Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

a)         Der  Bebauungsplanentwurf Nr. 139 "Hildesheimer Straße westlich B 443"          (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2), jeweils in der Fassung vom 16.01.2017, wird beschlossen.

 

b)         Der  Bebauungsplan Nr. 139 "Hildesheimer Straße westlich B 443" hat das Ziel,             Planungsrecht für soziale Unterkünfte und für Flächen des städtischen    Betriebshofes zu schaffen.

 

c)         Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 139 "Hildesheimer Straße           westlich B 443" wird wie folgt begrenzt:

 

            - Im Norden durch die Zufahrt von der Erich-Panitz-Straße auf die Bundesstraße              B 443

 

            - Im Osten durch eine Linie, die in einem Abstand von 20 m zur Bundesstraße B               443 verläuft

 

            - Im Süden durch die Hildesheimer Straße

 

            - Im Westen durch die Bahntrassen der Stadtbahnlinie

 

d)         Dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit              gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 12.01.2017 (Anlage 3) wird         zugestimmt.

 

e)         Dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und            sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung            vom 12.01.2017 (Anlage 4) wird zugestimmt.