Bekanntmachung der Aufwandsentschädigung für Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten bzw. vgl. Gremien in Unternehmen an denen die Kommune beteiligt ist (§ 111 Abs. 7 bzw. 8 Niedersächsische Gemein