Sitzung: 03.06.2019 Ausschuss für Wirtschaft und Vermögen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2019/128
Beschlussvorschlag:
I. |
Beschluss über
den Jahresabschluss |
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Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Nieder- sächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2015, wie er sich aus der Anlage zum Schlussbericht „Gesamtabschluss 2015“ ergibt. |
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II. |
Entlastung des Bürgermeisters |
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Der Rat erteilt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG dem Bürgermeister Entlastung für den Gesamtabschluss des Haushaltsjahres 2015.
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