Beschluss: ungeändert beschlossen

Feststellungsvermerk für die Niederschrift:

 

Die Verpflichtung der Mitglieder des Ortsrates nach § 91 V NKomVG i.V.m. § 60 NKomVG und die Pflichtenbelehrung nach § 91 IV NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG ist erfolgt.