Sitzung: 20.02.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2014/310/2
Beschlussvorschlag:
a) Der Bebauungsplanentwurf Nr. 139 "Hildesheimer Straße westlich B 443" (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2), jeweils in der Fassung vom 16.01.2017, wird beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Nr. 139 "Hildesheimer Straße westlich B 443" hat das Ziel, Planungsrecht für soziale Unterkünfte und für Flächen des städtischen Betriebshofes zu schaffen.
c) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 139 "Hildesheimer Straße westlich B 443" wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch die Zufahrt von der Erich-Panitz-Straße auf die Bundesstraße B 443
- Im Osten durch eine Linie, die in einem Abstand von 20 m zur Bundesstraße B 443 verläuft
- Im Süden durch die Hildesheimer Straße
- Im Westen durch die Bahntrassen der Stadtbahnlinie
d) Dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 12.01.2017 (Anlage 3) wird zugestimmt.
e) Dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 12.01.2017 (Anlage 4) wird zugestimmt.