Sachverhalt:
Für das Stadtgebiet haben bislang vier Personen die Aufgaben nach dem Schiedsamtsgesetz wahrgenommen, dementsprechend waren vier Schiedsamtsbezirke (1 Alt-Laatzen, 2 Rethen und Grasdorf, 3 Laatzen-Mitte, 4 Gleidingen und Ingeln-Oesselse) gebildet.
Die oben genannten Bezirke sind zurzeit wie folgt besetzt:
Bezirk 1 Alt-Laatzen |
Christiana Goebel |
Sudewiesenstr. 69, 30880 Laatzen |
Bezirk 2 Rethen und Grasdorf |
Almut Hentschel |
Danziger Weg 14, 30880 Laatzen |
Bezirk 3 Laatzen-Mitte |
Peter Glies |
Engerode 151, 30880 Laatzen |
Bezirk 4 Gleidingen und Ingeln-Oesselse |
Cornelia Kolbe |
Ginsterweg 3, 30880 Laatzen |
Zum
Des Weiteren sind die fünfjährigen Amtszeiten der übrigen Schiedspersonen
in den Bezirken 2, 3 und 4 im Jahr 2010 abgelaufen.
Die Fallzahlen der letzten Amtsperiode rechtfertigen es, die bisherigen Bezirke 1 und 3 zusammenzulegen, so dass nur noch für 3 Bezirke Schiedspersonen zu wählen sind.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Tätigkeit der Schiedspersonen in Schlichtungsverfahren wird von der Justizverwaltung beaufsichtigt. Jede Schiedsperson erhält einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin.
Für den neuen Bezirk 1 (vormals 1 und 3) wäre Herr Peter Glies bereit, sich zur Schiedsperson wählen zu lassen.
Frau Almut Hentschel und Frau Cornelia Kolbe haben unterdessen mitgeteilt, dass auch sie für eine neue Amtsperiode zur Verfügung stehen und bereit sind, sich erneut wählen zu lassen.
Die Vertretung in den einzelnen Bezirken soll wechselseitig geregelt werden, so dass sich die Schiedspersonen gegenseitig vertreten. Dieses ist nach § 11 Absatz 1 Satz 2 Schiedsamtsgesetz auch möglich.
Im Auftrag
Dürr
Beschlussvorschlag:
Für den Schiedsamtsbezirk 1 Alt-Laatzen und Laatzen-Mitte wird Herr Peter Glies als Schiedsperson gewählt.
Für den Schiedsamtsbezirk 2 Rethen und Grasdorf wird Frau Almut Hentschel als Schiedsperson gewählt.
Für den Bezirk 4 Gleidingen und Ingeln-Oesselse wird Frau Cornelia Kolbe als Schiedsperson gewählt.
Die Vertretung der einzelnen Schiedspersonen erfolgt gegenseitig.