Beschlussvorschlag:

a)         Der  Entwurf der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes  der Stadt Laatzen im Bereich "Hildesheimer Straße westlich der B 443" (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2), jeweils in der Fassung vom 18.01.2017, wird     beschlossen.

 

b)         Die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Laatzen im Bereich             "Hildesheimer Straße westlich der B 443"  stellt als vorbereitende Bauleit- planung im Wesentlichen Gemeinbedarfsflächen für soziale Unterkünfte und den Baubetriebshof dar.

 

c)         Der Geltungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt    Laatzen im Bereich "Hildesheimer Straße westlich der B 443" wird wie folgt       begrenzt:

 

            - Im Norden durch die Zufahrt von der Erich-Panitz-Straße auf die Bundesstraße              B 443

 

            - Im Osten durch eine Linie, die in einem Abstand von 20 m zur Bundesstraße B               443, verläuft

 

            - Im Süden durch die Hildesheimer Straße

 

            - Im Westen durch die Bahntrassen der Stadtbahnlinie

 

d)         Dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit              gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 16.01.2017 (Anlage 3) wird         zugestimmt.

 

e)         Dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und            sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung            vom 16.01.2017 (Anlage 4) wird zugestimmt.