Antrag:
Der Rat der Stadt Laatzen beschließt die Neufassung der mit Drucksachen-Nr. 2017/113 den Rats- gremien zugeleiteten Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung mit folgender Ergänzung:
§ 12
Film- und Tonaufnahmen
in
öffentlichen Sitzungen
des Rates
(1) In öffentlichen Sitzungen des
Rates dürfen
akkreditierte Vertreterinnen und Vertreter
der
Medien sowie die Verwaltung Film- und Tonaufnahmen von den
Mitgliedern
der
Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen. Die Anfertigung der
Aufnahmen ist der Vor- sitzenden oder dem Vorsitzenden vor dem Beginn
der
Sitzung anzuzeigen. Sie oder er hat
die Mitglieder des Rates
zu Beginn der Sitzung
darüber zu informieren.
(2)
Ratsfrauen
und
Ratsherren können verlangen, dass die
Aufnahme ihres Rede-
beitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme
unterbleibt. Das Verlangen ist
gegenüber
der Vor- sitzenden oder
dem Vorsitzenden geltend zu machen
und
im
Protokoll zu dokumentieren. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende hat im Rahmen
ihrer/seiner Ordnungsgewalt (§
63 NKomVG) dafür Sorge zur tragen,
dass die
Aufnahmen unterbleiben.
(3)
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen
als den Mitgliedern des
Rates,
insbeson- dere von Einwohnerinnen
und Einwohnern
sowie von Beschäftigten der
Stadt, sind nur zu- lässig, wenn diese Personen
eingewilligt haben.
(4) Die Zulässigkeit von Tonaufnahmen zum Zwecke
der Erstellung des Protokolls
bleibt da- von
unberührt.
Der bisherige § 12 (Inkrafttreten) erhält die nachfolgende Numerierung § 13.