Beschluss: Fraktionsverweis

Antrag:

 

Der Rat der Stadt Laatzen beschließt die Neufassung der mit Drucksachen-Nr. 2017/113 den Rats- gremien zugeleiteten Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung mit folgender Ergänzung:

 

§ 12

 

Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Rates

 

 

 

(1)  In öffentlichen Sitzungen des Rates rfen akkreditierte Vertreterinnen und Vertreter
 der Medien sowie die Verwaltung Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der
 Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen. Die Anfertigung der
 Aufnahmen ist der Vor- sitzenden oder dem Vorsitzenden vor dem Beginn der
 Sitzung anzuzeigen. Sie oder er hat die Mitglieder des Rates zu Beginn der Sitzung
 darüber zu informieren.

 

(2)  Ratsfrauen und Ratsherren können verlangen, dass die Aufnahme ihres Rede-
 be
itrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt. Das Verlangen ist
 gegenüber der Vor- sitzenden oder dem Vorsitzenden geltend zu machen und im
 Protokoll zu dokumentieren. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende hat im Rahmen
 ihrer/seiner Ordnungsgewalt 63 NKomVG) dafür Sorge zur tragen, dass die
 Aufnahmen unterbleiben.

 

(3)  Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates,
 insbeson- dere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der
 Stadt, sind nur zu- lässig, wenn diese Personen eingewilligt haben.

 

(4)  Die Zulässigkeit von Tonaufnahmen zum Zwecke der Erstellung des Protokolls
 bleibt da- von unberührt.

 

Der bisherige § 12 (Inkrafttreten) erhält die nachfolgende Numerierung § 13.