Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 (Anlage 1) wird erlassen.

 

Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt.

 

Die Ortsräte wurden gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG rechtzeitig zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 (Anlage 1) angehört.

 

Die Ortsräte beschließen den Haushaltsplan (Anlage 2) bezüglich der in § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 NKomVG aufgeführten Angelegenheiten.

 

Das im Haushaltsplan enthaltene Investitionsprogramm für den Planungszeitraum

bis 2022 wird festgesetzt.

 

Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsische Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro festgelegt.

 

Das Haushaltssicherungskonzept wird mit den aufgeführten Sicherungsmaßnahmen beschlossen.

 

Die Wertgrenzen, ab der eine Investition im Sinne von § 12 Abs. 1 KomHKVO als erheblich anzusehen ist und somit ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zu erfolgen hat, wird wie folgt festgelegt:

 

·           bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen                                               100.000 Euro

·           bei allen übrigen unbeweglichen Vermögensgegenständen     50.000 Euro

·           bei beweglichen Vermögensgegenständen                                   10.000 Euro

 

Dem Stellenplan wird zugestimmt.