Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

I.

Beschluss über den Jahresabschluss

 

 

Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Nieder-   sächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2015, wie er sich aus der Anlage zum Schlussbericht

„Gesamtabschluss 2015“ ergibt.

 

 

II.

Entlastung des Bürgermeisters

 

 

Der Rat erteilt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG dem Bürgermeister Entlastung für den Gesamtabschluss des Haushaltsjahres 2015.