Betreff
Berufung und Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Rethen
Vorlage
016/2010
Aktenzeichen
32/370
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 13 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) wird der Ortsbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Berufung und Ernennung beschließt der Rat auf Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr.

 

Die Amtszeit des bisherigen Ortsbrandmeisters, Herrn Oberbrandmeister Ulrich Fiddickow, läuft zum 31.03.2010 ab. Für eine weitere Amtszeit steht Herr Fiddickow nicht zur Verfügung.

 

In der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Rethen am 12.02.2010 wurden deshalb Neuwahlen erforderlich. Zum Ortsbrandmeisters wurde der bisherige stellvertretende Ortsbrandmeister, Hauptlöschmeister Denis Schröder, gewählt.

 

Die Voraussetzungen zur Ernennung von Herrn Schröder zum Ortsbrandmeister liegen zum Zeitpunkt der Ernennung vor.

 

Daher schlage ich vor, Herrn Denis Schröder für die Dauer von sechs Jahren (vom 01.04.2010 – 31.03.2016) zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rethen zu ernennen.

 

Die Freiwillige Feuerwehr hat um Berufung und Ernennung des Kameraden Denis Schröder gebeten.

 

 

 

 

Prinz

Beschlussvorschlag:

 

Unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis wird der Hauptlöschmeister Denis Schröder für die Zeit vom 01.04.2010 – 31.03.2016 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rethen ernannt.