Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 36

Beschlussvorschlag:

 

1.         § 9 Abs. 3 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Laatzen erhält folgende Fassung:

Die Wahl erfolgt durch Briefwahl. Für die Stimmabgabe gelten die Vorschriften des § 31 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) analog.

2.         § 12 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Laatzen erhält folgende Fassung:

Der Wahlleiter/die Wahlleiterin gibt das Wahlergebnis bekannt. Es ist ortsüblich bekannt zu machen.