Betreff
Gestaltungssatzung für den Rethener Ortskern
- gemeinsamer Antrag des Ortsrates Rethen
Vorlage
105/2010
Art
Antrag

Frau Ortsbürgermeisterin

Helga Büschking

über Stadt Laatzen

Marktplatz 13

30880 Laatzen

 

 

 

Sehr geehrte Frau Ortsbürgermeisterin,

 

bitte legen Sie den nachfolgenden Antrag dem Ortsrat zur Beratung und Beschlussfassung vor:

 

Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich einen Entwurf für eine Gestaltungssatzung für den Rethener Ortskern zu entwickeln und den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dabei möge die Verwaltung von folgenden von den Fraktionen im Ortsrat entwickelten Vorgaben ausgehen:

 

Äußere Grenzen des Geltungsbereichs:

·        Hildesheimer Straße ab Einmündung Braunschweiger Straße/Steinweg bis Einmündung Peiner Straße

·        Peiner Straße ab Einmündung Hildesheimer Straße bis Einmündung Steinweg, einschließlich Grundstück "Willführ" (an der Nordseite der Peiner Straße)

·        Steinweg ab Einmündung Peiner Straße bis Einmündung Sehnder Weg

·        Sehnder Weg/Schwarzer Weg ab Einmündung Steinweg bis Kreuzung Flohrscher Hof

·        Flohrscher Hof ab Kreuzung Sehnder Weg/Schwarzer Weg bis zur Bruchriede

·        Bruchriede ab Flohrscher Hof bis Steinweg

·        Steinweg ab Bruchriede bis zur Einmündung Steinweg/Braunschweiger Straße/Hildesheimer Straße

 

Ausgenommen werden sollen die zur Wohnbebauung vorgesehenen Grundstücke im Sehnder Weg und im Flohrschen Hof (für die ohnehin ein gültiger B-Plan vorhanden ist, eingeschlossen sein soll jedoch das alte Herrenhaus auf dem Flohrschen Hof.

 

Inhaltliche Vorgaben:

 

  • Geneigte Dächer mit mindestens 38 ° Dachneigung
  • Dachfärbung: Analog § 6 der Gestaltungsvorschrift für Grasdorf
  • Fassadengestaltung: Ist der Umgebung anzupassen, dabei vorzugsweise: Backstein, roter Klinker, Fachwerk (gerne erwünscht), ggf. auch Putz. Die Farben sind der Umgebung anzupassen.
  • Für Zäune und Einfriedungen werden keine Vorgaben gemacht.
  • Photovoltaik-Anlagen sollen grundsätzlich möglich sein.

 

Die Verwaltung wird ferner gebeten zu prüfen, ob und wie die Möglichkeit besteht, über die Gestaltungssatzung Einfluss darauf zu nehmen, dass das Grundmuster der Drei-Seit-Höfe auch im Falle eines Abrisses bei anschließenden Neubauten erhalten bleibt. Sofern dies über die Gestaltungssatzung möglich ist, wäre dieser Punkt in den Entwurf aufzunehmen.

 

 

Begründung: Erfolgt mündlich

 

 

 

 

SPD-Ortsratsfraktion            CDU-Ortsratsfraktion            FDP                 Bündnis 90/Grüne

 

Rita Heitsch                              Elfriede Heymann                      T. Münkner          R. Klindworth-Budny