandenen IT-Expertenwissen in der Region
• Entwicklung und Unterstützung standardisierter Prozesse
• Best / Better-Practice
• Nachfragebündelung
•
IT-Dienste
(z.B. Hosted Services, Storage etc.)
Die Stadt Laatzen nimmt bereits jetzt die Leistungen der HannIT in Anspruch.
Durch eine Trägerschaft der Stadt Laatzen wird die Steuerungsmöglichkeit deutlich erhöht. Über den IT-Arbeitskreis wird es eine engere Verzahnung der IT-Bereiche der Trägerkommunen geben.
In Vertretung
Arne Schneider
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Laatzen gründet nach Maßgabe der dieser
Beschlussvorlage anliegenden Gründungsvereinbarung und Anstaltssatzung gemeinsam mit weiteren Kommunen eine
gemeinsame kommunale Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie“ AöR mit
Wirkung zum 01.07.2011.
Die Gründung der gemeinsamen kommunalen Anstalt sowie die dieser Beschlussvorlage beigefügte Gründungsvereinbarung und Anstaltssatzung wird auch für die Fälle beschlossen, dass in einzelnen der übrigen aufgeführten Trägerkommunen eine entsprechende Beschlussfassung nicht oder nur mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Gründungsvereinbarung und die Satzung für die AöR abzuschließen.
Anlagen:
Gründungsvereinbarung in der Fassung vom
Satzung AöR HannIT in der Fassung vom 18.5.2011