Beschluss: zurückgezogen

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 120 A - "Sportgelände Rethen“ wird erneut beschlossen. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Umkleide- und Sanitärräumen, eines Vereinsheimes und den Bau einer Sporthalle.

 

Der räumliche Geltungsbereich (vgl. Anlage) wird gegenüber dem des Aufstellungsbeschlusses vom 24.02.2005 vergrößert. Er umfasst nunmehr den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 120 A in seiner Ursprungsfassung.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 120 A wird begrenzt:

-      im Norden und Osten von der nördlichen und der östlichen Grenze des Flurstücks 36/1, Flur 16,

-      im Süden von der nördlichen Grenze der Bruchriede (Flurstück 1, 2 und 3, Flur 15)

-      und im Osten von der westlichen Grenze des Flurstücks 33, der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 34, sowie der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 62/2 und der westlichen Grenze des Flurstücks 25/2 sowie der westlichen Grenze des Flurstücks 35/1 bis zu seinem nördlichsten Grenzpunkt von dort rechtwinklig auf die Westgrenze des Flurstücks 36/1 und der westlichen Grenze des Flurstücks 36/1, alle in der Flur 16.

Alle genannten Flurstücke liegen in der Gemarkung Rethen

 

Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden.

 

Eine frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB ist 2005 durchgeführt worden. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden keine Anregungen vorgebracht.