Betreff
Neubau eines Familienzentrums mit Kindertagesstätte und Generationentreff in Rethen
- Vorstellung der Entwurfsplanung und Kostenschätzung
Vorlage
011/2010
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Geplant ist die Errichtung einer barrierefreien viergruppigen Kindertagesstätte mit angrenzendem Generationentreff in Passivhausstandard. Die Kindertagesstätte besteht aus zwei Krippen für Kinder im Alter von ein und zwei Jahren mit jeweils 15 Plätzen, sowie zwei Gruppen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren mit maximal jeweils 25 Plätzen. Das Haus ist so konzipiert, dass eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung möglich ist. Ein entsprechendes Angebot ist bislang weder in Rethen noch in Gleidingen vorhanden. In diesem Fall ist die Platzzahl auf maximal 18 Plätze zu reduzieren, im Gegenzug wird jedoch eine erhöhte Personalkostenförderung gewährt. Zur Begründung für die Notwendigkeit der Erweiterung des Platzangebotes wird auf den Kindergarten- und Krippenbedarfsplan verwiesen.

 

Das Raumkonzept trägt den Erfordernissen an Krippenbetreuung und Integrationsgruppen, sowie dem angestrebten pädagogischen Konzept einer „Forscherkita“ Rechnung. Die Gestaltung der Innenräume soll im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes mit Studierenden der Fachhochschule Hannover (Fakultät für Medien, Information und Design) erfolgen. Das Raumkonzept wurde bereits mit der für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständigen Landesschulbehörde erörtert. Es entspricht in allen Belangen den Anforderungen des niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes. Die schriftliche Stellungnahme erfolgt nach Beschluss der Entwurfsplanung.

 

Die Gesamtnutzfläche beträgt 1.450m², davon entfallen auf den Generationentreff rund 380m². Die Grundstücksfläche beträgt 3.290m², auf das bespielbare Außengelände entfallen 1.800m², die bebaute Grundfläche beträgt 986m².

 

Bei der architektonischen Gestaltung wurden ortsbildprägende Elemente, soweit möglich und mit den Nutzungsanforderungen an eine moderne Kinderbetreuungseinrichtung möglich, berücksichtigt.

 

Das Gebäude ist in Passivhausstandard geplant – insbesondere umlaufende wärmegedämmte Gebäudehülle, solare Wärmegewinnung durch große Südfenster, Fassade zum Norden verschlossen. Es verwirklicht die Umwelt schonende ökologische Ziele und Nachhaltigkeit.

 

Versorgt wird das Gebäude mit Fernwärme aus nachwachsenden Rohstoff der Holzhackschnitzelheizanlage der angrenzenden Sporthalle. Die Südseite des Daches erhält eine Solarthermie-Anlage. Die Bauausführung berücksichtigt in besonderer Weise den Schallschutz.

 

Beim Bau werden weitgehend natürliche Materialien verwendet. Das Mauerwerk besteht z.B. aus Hochlochziegel, innen mit Lehmputz, der für ein gesundes Raumklima sorgt. In Anlehnung an die benachbarte Sporthalle wird das Außenmauerwerk mit rotem Ziegelverblender verkleidet. Die Fenster erhalten Dreifachverglasung. Die weit geschlossene Fläche des Satteldaches mit den beiden Giebeln findet sich im Ortsbild von Rethen bei den alten Höfen wieder.

 

Der Generationentreff soll der Familienbildung, Beratung und der Begegnung dienen. In das Raumkonzept des Generationentreffs sind die im Rahmen des am 09.12.2009 in der Grundschule Rethen durchgeführten Workshops von den Vertreterinnen und Vertretern der Vereine, Verbände und politischen Gremien gemachten Anregungen und Vorschläge (Drucksache 010/2010), sofern architektonisch und finanziell realisierbar, eingeflossen. Auch der Wunsch nach einer größeren Anzahl von Parkplätzen wurde berücksichtigt, dieser führt jedoch zu Mehrkosten in Höhe von rund 45.000 Euro.

 

Die veranschlagten Kosten für das Gesamtprojekt betragen nach Baukostenindex 4.545.000 Euro. In der mittelfristigen Finanzplanung ist bislang ein Betrag von 2.670.000 Euro ausgewiesen. Die Kostenänderungen gegenüber der ersten vorläufigen Schätzung resultieren in erster Linie aus der Ausführung in Passivhausstandard (ca. 350.000 €), der hochwertigen, nachhaltigen Bauweise (ca. 350.000 €) - was dauerhaft aber zu Einsparungen bei der Gebäudeunterhaltung führt-  und gestiegenen Baupreisen (ca. 700.000 €). Insgesamt macht dies einen Betrag von rund 1.400.000 Euro aus. Die übrigen Mehrkosten (ca. 430.000 €) resultieren aus dem Raumkonzept, dem in der ersten Kalkulation eine dreigruppige Einrichtung zugrunde lag.

 

Den veranschlagten Ausgaben stehen Fördermittel von Region und Land für die Schaffung von 50 Kindergarten- und 30 Krippenplätzen in Höhe von 593.000 Euro gegenüber. Eine Kostenreduzierung kann bei günstigem Ausschreibungsergebnis durch die Auftragsvergabe an einen Generalunternehmer erreicht werden.

Mit den Baumaßnahmen, für die insgesamt ein Zeitraum von 12 Monaten veranschlagt sind, soll Ende 2010 begonnen werden.

 

Für den laufenden Betrieb der Kindertagesstätte (ohne Abschreibungen und Zinsen) werden voraussichtlich jährliche Kosten von rd. 788.900 € entstehen. Demgegenüber stehen voraussichtliche jährliche Erträge von rd. 366.400 €. Hierbei wurde bereits die erhöhte Landesförderung für den Betrieb von Krippen berücksichtigt. 

 

Gesamt- und Folgeaufwand

 

Investition

4.545.000 €

Grunderwerb

0 €

Planungskosten

615.000 €

Erschließung

50.000 €

Hochbaukosten

3.555.000 €

Herstellung Außenanlagen

 145.000 €

Ersteinrichtung

135.000 €

           Stellplätze an der Sporthalle

45.000 €

 

 

Finanzierung

4.545.000 €

Drittmittel Land

435.000 €

Drittmittel Region

158.000 €

Eigenanteil

3.952.000 €

 

 

Ordentliche Aufwendungen (jährlich)

1.072.300 €

Personal

661.500 €

Sach- und Dienstleistungen

127.400 €

Abschreibungen

66.000 €

Zinsen

  217.400 €

 

 

Ordentliche Erträge (jährlich)

373.000 €

          Benutzungsentgelte

124.000 €

          Personalkostenförderung

242.400 €

          Auflösung Sonderposten

6.600 €

 

 

Jährlicher Zuschussbedarf

693.300 €

 

In Vertretung

 

 

 

 

Arne Schneider

Beschlussvorschlag:

 

1.      Dem Bau eines Familienzentrums mit Kindertagesstätte und Generationentreff auf dem städtischen Grundstück Braunschweiger Straße 2D wird auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung zugestimmt.

 

2.      Der Bürgermeister wird gebeten, alle notwendigen Schritte zur Realisierung der Maßnahme entsprechend des anliegenden Zeitplanes einzuleiten.